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Mehrung der Theokratie in Südost-AsienDer Wachtturm 1952 | 1. März
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NACH BURMA WEITER
Die grösste Hitze des Tages kommt gerade nach 12 Uhr, und um diese Zeit mussten wir uns in Don Muang für unsern Sprung nach Burma melden. Unsere Brüder kamen mit uns an den Flughafen und bekundeten grosse Aufmerksamkeit, indem sie um diese Zeit mitkamen. Es war dies am Nachmittag des 10. April, und wir sollten um 14 Uhr fortfliegen. Das Flugzeug wurde indes aufgehalten wegen der verspäteten Ankunft eines andern Flugzeuges, das Passagiere brachte, welche Verbindung mit Burma erhalten sollten. Dies bedeutete, dass unser Besuch bei den Verkündigern, die uns zum Flughafen geleiteten, eine Verlängerung erfuhr, und unser Warten wurde so trotz der Hitze angenehm gestaltet.
Um 16 Uhr wurde gemeldet, dass die Zeit zur Abreise nun da sei. Die Gruppe hier zu verlassen war insoweit anders, als wir sie nicht auf viele Jahre verliessen, denn in wenigen Tagen sollten wir zurückkehren und auf dem Wege nach Hongkong nochmals zwölf Stunden bei ihnen verbringen. So war es denn nur ein Abschied für drei Tage.
Während wir wegflogen, sahen wir das braune, dürre, zerborstene Land der Reisfelder; es war die trockene Jahreszeit. Nur den Ufern der Ströme und der vielen Kanäle entlang war Grünes zu sehen. In wenig Monaten würden aber die Monsunregen kommen und damit viel Schlamm, und das Reispflanzen würde beginnen. Wir flogen über die Ebene und dann kamen die Berge, welche Thailand von Burma trennen. Wir flogen direkt in Richtung Westen, bis wir die Küste Burmas erreichten, und dann schlugen wir nördliche Richtung, Rangun entgegen, ein. Auf unserem Fluge kosteten wir kurz die kühle Luft, doch als wir landeten und die eingeschlossene Kabine die Sonnenstrahlen aufsaugte, fühlten wir die Hitze mehr denn je.
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Fragen von LesernDer Wachtturm 1952 | 1. März
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Fragen von Lesern
● Ist es nötig, dass eine Frau ihr Haupt bedecke, wenn sie ein Heimbibelstudium leitet? Wann eine solche Bedeckung erforderlich ist oder nicht, verursacht viel Redens in unserer Gruppe. — P. W., Ohio.
Um ein Heimbibelstudium abzuhalten, braucht sie den Kopf nicht zu bedecken, denn dies ist keine Versammlung einer christlichen Gemeinde oder Gruppe, sondern eine solche, die sie selbst eingerichtet hat. Es handelt sich dabei nicht darum, dass sie dazu bestimmt wurde, eine Gruppenversammlung zu leiten. Wenn jedoch ihr Ehemann dieser Heimversammlung beiwohnen sollte, so würde sie ihren Kopf bedecken, sofern sie zu Beginn oder am Ende des Studiums betete. Dies wäre im Einklang mit der Anweisung: „Jede Frau, die betet oder prophezeit mit unverschleiertem Haupte, entehrt den, der ihr Haupt ist.“ — 1. Kor. 11:3-16, NW.
Wir betrachten das Bedecken des Hauptes unter zwei Voraussetzungen als notwendig: (1) wenn eine Schwester von der Versammlung oder der theokratischen Organisation dazu bestimmt wird, Ordnung zu halten und Zusammenkünfte dieser Gruppe zu leiten, und (2) wenn sie verheiratet ist und demjenigen Unterwürfigkeit bekunden muss, den Gott zum Haupt der Familie gemacht hat, dem Ehemann. Diese zwei Grundsätze befähigen eine Schwester, selbst zu entscheiden, was unter verschiedenen Umständen erforderlich ist.
Einige Beispiele mögen dazu dienen, diese Grundsätze zu erfassen. In einer Gruppe, die ausschliesslich aus Schwestern besteht, ernennt die Gesellschaft Schwestern zu Stellungen, die sonst gewöhnlich Brüder einnehmen. Wenn solche Schwestern bei Gruppenversammlungen vom Podium aus dienen, werden sie die theokratische führende Stellung des Mannes anerkennen und auch die Tatsache, dass sie, nur weil die Umstände es erfordern, an Stelle des Mannes dienen. Dies anerkennen sie offenkundig dadurch, dass sie eine Kopfbedeckung tragen, wie zum Beispiel einen Hut, ein Kopftuch oder sonst eine passende Bedeckung. Irgendeine Schwester, die einen Teil einer Gruppenversammlung leitet oder dieser vorsteht, sollte gleich handeln, ob sie nun eine Dienerin in der Gruppe sei oder nicht.
Während Schwestern, die Dienstversammlungen oder Wachtturm-Studien oder einem Gruppenbuchstudium vorstehen, Kopfbedeckungen tragen, brauchen andere Schwestern, die in solchen Versammlungen bloss zur Zusammenfassung die Abschnitte lesen oder die an Demonstrationen teilnehmen oder Erfahrungen erzählen oder Fragen aus der Zuhörerschaft beantworten, keine solche Kopfbedeckung zu tragen.
Schwestern, die anlässlich von Gruppenversammlungen das Gebet sprechen, sollten ihr Haupt bedecken. Das Haar der Frau genügt nicht als Bedeckung. Wenn es genügte, wäre die Frage gar nie aufgekommen.
Wenn jedoch eine Schwester im Felddienste Interesse vorfindet und diesem Interesse nachgeht und ein eigenes Heimbibelstudium einrichtet, so wird sie dadurch nicht zur Leiterin einer Gruppenversammlung. Nur wenn ihr Mann anwesend ist, muss sie, wenn sie betet, eine Kopfbedeckung tragen, denn seine Gegenwart berührt den zweiten Grundsatz, nämlich den der Bekundung von Unterwürfigkeit unter ihr Familienhaupt. Wenn der Ehemann in der Wahrheit ist, sollte natürlich e r das Gebet sprechen, und ist dies getan, so kann die Schwester, seine Frau, die Veranstaltung ohne Kopfbedeckung durchführen.
Was das Beten beim Essen betrifft, sollte der Mann des Hauses das Gebet sprechen. Wenn er dies aus diesem oder jenem Grunde nicht tun will und seine Frau dazu auffordert, so sollte sie ihr Haupt bedeckt haben, um dem theokratischen Grundsatz, dass der Mann in der Familie das Haupt ist, Anerkennung zu zollen. Ist ihr Mann nicht zugegen, so mag sie mit unbedecktem Haupt beten, gleichwie sie dies in ihren persönlichen Gebeten tut, die sie privat spricht. Wenn die Schwester, die beim Essen betet, unverheiratet ist, also keinen Ehemann zum Haupte hat, so braucht sie keine Kopfbedeckung zu tragen, ob sie nun in ihrem eigenen Hause sei oder im Hause von Freunden oder in einem Missionarheim. Natürlich sollte in allen Fällen, wo ein Bruder zugegen ist, dieser das Gebet sprechen.
Kurzgefasst verhält sich die Sache also wie folgt: Handelt es sich um eine Gruppenversammlung, der die Schwester vorsteht oder in welcher sie betet? Wenn ja, sollte sie ihr Haupt bedeckt haben. Handelt es sich nicht um Anforderungen einer Gruppenversammlung, jedoch um die Beziehungen von Mann und Frau, so dass sie den Mann offenkundig als das Haupt anerkennen soll, sofern er anwesend ist? Dann sollte sie ihr Haupt bedeckt haben. Dieses Zeichen der Unterwürfigkeit würde sie aber nicht dem Ehemann einer andern Frau darbieten. Auch würde eine ledige Schwester oder eine Witwe dieses Zeichen der Unterwürfigkeit nicht dem Ehemann einer andern Frau geben. Solch unverheiratete Schwestern haben keinen Mann als Haupt wie eine verheiratete Frau. Eine ledige Schwester ist also nur in dem Falle um eine Kopfbedeckung besorgt, wenn sie unter die Anforderung einer Gruppenversammlung zu stehen kommt.
Dies ist so ausführlich beantwortet worden, weil die Frage in den Vereinigten Staaten oft auftaucht. Sie erhebt sich in manchen Ländern gar nicht, z. B. wo Frauen gewohnheitsgemäss mit bedecktem Kopf oder verschleiert einhergehen. Angesichts alles dessen, was über dieses Thema gesagt worden ist, machen wir die Anregung, dass jede Schwester fortan für sich entscheide, wann eine Kopfbedeckung nötig ist, indem sie in Situationen, welche hier nicht besonders behandelt sind, das tut, was sie nach ihrem Gewissen als recht erachtet und was auf Grund der hier dargelegten Grundsätze beurteilt werden kann. Wenn sie im Zweifel ist und sich wegen einer besonderen Sachlage in ihrem Gewissen beunruhigt fühlt, sollte sie die Bedeckung tragen, um sich in Geist und Gewissen ruhig und sicher zu fühlen.
Lasset uns, da wir nun die einschlägigen Grundsätze kennen, christliche Reife an den Tag legen und diese Prinzipien gewissenhaft auf uns selbst anwenden, damit wir nicht bei jeder denkbaren Sachlage darüber Fragen stellen müssen. Die Gesellschaft müsste bald einen Satz Vorschriften aufstellen, die so umfangreich wären wie der Talmud, wenn sie sich bemühen wollte, besondere Regeln für all die verschiedenen Fälle vorzuschreiben. Unter dem Einfluss Satans besteht im gefallenen Menschen immer die Tendenz, Grundsätze durch Regeln zu ersetzen. Es ist so viel leichter, sein Verhalten einer Regel anzupassen, als das ganze Leben durch einen Grundsatz lenken zu lassen. Mose schrieb Regeln vor; Christus schärfte Grundsätze ein. Regeln sind für Kinder, Grundsätze für Männer und Frauen, die im christlichen Wachstum reif sind. So bekundet nun Reife im Anwenden der hier gegebenen Grundsätze bezüglich der Kopfbedeckung, wobei ihr eure Entscheidungen gewissenhaft trefft, und andere werden euch nicht mit Recht kritisieren können.
● Am 15. Oktober 1950 hat die englische Ausgabe des Wachtturms im Artikel: „Seid fruchtbar, mehret euch und füllet die Erde“ gesagt, die Mengen Auferstandener würden nicht am göttlichen Auftrag, zu heiraten und Kinder hervorzubringen, teilhaben, und hat Matthäus 22:30 als Beweis angeführt. Das Buch „Die Wahrheit wird euch frei machen“ erklärt auf Seite 364-366, dass es vernünftig sei zu schliessen, dass „andere Schafe“, die vor Harmagedon sterben, eine frühe Auferstehung erhalten und am göttlichen Auftrag teilhaben, und fügt bei, dass dies nicht in Gegensatz stehe zu Matthäus 22:30. Was ist nun richtig? — R. K., Neuyork.
Wir halten noch beide Erklärungen aufrecht und sagen, dass zwischen ihnen kein Widerspruch bestehe. Der Wachtturm hat gesagt, dass die Auferstehung der Toten keine Erfüllung des göttlichen Auftrages bedeute, und dass die „Mengen Auferstandener“ nicht heiraten und sich fortpflanzen werden, wobei Matthäus 22:30 als Beweis angeführt wurde, welcher Text lautet: „In der Auferstehung heiraten sie nicht, noch werden sie verheiratet.“ (NW) Der Begleittext zeigt, dass hier von der Auferstehung der Menschheit gesprochen wird, wodurch Mengen von Menschen aus den Toten auferweckt werden. An diese Volksmengen wurde gedacht, als Der Wachtturm von den „Mengen Auferstandener“ sprach. Wir erwarten nicht, dass grosse Mengen der „andern Schafe“ vor oder während Harmagedon sterben, sondern erwarten, dass sie als Klasse Harmagedon überleben und eine „grosse Menge“ oder „eine grosse Volksmenge“ bilden. (Off. 7:9, 10, NW) Folglich hatte Der Wachtturm nicht diese im Auge, als er am 15. Oktober 1950 (engl. Ausgabe) von den Mengen Auferstandener sprach, die am göttlichen Auftrag nicht teilhaben.
Als aber das Buch „Die Wahrheit wird euch frei machen“ von Auferstandenen sprach, die vernünftigerweise am göttlichen Auftrag teilhätten, wurde dabei an jene von den „andern Schafen“ gedacht, die vor oder während Harmagedon sterben mögen, und es wurde Johannes 5:27-29 angeführt, um zu zeigen, dass jene, die „das Gute getan“ haben, eine frühe „Auferstehung des Lebens“ haben werden gleich den treuen Zeugen und Propheten der alten Zeit und nicht auf die spätere „Auferstehung des Gerichts“ der Menschheit warten müssten. Und da Matthäus 22:30 auf diese spätere Auferstehung Anwendung hat, wies das Buch „Die Wahrheit wird euch frei machen“ richtig darauf hin, dass dieser Text sich nicht auf jene von den „andern Schafen“ beziehe.
Somit ist in dieser Sache keine Änderung in unserer Stellung eingetreten. „Die Wahrheit wird euch frei machen“ wirft die Frage auf mit Bezug auf jene von den „andern Schafen“ des Herrn, die vor Harmagedon sterben: „Werden diese an der Ausführung des göttlichen Auftrages in der neuen Welt beteiligt sein?“ Und antwortet dann: „Vernünftig erscheint die Annahme, dass, weil Gott ihnen diese Hoffnung vor Augen hielt und sie als treu und untadelig ihm gegenüber starben, er ihnen das Vorrecht des göttlichen Auftrages nicht vorenthalten wird.“ Man beachte bitte, dass dies lediglich ein freundlicher Hinweis sein soll. Soweit wir die Sache jetzt erkennen, drückt sich die Heilige Schrift darüber nicht bestimmt aus, und so ist auch die Antwort zur Hauptsache Spekulation, doch sind gewisse Grundsätze damit in Einklang. Wir können bei diesem Hinweis bleiben, behalten aber im Sinn, dass es nur eine wohlgemeinte Anregung ist. Wir können sicher sein, dass das, was Gott für jene andern Schafe bereithält, die ihren Lauf in dieser Welt treulich vor Harmagedon beenden, sie nicht enttäuschen wird, sondern sie vollkommen befriedigen und in vollem Einklang mit seiner Gerechtigkeit sein
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