Trennung und Scheidung um des Friedens willen
1. Was sollte der gläubige Gatte tun, wenn der ungläubige sich trotz allem entschließt, wegzugehen und getrennt zu leben?
ES GIBT unzählige Fälle, in denen Gott hingegebene, getaufte Gläubige dem Rat des Apostels Paulus gehorcht und weiterhin bei ungläubigen Ehegatten gewohnt und dann die Freude erlebt haben, schließlich den Ehepartner zu „retten“. Was aber soll eine gläubige Person tun, die in der Kraft des Geistes Gottes Verfolgung und Widerstand erduldet, in dem Bemühen, die Ehegemeinschaft aufrechtzuerhalten, deren ungläubiger Partner sie jedoch unerträglich findet und schließlich weggeht, sei es nun, daß er anderswo unabhängig von seinem Gatten lebt oder sich scheiden oder gesetzlich trennen läßt? Paulus antwortet: „Wenn aber der Ungläubige sich anschickt wegzugehen, so laßt ihn gehen, ein Bruder oder eine Schwester ist unter solchen Umständen nicht gebunden, Gott hat euch aber zum Frieden berufen.“ — 1. Kor. 7:15, NW.
2. Gibt eine bloße Trennung einen schriftgemäßen Grund zur Scheidung, nach der sich jemand wieder mit einem anderen Partner verheiraten könnte?
2 Im Interesse seines eigenen christlichen Friedens mag der gläubige Teil den ungläubigen Ehepartner weggehen und anderswo leben lassen. Der weggegangene ungläubige Teil mag nicht wieder heiraten, ebensowenig, wie dies eine weggegangene, christliche, gläubige Ehegefährtin tun mag. „Doch wenn sie tatsächlich weggeht, so bleibe sie ehelos; andernfalls versöhne sie sich wieder mit ihrem Manne.“ (1. Kor. 7:11, NW) Der verlassene gläubige Partner hat in diesem Fall keine schriftgemäßen Gründe, auf die er sich stützen könnte, um eine gesetzliche Scheidung zu beantragen, das heißt, wenn ihn sein Gatte einfach verlassen hat oder wenn ihre religiösen Ansichten so auseinandergehen, daß sie miteinander unvereinbar sind. Wenn er tatsächlich eine Scheidung herbeiführt, so hat er doch auf Grund der Schrift nicht die Freiheit, sich durch Wiederverheiratung von dem unbefriedigenden Zustand des gesetzlichen Ledigseins zu befreien. Jesus Christus selbst verneint das in folgenden Worten:
3. Was sagte Jesus laut Matthäus 19:3-9 über diese Sache?
3 „Pharisäer kamen zu ihm in der Absicht, ihn zu versuchen, und sprachen: ‚Ist es für einen Mann gesetzlich, sich aus irgendwelchen Gründen von seiner Frau scheiden zu lassen?‘ Darauf erwiderte er: ‚Habt ihr nicht gelesen, daß der, welcher sie schuf, sie am Anfang als Mann und Weib schuf und sprach: „Aus diesem Grunde wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und die zwei werden e i n Fleisch sein“? Somit sind sie nicht länger zwei, sondern e i n Fleisch. Was also Gott zusammengejocht hat, soll kein Mensch trennen.‘ Sie sagten zu ihm: ‚Warum schrieb Mose denn vor, ihr ein Entlassungszeugnis zu geben und sich von ihr scheiden zu lassen?‘ Er entgegnete ihnen: ‚Mit Rücksicht auf eure Hartherzigkeit gewährte euch Mose, euch von euren Frauen scheiden zu lassen, aber von Anfang an ist dies nicht der Fall gewesen. Ich sage euch, daß jeder, der sich von seiner Frau scheiden läßt — ausgenommen aus Gründen der Hurerei — und eine andere heiratet, Ehebruch begeht.‘“ — Matth. 19:3-9, NW; 5. Mose 24:1-4.
4. Stützen Jesu Worte den Erlaß eines Gesetzes gegen jegliche Scheidung, und auf welche wirksamste Weise können gesetzliche Scheidungsfälle verhütet oder wie kann ihre Zahl vermindert werden?
4 Jesus sagte nicht, daß Scheidungen, die aus irgendeinem Grunde, selbst wegen Ehebruchs erfolgen, durch das Staatsgesetz verboten sein sollten. Die Religionspriester von heute, die auf einem Gesetz bestehen, nach dem keine Scheidung möglich ist, wollen unschuldige Ehepartner an Ehebrecher binden. Durch ein solches Gesetz beschützen sie den ehebrecherischen Teil, ermutigen ferner zu ehelicher Untreue, ja fördern sie direkt, indem sie dem unschuldigen Partner keine Hilfe verschaffen. Wenn sie dem unschuldigen Ehepartner erlaubten, sich durch Scheidung von dem ehebrecherischen Partner zu trennen, würde dadurch die Vergebung im Beichtstuhl, die die Priester ehebrecherischen Ehepartnern gewähren, unwirksam. In diesem Falle wäre der Ehebrecher nicht mehr durch den Ablaß oder die Sündenvergebung des Priesters geschützt, wenn er lediglich beichten, sich aber nicht bessern würde. Die biblische und daher beste Methode, gesetzliche Ehescheidungen zu verhüten oder ihre Zahl zu vermindern, besteht darin, die Menschen über die Heilige Schrift und ihre sittlichen Grundsätze zu belehren und die Christenversammlung vor ehebrecherischen Elementen zu bewahren, und nicht darin, an einem Gesetz, das gegen jegliche Scheidung ist, festzuhalten. Ein solches Gesetz hat den Ehebruch nicht verhindert.
5. Welche Scheidung stützt sich auf eine schriftgemäße Grundlage, und welches Recht gewährt sie dem unschuldigen Teil der beiden Geschiedenen?
5 Gottes Gesetz unter seinem neuen Bunde, wie es Jesus in seinen oben angeführten Worten darlegt, gestattet bestimmt eine Scheidung auf der richtigen Grundlage. Der einzige schriftgemäße Grund oder der Grund gemäß dem neuen Bunde ist Ehebruch. Durch eine Scheidung auf dieser Grundlage erhält der unschuldige Ehepartner die Freiheit, wieder zu heiraten, ohne daß er durch die Wiederverheiratung Ehebruch begeht. Eine Scheidung, die aus irgendeinem anderen Grunde erfolgt, befreit die gesetzlich Getrennten nicht so, daß sie sich wieder verheiraten könnten, ohne sich in Gottes Augen des Ehebruchs schuldig zu machen und so unwürdig zu werden, sich in seiner Versammlung, die unter Christus steht, zu bewegen. So sind Jesu Worte in der Bergpredigt zu verstehen. Er wies auf das Scheidungsgesetz hin, das der Prophet Mose, wie wir in 5. Mose 24:1 lesen, aufgezeichnet hatte, und sagte weiter: „Ihr hörtet, daß gesagt wurde: ‚Du sollst nicht Ehebruch begehen.‘ … Ferner wurde gesagt: ‚Wer immer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr ein Scheidungszeugnis.‘ Doch ich sage euch, daß jeder, der sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen auf Grund von Hurerei, sie dem Ehebruch preisgibt, ja jeder, der eine geschiedene Frau heiratet, Ehebruch begeht.“ — Matth. 5:27-32, NW.
6. Kann sowohl durch eine schriftgemäße wie durch eine schriftwidrige Scheidung eine Frau in die Gefahr kommen, Ehebruch zu begehen, oder welcher Unterschied ist zu machen, wenn ein solcher besteht?
6 Inwiefern gibt ein Gott hingegebener Christ, der sich wegen Ehebruchs von seiner Frau scheiden läßt, sie dadurch dem Ehebruch preis? Zufolge ihrer eigenen Handlungsweise und Entscheidung ist sie bereits eine Ehebrecherin. Nicht die Scheidung würde sie in die Gefahr bringen, Ehebruch zu begehen. Wenn sich indes der Ehemann von seiner Frau aus anderen Gründen scheiden läßt, selbst wenn es Gründe wären, die vom Gesetz des Landes anerkannt werden, außer wegen Hurerei oder Ehebruchs, dann gibt er sie einem künftigen Ehebruch preis. Wieso? Weil gemäß dem Gesetz Gottes die Frau, die keinen Ehebruch begangen hat, mit ihrem Mann durch eine schriftwidrige Scheidung nicht entzweit ist. Sie bleibt seine Frau und ist somit nicht frei, sich wieder zu verheiraten und mit einem anderen, ihr gesetzlich angetrauten Mann Geschlechtsbeziehungen zu pflegen.
7. Was für eine Geschiedene meinte also Jesus, wenn er sagte, daß, wer immer eine Geschiedene heirate, Ehebruch begehe?
7 Wenn Jesus also sagt, daß „jeder, der eine geschiedene Frau heiratet, Ehebruch begeht“, so meint er damit nicht irgendeine geschiedene Frau. Er meint eine Frau, die „ausgenommen auf Grund von Hurerei“ gesetzlich vom Manne geschieden worden ist, also eine Frau, deren Ehe nicht wegen Ehebruchs geschieden wurde. Dasselbe Prinzip trifft auf den Ehemann zu, von dem sich seine Frau hat scheiden lassen, auch wenn er keinen Ehebruch begangen hatte. Irgendeine Frau, die einen solchen heiratet, würde ihn zum Ehebruch verleiten, und sie selbst würde zur Hure werden.
8, 9. (a) Was würden die von Markus und Lukas geäußerten Worte an sich für alle Geschiedenen bedeuten? (b) Womit in Verbindung sollen die Worte von Markus und Lukas erklärt werden, und warum wird durch Ehebruch eine Ehegemeinschaft tatsächlich gesprengt und der Weg für eine schriftgemäße Scheidung geöffnet?
8 In Markus 10:11, 12 (NW) lesen wir Jesu Worte über die Ehescheidung: „Wer auch immer sich von seiner Frau scheiden läßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch; und wenn eine Frau, nachdem sie sich von ihrem Mann hat scheiden lassen, einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ In Lukas 16:18 (NW) lesen wir ähnliche Worte: „Jeder, der sich von seiner Frau scheiden läßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch, und wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann geschieden worden ist, begeht Ehebruch.“
9 Diese Verse verbieten die Ehescheidung nicht. Für sich allein betrachtet, würden sie allerdings besagen, daß kein Geschiedener berechtigt wäre, sich wieder zu verheiraten, außer nach dem Tode des geschiedenen Gatten, und daß eine Wiederverheiratung zu Lebzeiten des geschiedenen Gatten eine Übertretung des gegen Ehebruch lautenden Gesetzes Gottes bedeuten würde. Doch sollen diese beiden Aussprüche Jesu über die Ehescheidung im Lichte der eingehenderen Darlegung erklärt werden, die der Apostel Matthäus niederschrieb, der zeigt, daß das, was Markus und Lukas über die Ehescheidung schrieben, wahr ist, wenn der Grund, der zur Erwirkung einer Ehescheidung führte, etwas anderes als Ehebruch eines untreuen Gatten ist. Der Ledige, der mit einer Hure Unzucht treibt, macht sich zu „e i n e m Leibe“ mit einem Weibe, das nicht seine Ehefrau ist. Ebenso macht sich der Ehebrecher zu e i n e m Leibe — nicht mit der ihm gesetzlich angetrauten Frau — mit der unsittlichen Person, bei der er ungesetzlicherweise liegt. Der Ehebrecher sündigt also gegen sein eigenes Fleisch, ja nicht nur gegen sein eigenes, persönliches Fleisch, sondern auch gegen seine gesetzliche Ehefrau, die bisher „e i n Fleisch“ mit ihm gewesen ist. (1. Kor. 6:16, 17) Aus diesem Grunde wird durch Ehebruch die Ehegemeinschaft wirklich zerstört. Deshalb löst eine Scheidung, die wegen Ehebruchs erfolgt, die gesetzliche Ehegemeinschaft formell und endgültig auf. Sie macht den unschuldigen Partner frei, so daß er sich zu Lebzeiten des schuldigen, von ihm geschiedenen Gatten in Ehren wieder verheiraten kann, ohne daß ihm irgendein sittlicher Makel anhaftet.
10. Was ermöglicht eine Scheidung dem ehebrecherischen Gatten, und was ermöglicht sie dem unschuldigen Teil?
10 Durch die Scheidung von einem ehebrecherischen Gatten wird der geschiedene Missetäter nicht dem Ehebruch preisgegeben. Eher könnte man sagen, daß die gesetzliche Ehe, solange sie gedauert hat, den untreuen Teil nicht vor Unsittlichkeit bewahrte. So heiratet denn jemand, der einen Geschiedenen heiratet, der sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat, lediglich eine unreine Person, die das Zeugnis der Unsittlichkeit hat, und durch die Wiederverheiratung wird der zufolge Ehebruchs Geschiedene nicht das erste Mal zum Ehebrecher. Wenn sich der unschuldige Ehegatte von dem ehebrecherischen Gatten scheiden läßt, so wird der unschuldige Gatte frei und kann sich wieder verheiraten. Wer sich aus schriftgemäßen Gründen scheiden läßt, nimmt die Scheidung nicht bloß deswegen vor, um einen ehebrecherischen Gatten loszuwerden, den er nicht mehr liebt oder mit dem zusammenzuleben und Verkehr zu haben ihn körperlich in Gefahr bringen könnte. Wer sich so scheiden läßt, befreit sich in Wirklichkeit, um wieder heiraten zu können, sofern dies ratsam erscheint, weil er einen treuen, Gott hingegebenen Lebenspartner braucht. Dadurch, daß sich jemand von einem ehebrecherischen Gatten scheiden läßt, läßt er diesen lediglich den Lebenswandel führen, den er sich wünscht, nämlich einen unsittlichen.
GERICHT GEGEN UNSITTLICHE PERSONEN
11. Für welches ernstere Verhältnis kann sich Ehebruch, außer in bezug auf den gesetzlichen Ehebund, katastrophal auswirken, besonders seitdem Jehova zu seinem Tempel gekommen ist?
11 Ein Ehebruch kann sich für einen gesetzlichen Ehebund zufolge der daraus resultierenden Scheidung katastrophal auswirken. Bestimmt aber wirkt er sich katastrophal auf jemandes Beziehungen zu Gott aus, der mit seinem richterlichen Boten Jesus Christus nun zu seinem geistigen Tempel gekommen ist, um Gericht zu halten. Gott läßt die Warnung ergehen: „Ich werde euch nahen zum Gericht und werde ein schneller Zeuge sein gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher …; die … mich nicht fürchten, spricht Jehova der Heerscharen.“ — Mal. 3:1, 5; Heb. 13:4.
12. Welche richterliche Entscheidung wird über eine solch unsittliche Person gefällt, und auf welchem Wege allein könnte die unsittliche Person vor der ewigen Vernichtung bewahrt werden?
12 Dieses Gericht Gottes äußert sich in dem Ausschluß, in dem Gemeinschaftsentzug, den die Versammlung gegenüber dem Ehebrecher vornimmt. Der Versammlung wird die richterliche Entscheidung bekanntgegeben: „Hört auf, mit irgend jemand, der Bruder genannt wird, Umgang zu haben, wenn er ein Hurer … ist, und eßt auch nicht mit einem solchen Menschen … ‚Entfernt den Bösen aus eurer Mitte.‘“ (1. Kor. 5:11-13, NW) Außerhalb der sittlich einwandfreien Organisation Gottes gibt es kein ewiges Leben. Folglich könnte der Ausschluß des Hurers und des Ehebrechers der erste richterliche Akt sein, der dem Schuldigen den Weg zu ewiger Vernichtung weist, es sei denn, er bekunde eine ungeheuchelte, von Herzen kommende Reue gegenüber Gott und bessere sich, indem er den aufrichtigen Entschluß faßt, sich sittlich rein zu bewahren und Gottes Versammlung weder zu beflecken noch Schmach auf sie zu bringen. Dann würde Gott seine Versammlung ermächtigen, den reuigen Sünder, der sich gebessert hat, wieder aufzunehmen. Doch wird sie ihm eine Bewährungsfrist auferlegen, bis er sich das Vertrauen der reinen Versammlung wieder erworben hat.
13, 14. (a) Wie kann das Eheband bewahrt werden und das Ehepaar weiterhin zusammen leben, wenn ein Ehegatte Ehebruch begangen hat? (b) Durch welche Maßnahme kann die Versammlung den unschuldigen Ehepartner, der dem anderen vergibt, davor bewahren, mit einem Gatten zusammen leben zu müssen, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist? (c) Was muß in bezug auf irgendwelche Verantwortung, ein Amt oder eine Dienststellung geschehen, die der Ehebrecher in der Versammlung innehaben mag, auch wenn ihm vergeben worden sein mag, und weshalb?
13 Wenn der ehebrecherische Ehegatte sein Unrecht bekennt, ehrlich Reue bekundet und den Entschluß faßt, von nun an das Ehegelübde wahrhaft und treu zu halten, und dann um Vergebung fleht, so mag der unschuldige Partner ihm vergeben wollen, er mag die Ehebeziehungen wieder aufnehmen und sich von dem Ehebrecher nicht scheiden lassen. Unter gewissen Umständen wird dadurch der Ehebund nicht nur aufrechterhalten, sondern dieses Vorgehen bewahrt den unschuldigen Gatten auch davor, mit einem Ehepartner leben, essen und schlafen zu müssen, dem die Gemeinschaft entzogen worden wäre, wodurch er in geistiger Hinsicht in eine schwierige Lage käme. Wie kann dies geschehen?
14 Unsittlichkeit beeinträchtigt die Vorrechte, die jemand in der Versammlung haben mag. Aus diesem Grunde sollte der ehebrecherische Ehepartner auch vor den Vertretern der Versammlung ein Bekenntnis ablegen. Diese verantwortlichen Diener der Versammlung werden in Betracht ziehen, ob der Schuldige wirklich traurig ist und bereut und ob dies seine erste Übertretung ist, und sie könnten mit Erbarmen darauf Rücksicht nehmen, daß der unschuldige Gatte dem reuevoll umkehrenden Gatten vergibt, und würden dann, um die geistige Einheit des Ehepaares zu bewahren, dem Ehebrecher die Gemeinschaft nicht entziehen. Sie würden dem unschuldigen Ehepartner die Pflicht auferlegen, dem Sünder, dem er vergeben hat, eine Bewährungsfrist von genügender Dauer zu setzen, damit der Sünder seine Umkehr zu einem sittlich reinen Lebenswandel beweisen kann. Um dem Schuldigen behilflich zu sein, einen besseren Weg zu gehen, unterrichten sie sich ein ganzes Jahr lang monatlich über sein Verhalten. Hat aber der Sünder eine gewisse Verantwortung, das heißt Dienstämter und Dienstaufgaben in der Versammlung innegehabt, dann muß das Komitee, das die Versammlung vertritt, dafür sorgen, daß er dieser Ämter oder Dienstaufgaben enthoben wird. Warum? Weil derjenige, der in der Versammlung eine Stellung von Verantwortung einnimmt und einen besonderen Dienst verrichtet, gemäß den Vorschriften der Bibel vorbildlich, untadelig, reinen Gewissens und auch vor den Werkzeugen des Teufels unbescholten sein muß. (1. Tim. 3:1-9; Titus 1:5-9) Folglich muß ein Ehebrecher, selbst wenn er umkehrt und wenn ihm der unschuldige Ehepartner sowie das Komitee, das die Versammlung vertritt, vergeben haben, zur Bekleidung eines Amtes oder zum Sonderdienst als untauglich angesehen werden.
15. Unter welchen Umständen würde die Vergebung, die ein unschuldiger Ehegatte einem schuldigen Teil gewährt, den Gemeinschaftsentzug nicht verhindern?
15 In vielen Fällen wird es sich zeigen, daß die Macht der Vergebung, die ein unschuldiger Ehegatte im Hinblick auf die Befreiung des ehebrecherischen Teils von all den ernsten Folgen der Unsittlichkeit besitzt, nur begrenzt ist. Wenn der unsittliche Ehepartner mit einer Person, die nicht zur Versammlung gehört, zum Beispiel einem Hurer oder einer Prostituierten, Ehebruch begangen hat, so müßten von der Versammlung keine Maßnahmen gegen den unsittlichen Außenstehenden ergriffen werden. Es bestände keine Notwendigkeit, den außenstehenden Hurer oder die Hure zu ersuchen, um Vergebung zu bitten, oder die Sache mit einem solch unsittlichen Außenstehenden zu schlichten. Wenn jemand aber innerhalb der eigenen Versammlung oder innerhalb einer anderen Christenversammlung Unsittlichkeit begangen hat, dann mag die Vergebung, die der unschuldige Gatte gewährt, nicht genügen, um einen Gemeinschaftsentzug zu verhindern.
16. Warum könnte es sein, daß die Versammlung einem ihrer Glieder, das mit einem andern Glied dieser Versammlung oder mit dem Glied einer anderen Versammlung Ehebruch begangen hat, die Gemeinschaft entziehen würde, obwohl der unschuldige Gatte ihm vergeben hat?
16 Angenommen, es sei mit dem Ehemann oder mit der Ehefrau eines anderen Ehepaares von derselben Versammlung oder einer anderen Versammlung Ehebruch begangen worden oder auch mit einer minderjährigen Person, die noch der elterlichen Obhut oder einem Vormund untersteht, dann wären andere Personen, die durch den sittlichen Fehltritt ernstlich in Mitleidenschaft gezogen worden sind, in den Fall verwickelt. Wird nun der Ehemann, dessen Frau geschändet worden ist, oder die Frau, deren Mann mit der Frau eines anderen gesündigt hat, oder werden die Eltern, deren Kind sittlich verdorben worden ist, das Unrecht vergeben? Oder wünschen sie, daß eine disziplinarische Maßnahme gegen die unsittliche verheiratete Person ergriffen werde? Der unschuldige Ehepartner mag aus privaten, persönlichen Gründen Vergebung gewähren, aber er kann nicht im Namen der anderen vergeben, die ebenfalls geschädigt worden sind. Diese persönliche häusliche Vergebung bringt für den Schuldigen keine Konten in Ordnung, die außerhalb des Hauses entstanden sind. Sie kann die Forderungen der Versammlung nach disziplinarischen Maßnahmen nicht einfach wegwaschen, noch Forderungen nach einer Wiedergutmachung durch legale Schritte außerhalb der Versammlung, an den Gerichten des Landes, beseitigen. Die Versammlung mag daher den Gemeinschaftsentzug aussprechen, auch wenn der unschuldige Ehegatte dem Missetäter persönlich vergeben hat.
17, 18. (a) Wie könnte zum Beispiel ein reisender Bruder, der eine offizielle Stellung einnimmt, Frauen, die ihm willfährig sind, in abgelegenen Versammlungen besuchen und sie auf Abwege führen, wobei er in einer ganz falschen Meinung betet? (b) Wie hat Judas einen solchen Mann beschrieben?
17 Das Versammlungskomitee muß ferner die Schwere der Missetat in Betracht ziehen. Wie viele sind davon betroffen? Waren noch andere Versammlungen davon betroffen, und ist die Reinheit der dortigen Organisation dadurch befleckt worden? Nehmen wir zum Beispiel an, ein verheirateter Mann besuche regelmäßig einige Versammlungen und in allen oder in einigen mache er bei ledigen Frauen oder Ehefrauen — wo immer er eine willfährige oder gefügige Schwester finden mag — ungehörige Annäherungsversuche. Er macht die Unsittlichkeit zu einem allgemeinen Brauch, und das innerhalb der heiligen Organisation Gottes. Er befleckt Gottes Organisation in deren verschiedenen Versammlungen. Er mißbraucht das verantwortungsvolle Amt, das er im Interesse dieser Versammlungen innehaben mag. Unter dem Deckmantel offiziellen Dienstes schleicht er sich ein, lediglich um seine verderbten Begierden zu befriedigen. Er schüchtert schwache, scheue Schwestern ein, so daß sie seinen unreinen Absichten nachgeben. Bei sich betet er zu Gott, er möge ihm vergeben, doch macht er keine wirkliche Anstrengungen, sich zu beherrschen und zu bessern. So fährt er fort zu sündigen, da er fälschlich denkt, Gottes liebende Güte werde durch Christus die Sünden tilgen, deren Genuß er sich gestattet, ohne an die Reinheit und den guten Ruf der Versammlung Gottes zu denken.
18 Ein solcher Mensch erweist sich als einer von denen, die in Judas 4 (NW) wie folgt beschrieben werden: „Gewisse Personen haben sich eingeschlichen, die durch die Schriften schon längst für das nachfolgend beschriebene Gericht bestimmt sind, gottlose Menschen, die die unverdiente Güte unseres Gottes zu einer Entschuldigung für ihren zügellosen Wandel machen und sich gegenüber unserem einzigen Gebieter und Herrn, Jesus Christus, als falsch erweisen.“
19. Weshalb muß einem solchen die Gemeinschaft entzogen werden, auch wenn seine Frau ihm vergeben mag und sich nicht von ihm scheiden läßt?
19 Zu Gottes bestimmter Zeit wird ein solch reisender Diener, der Verantwortung trägt, entdeckt und bloßgestellt. Seine Frau mag ihm vergeben, wenn er sein Unrecht zugibt. Nützt ihm aber ihre Vergebung etwas? Nein! Sie bewahrt ihn nicht vor den verdienten Folgen. Er kann sich nicht über Nacht ändern. Das erzwungene Bekenntnis seiner Schuld und seine Worte der Reue bedeuten noch keine wirkliche Besserung. Inmitten der Versammlungen des Gott hingegebenen Volkes ist er eine Gefahr, ein stark wirkender Sauerteig, der die ganze Masse durchsäuern kann. Er ist ein willentlicher, erwiesener Beflecker dessen, was heilig ist. Er ist unzuverlässig, er ist eine Gefahr und gehört nicht in unsere Mitte. Biblischen Grundsätzen gemäß muß ihm die Gemeinschaft entzogen werden. Gottes Versammlung muß gereinigt und beschützt werden, auch wenn seine Ehefrau ihm vergibt und sich nicht von ihm scheiden läßt.
20. An wen sollte sich ein unverheirateter erwachsener Hurer wenden, wenn er seine Sünde bekennen möchte, und wie wird die Versammlung mit ihm verfahren?
20 Wie steht es aber mit einem ledigen Erwachsenen, der Hurerei begeht und keinen Ehegatten hat, dem er seine Übertretung bekennen kann? Kann er, wenn er traurig ist und ihm der Kummer über sein Unrecht ins Herz schneidet, zu jemandem hingehen, um Hilfe zu erhalten? Das Dienstkomitee der Versammlung, bestehend aus geistig geeigneten Brüdern, dient der ganzen Versammlung. Wenn eine ledige Person von einem Fehltritt übereilt wird, durch den sie Jehovas Gesetz verletzt, mag sie ihre Schuld dem Komitee bekennen. Das Komitee muß entscheiden, welche disziplinarische Maßnahme in jedem einzelnen Fall ergriffen werden soll, ob hier ein Gemeinschaftsentzug oder eine Bewährungsfrist in Frage kommt. Die Brüder, die das Versammlungskomitee bilden, tragen die Verantwortung, um das Wohl der Versammlung und auch jeden einzelnen Gliedes derselben besorgt zu sein, und sie müssen entscheiden, was im Interesse der Versammlung zu tun ist. Wenn sie feststellen, daß der ledige Bruder von einer Tat übereilt worden ist und daß dies seine erste Übertretung ist und er aufrichtigen Kummer und Reue bekundet, können sie im Rahmen der Pflichten, die sie vor Jehova haben, dem Betreffenden Barmherzigkeit erweisen, gleichwie sie dies im Fall eines verheirateten Übertreters tun können. Sie können dem Übertreter eine Bewährungsfrist setzen, in deren Verlauf er bei ihnen regelmäßig über seine Führung und seine Bemühung, einen besseren Weg zu gehen, Bericht erstattet. Wenn er ein Diener wäre, würde er natürlich sein Amt niederlegen müssen, da er nicht mehr „untadelig“ ist.
EHELEUTE, DIE DEM FRIEDEN NACHJAGEN
21. (a) Wie vielen wurde während des Dienstjahres 1958/59 die Gemeinschaft mit der Neuen-Welt-Gesellschaft entzogen? Wie viele wurden wieder aufgenommen? Wie viele blieben ausgeschlossen? (b) Sollte die verhältnismäßig kleine Prozentzahl der Ausgeschlossenen unbeachtet gelassen werden?
21 Während des Dienstjahres 1958/59 wurde 6552 Personen durch die Neue-Welt-Gesellschaft der Zeugen Jehovas aus verschiedenen Gründen die Gemeinschaft entzogen. Viele dieser Fälle betrafen Unsittlichkeit, entweder Hurerei oder Ehebruch. Wo es zeitgemäß und richtig erschien, ließ man Barmherzigkeit walten, und von jenen, denen in den vergangenen Jahren die Gemeinschaft entzogen worden war, wurden im Dienstjahr 1958/59 1597 Personen wieder in die Gemeinschaft aufgenommen, nachdem sie den Beweis gottgemäßen Kummers, der Reue und der Besserung erbracht hatten. Es war ihnen eine vernünftige Bewährungsfrist auferlegt worden, bevor man ihnen die allgemeinen Vorrechte wieder einräumte, die alle Glieder der Versammlung haben. So blieben am Ende des besagten Dienstjahres von all jenen, denen in früheren Jahren die Gemeinschaft entzogen worden war, noch insgesamt 25 143 Personen von der Versammlung des Volkes Jehovas abgeschnitten. Obwohl es sehr traurig ist, daß jemand so weit kommt, daß ihm die Gemeinschaft entzogen werden muß, tröstet es uns doch, zu wissen, daß von den vielen Hunderttausenden, die über ihre Predigttätigkeit auf der ganzen Erde Bericht erstatten, nur 0,81 Prozent die Gemeinschaft entzogen werden mußte. Das sind nur acht Zehntel eines Prozents. Dennoch ist auch diese niedrige Zahl für uns alle eine Warnung.
22. Wozu sind verheiratete Christen berufen, und wie sollten sie diesen Zustand bewahren?
22 Durch den Gemeinschaftsentzug werden die friedlichen Beziehungen einer Person mit Jehova Gott unterbunden. Verheiratete Christen sollten vor einem solchen Friedensbruch mit Gott zurückschrecken und ihn zu vermeiden suchen. Gott hat verheiratete Christen zum Frieden berufen. (1. Kor. 7:15) Mögen sie in ihrem Ehestand eifersüchtig über ihren Frieden mit Gott wachen! Das bedeutet auch — so weit es möglich ist — die Wahrung des häuslichen Friedens zwischen Mann und Frau. Mögen sie deshalb ein Leben führen, das Treue zu Gott und zu seinem Christus und auch Treue zu ihrem Ehepartner, mit dem sie „e i n Fleisch“ sind, offenbart.
23. (a) Warum ist heute — ebensowenig, wie einst in Eden — ein falsches Benehmen verheirateter Personen unerlaubt? (b) Was also sollten verheiratete Christen tun, um den zu rechtfertigen, der für die Eheeinrichtung zwischen Mann und Frau gesorgt hat?
23 Dem universellen Krieg von Harmagedon, der nun kurz bevorsteht, folgt das wiederhergestellte irdische Paradies. Doch schon heute, seit dem Jahre 1919, hat der große Pflanzer und Gärtner, Jehova Gott, seine ihm ergebenen Zeugen auf Erden in ein geistiges Paradies versetzt. Hier erfreuen sie sich des Friedens und der Freude sowie aller anderen Früchte des heiligen Geistes, und sie bringen alle Früchte guter Werke hervor, indem sie die gute Botschaft vom Königreich weltweit predigen. In diesem geistigen Paradies, so wie ursprünglich im Garten Eden, als dieser von dem vollkommenen Adam und von Eva bewohnt wurde, gibt es weder Raum für Polygamie noch Raum für ein unrichtiges eheliches Benehmen oder für eine Mißachtung des theokratischen Verhältnisses zwischen Mann und Frau. Mögen verheiratete Gläubige die Sachlage erkennen und ihre Gelegenheit, zur Errettung des geliebten Ehegatten mitzuwirken, wahrnehmen. Durch ihr Verhalten in der Ehe können sie Gott ehren. Groß wird ihr Lohn sein. Ihre Ehe wird dem von Gott bestimmten Zwecke dienen und mitwirken zur Rechtfertigung dessen, der in so großer Liebe für diese würdige, ehrenhafte und friedliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau gesorgt hat.