Was ein Gemeinschaftsentzug bedeutet
EIN liebender Vater interessiert sich sehr für seine Kinder. Er führt sie auf rechte Wege und hilft ihnen, wenn nötig durch Züchtigung, Fehler zu vermeiden.
Jehova erweist seinen Kindern, seinen Dienern, viel Liebe. Er führt sie auf den Weg seines Wohlgefallens, den Weg, der ihnen die größte Freude bringt. Jehova sorgt als unser großer Vater auch dafür, daß seine Diener, die Verfehlungen begehen, gezüchtigt werden. Er tut dies nicht etwa, weil er seine Diener haßt, sondern weil er sie liebt und sie auf dem Weg zum ewigen Leben halten möchte. „Mein Sohn! achte nicht gering des Herrn Züchtigung, noch ermatte, wenn du von ihm zurechtgewiesen wirst; denn wen der Herr liebt, den züchtigt er.“ — Hebr. 12:5, 6, Fußnote.
Natürlich können leichtere Vergehen des einzelnen gegen seinen Nächsten oft großzügig übersehen werden. Der Apostel Petrus sagte: „Die Liebe bedeckt eine Menge von Sünden.“ (1. Petr. 4:8) Wegen unserer menschlichen Unvollkommenheit ist es notwendig, daß wir uns immer wieder vergeben. Jesus hob dies hervor, als er die Frage des Petrus, wie oft man seinem Bruder vergeben solle, mit den Worten beantwortete: „Nicht bis siebenmal, sondern bis siebenundsiebzigmal.“ — Matth. 18:22, ZB.
Wenn jemand glaubt, die Schwierigkeiten, die ihm die Verfehlung eines anderen bereitet, nicht übersehen zu können, kann er sie beseitigen, indem er sie liebevoll mit demjenigen bespricht, an dem er Anstoß genommen hat. Das ist der erste erforderliche Schritt. Jesus sagte: „Wenn aber dein Bruder wider dich sündigt, so geh hin, überführe ihn zwischen dir und ihm allein. Wenn er auf dich hört, so hast du deinen Bruder gewonnen.“ (Matth. 18:15) Sollten die Schwierigkeiten nicht auf diese Weise beseitigt werden können, dann kann man andere reife Diener Gottes bitten, mit Rat zu helfen. Jesus beschrieb diesen zweiten Schritt mit den Worten: „Nimm noch einen oder zwei mit dir, damit aus zweier oder dreier Zeugen Mund jede Sache bestätigt werde.“ (Matth. 18:16) Wird das Problem so immer noch nicht behoben oder ist die Sünde von sehr ernster Art, dann sollte man Jesu Rat befolgen, „es der Versammlung“ zu sagen, d. h. es denen vorzutragen, die die Verantwortung in der Versammlung tragen. — Matth. 18:17.
Wenn der Irrende von Herzen bereut, läßt ihm Jehova Barmherzigkeit zuteil werden, und zwar auch dann, wenn er gerechte Grundsätze so verletzt hat, daß die Versammlung davon unterrichtet ist. Ein einzelner Fehltritt, eine Unbesonnenheit, die in einer schwachen Stunde vorkommt, ist zwar tadelnswert, macht jedoch niemand zu einem hartgesottenen Sünder. Jene, die sich ernster Verfehlungen schuldig machen, jedoch wirklich bereuen und bereitwillig ihre Sünden bekennen, können unverdiente Güte von Jehovas Organisation erfahren und liebende Hilfe von ihr empfangen. Petrus erklärte vor einer Gruppe von Israeliten: „So ändert denn euern Sinn und bekehret euch, damit eure Sünden ausgetilgt werden! Dann können auch Erquickungszeiten kommen vom Angesicht des Herrn [Jehovas, NW].“ (Apg. 3:19, Alb) Wenn jemand also heute einen Fehltritt begeht, jedoch nicht an seiner sündhaften Handlungsweise festhält, sondern zeigt, daß es ihm ins Herz schneidet, und entschlossen ist, seinen sündigen Lauf zu ändern, so wird er von Jehova gütig behandelt und muß nicht von der Versammlung abgeschnitten werden. Wenn die betreffende Sünde nicht öffentlich bekannt ist und die Versammlung nicht gefährdet, kann dem Missetäter eine Bewährungsfrist auferlegt werden. Die Bedingungen der Bewährungsfrist werden ihm klar bekanntgemacht. Er steht dann unter Beobachtung und erstattet dem Aufseher in der festgesetzten Zeit einmal monatlich über seinen Wandel Bericht. Dies ist eine liebevolle Vorkehrung, um dem einzelnen zu helfen, sich wieder zu fangen.
DER GEMEINSCHAFTSENTZUG
Oft kommt es jedoch vor, daß ein Vergehen gegen Gott und Mitmenschen weder übersehen noch auf Grund einer Bitte um Rat noch durch die Auferlegung einer Bewährungsfrist als abgetan betrachtet werden kann. Solche Vergehen erfordern seitens der sichtbaren Organisation Gottes strengere Maßnahmen.
In Israel richteten sich alle Zuchtmaßnahmen nach den Gesetzen Gottes. Wer über Vorkehrungen des Gesetzes zur Sündensühnung hinausging, wurde von der Versammlung Israel abgeschnitten. Wie? Indem er getötet wurde. Wer später in der Christenversammlung in der Sünde gegen Jehovas barmherzige Vorkehrungen verharrte und nicht die notwendigen Zeichen der Reue offenbarte, wurde ebenfalls abgeschnitten. Er wurde nicht getötet. Er wurde durch einen Gemeinschaftsentzug oder eine Exkommunikation von der christlichen Versammlung abgesondert. Sowohl in Israel wie auch später in der frühen Christenversammlung war es ein grundlegendes Erfordernis, daß man an der Gerechtigkeit festhielt. Israel wurde geboten: „Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.“ (5. Mose 17:7) Dieser Grundsatz wurde in der Christenversammlung in den Worten wiederholt: „Tut den Bösen von euch selbst hinaus.“ — 1. Kor. 5:13.
Wer also am Unrechttun festhält, dem wird die Gemeinschaft entzogen. Wer sich andauernd schwerer Verstöße gegen Jehovas gerechte Erfordernisse schuldig macht, muß mit dieser Maßnahme rechnen. In 1. Johannes 3:4 heißt es: „Jeder, der die Sünde tut [pflegt, NW], tut auch die Gesetzlosigkeit.“ Gott hingegebenen Christen, die einen Lauf der Gesetzlosigkeit einschlagen, entzieht die heutige Christenversammlung daher die Gemeinschaft.
Welche Verfehlungen können zu einem Gemeinschaftsentzug führen, wenn man in ihnen verharrt? Unsittlichkeit, Stehlen, Lügen, Unehrlichkeit im Geschäftsleben, Rebellion gegen Jehovas Organisation, Verleumdung, Trunkenheit, der Übertritt zu einem anderen Glauben, die Verbreitung falscher Lehren usw. Der Apostel Paulus warnte: „Irret euch nicht! weder Hurer, noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Weichlinge, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Schmäher, noch Räuber werden das Reich Gottes ererben.“ — 1. Kor. 6:9, 10.
DER ZWECK
Was ist der Zweck dieser Absonderung von der Versammlung Gottes? Der wichtigste Zweck ist die Bewahrung der reinen Anbetung Jehovas. Kein verderblicher Einfluß darf in der Versammlung geduldet werden. Wer am Unrechttun festhält, muß im Interesse des Schutzes und der Reinerhaltung der Versammlung aus ihr hinausgetan werden, denn „ein wenig Sauerteig durchsäuert den ganzen Teig“. (Gal. 5:9) Diese Verderbtheit könnte die Zufuhr des Geistes Jehovas zur ganzen Versammlung hindern, wenn sie nicht beseitigt würde. Jehova segnet das Unreine nicht. Das geht klar aus dem Fall Achans hervor. (Jos. 7:1-26) Schwerwiegende Sünden sind mit einem Krebsgewächs zu vergleichen. Wenn ein Glied des Leibes an Krebs erkrankt ist, ist der ganze Leib in Gefahr. Wenn nötig, muß der erkrankte Teil entfernt werden, um den Leib zu retten.
Ein weiterer Nutzen des Gemeinschaftsentzugs ist die Stärkung des Vertrauens der anderen Glieder der Versammlung zu Gottes sichtbarer Organisation, die durch eine konsequente Stellungnahme für gerechte Grundsätze bewirkt wird. Außerdem dient der Gemeinschaftsentzug allen in der Versammlung als ein warnendes Beispiel, an dem sie die schweren Folgen der Mißachtung der Gesetze Jehovas erkennen können. Paulus sagte: „Die da sündigen, überführe vor allen, auf daß auch die übrigen Furcht haben.“ — 1. Tim. 5:20.
Ferner ist der Gemeinschaftsentzug der Versammlung von Nutzen, weil er selbst dem Irrenden helfen kann. Wer unter dem christlichen System der Dinge sündigt, wird nicht gesteinigt. Doch er mag durch den strengen Schritt des Gemeinschaftsentzugs erschüttert und wachgerüttelt werden, so daß er sich über seinen bösen Lauf schämt. Wenn er dann wirklich bereut, wird er Schritte unternehmen, um seine verkehrte Handlungsweise zu ändern und in Jehovas Gunst zu wandeln. „Denn gottgemäße Trauer wirkt Sinnesumkehr zur Rettung.“ (2. Kor. 7:10, Si) Der Abgeschnittene hat also die Möglichkeit, im Laufe der Zeit mit Gott und dessen sichtbarer Organisation versöhnt zu werden und Vergebung zu empfangen. Der Apostel Paulus gab den Rat: „Genügend ist einem solchen diese Strafe, die von der Mehrheit ist, so daß ihr im Gegenteil vielmehr vergeben und ermuntern solltet, damit nicht etwa ein solcher durch übermäßige Traurigkeit verschlungen werde.“ — 2. Kor. 2:6, 7, Fußnote.
Dies ist wirklich ein großartiges Beispiel der unverdienten Güte Gottes unter dem christlichen System der Dinge. — Röm. 6:14.
BEDEUTUNG FÜR DEN ABGESCHNITTENEN
Wer von der Organisation abgeschnitten wird, für den bedeutet es ein großes Unglück. Der Gemeinschaftsentzug bedeutet eine Absonderung sowohl von Gottes sichtbarer Organisation auf Erden wie auch von Jehova und von seiner Gunst. Der Gemeinschaftsentzug, den die Versammlung ausführt, bestätigt nur, was bereits im Himmel stattgefunden hat. Die sichtbaren Diener Gottes zeigen durch diese Maßnahme, daß sie das anerkennen, was Jehova vom Himmel her getan hat. Jesus erklärte: „Was irgend ihr auf der Erde binden werdet, wird im Himmel gebunden sein.“ — Matth. 18:18.
Wenn jemandem die Gemeinschaft entzogen ist, ist er von der Versammlung abgeschnitten. Die Versammlung hat nichts mit ihm zu tun. Die Glieder der Versammlung reichen ihm die Hand als Zeichen der Gemeinschaft nicht. Sie sagen ihm nicht einmal „Guten Tag!“ oder „Auf Wiedersehen!“. Er ist in ihren Privatwohnungen nicht willkommen, auch nicht in einer Wohnung, die als Mittelpunkt der Anbetung der örtlichen Zeugen Jehovas dient. Dieses Verhalten stimmt mit den Grundsätzen der Bibel überein. In 2. Johannes 9, 10, lesen wir: „Jeder, der weitergeht und nicht bleibt in der Lehre des Christus, hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, dieser hat sowohl den Vater als auch den Sohn. Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmet ihn nicht ins Haus auf und grüßet ihn nicht.“ In Römer 16:17 ist der Rat zu finden: „Ich ermahne euch aber, Brüder, daß ihr achthabet auf die, welche Zwiespalt und Ärgernis anrichten, entgegen der Lehre, die ihr gelernt habt, und wendet euch von ihnen ab.“
Der Missetäter verliert auch andere kostbare Vorrechte. Ihm werden alle besonderen Dienststellungen in der Versammlung genommen, die er innehaben mag. Er darf zwar alle öffentlichen Zusammenkünfte im Königreichssaal besuchen, doch es ist ihm dort nicht erlaubt, mit einzelnen Besuchern zu sprechen, die Versammlung vom Podium aus anzusprechen oder vom Platz aus an gemeinsamen Besprechungen teilzunehmen. Solange er sich ordentlich benimmt, kann er den Saal betreten, dort sitzen und zuhören. Wenn er jedoch Störungen verursacht, wird er gebeten, den Saal zu verlassen. Solange ihm die Gemeinschaft entzogen ist, kann er Jehovas Organisation im Felddienst nicht vertreten. Seine Tätigkeit wird nicht mehr von der Versammlung anerkannt. Wenn er einen Bericht über seinen Dienst abgibt, werden die Ergebnisse weder angenommen noch eingetragen.
Der Abgeschnittene kann, wie die Öffentlichkeit, Literatur gegen Bezahlung bekommen. Er empfängt jedoch kein Exemplar des monatlichen Königreichsdienstes, denn er ist kein Prediger der guten Botschaft vom Königreich mehr. Er sollte auch nicht denken, daß er sich durch einen Umzug in ein anderes Versammlungsgebiet von den ihm auferlegten Einschränkungen befreien kann. Die Versammlung im nächsten Gebiet wird über ihn unterrichtet werden. Zum Schutz der Versammlung wird sein Gemeinschaftsentzug auch dort öffentlich bekanntgegeben.
Wenn jemandem die Gemeinschaft entzogen wurde, kann er sich jedoch mit Jehova und dessen Organisation versöhnen und im Laufe der Zeit als Bruder wiederaufgenommen werden, wenn er bereut, seine Handlungsweise ändert, eine demütige Einstellung offenbart und eine genügend lange Zeit beweist, daß er in Übereinstimmung mit Gottes Wort zu leben wünscht. Nach der Wiederaufnahme wird seine Stellung jedoch nie genauso sein wie vor dem Gemeinschaftsentzug. Weil er das Vertrauen der Versammlung erschüttert hat, kann er keine Aufsicht in der Versammlung führen. Darum verliert er unabänderlich alle Dienerverantwortung hier auf Erden.
Der Grundsatz, der in diesem Fall angewandt wird, ist in dem Fall Rubens, des Erstgeborenen Jakobs, erkennbar. Weil Ruben mit dem Kebsweib seines Vaters blutschänderische Unsittlichkeit beging, verlor er sein Erstgeburtsrecht. Er durfte deshalb nicht nach dem Erstgeburtsrecht im Geschlechtsregister verzeichnet werden, und sein Stamm sollte in der Nation Israel keine führende Verantwortung, z. B. als Herrscher oder als Priester, haben. (1. Mose 49:3, 4; 1. Chron. 5:1) In ähnlicher Weise sind Personen, die in der Neuzeit aus Jehovas sichtbarer Organisation hinausgetan werden mußten, ungeeignet, jemals eine Stellung der Aufsicht über Jehovas Volk zu bekleiden. Wenn eine wiederaufgenommene Person mit einer abgelegenen Gruppe von Personen Bibelstudien durchführt und diese Gruppe dann zu einer Versammlung organisiert werden kann, wird ein anderer Gott hingegebener Bruder als Aufseher eingesetzt. Bis die Versammlung jedoch gegründet wird und Diener benötigt werden, kann der wiederaufgenommene Bruder die Studien leiten, da er am Felddienst teilnehmen und die gute Botschaft vom Königreich verkündigen darf.
DAS VERHALTEN DER VERSAMMLUNGSGLIEDER
Unter Jehovas Gesetzesvorkehrung für Israel vollstreckte das Volk oder die Versammlung das Todesurteil an denen, die es verdient hatten. Nach 5. Mose 17:6, 7 lesen wir: „Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden. Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.“
In der christlichen Versammlung wird in gleicher Weise der Grundsatz der Zusammenarbeit und der Unterstützung beachtet. Der Irrende wird zwar nicht getötet, doch sein Gemeinschaftsentzug wird von allen in der Versammlung respektiert. Dieses schriftgemäße Verhalten kommt in 1. Korinther 5:11 in den Worten zum Ausdruck: „Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer ist, oder ein Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit einem solchen selbst nicht zu essen.“
Deshalb sollten die Glieder der Versammlung keinen Umgang mit Personen pflegen, denen die Gemeinschaft entzogen werden mußte, weder im Königreichssaal noch sonstwo. Sie führen keine Gespräche mit solchen und beachten sie in keiner Weise. Wenn jemand, dem die Gemeinschaft entzogen ist, versucht, mit anderen Personen der Versammlung zu sprechen, sollten sie ihn einfach stehenlassen. So wird der Betreffende den Ernst seiner Sünde empfinden. Wenn aber alle frei mit ihm Umgang pflegten, käme er in die Gefahr, zu denken, daß seine Verfehlung doch nichts Schlimmes gewesen wäre. Sollte jemand in der Versammlung oder bei einer größeren Zusammenkunft aus Unwissenheit, daß einer Person die Gemeinschaft entzogen ist, beginnen, mit ihr zu sprechen, so werden ihn Brüder, die es beobachten, taktvoll unterrichten. Die Person, der die Gemeinschaft entzogen ist, tut überhaupt gut, einen solchen Unwissenden selbst gleich kurz darauf hinzuweisen, daß ein Gespräch nicht richtig sei.
In einer weiteren Hinsicht ist es wichtig, daß die Glieder der Versammlung mit dem Komitee, das die Maßnahme des Gemeinschaftsentzugs ergreifen mußte, zusammenarbeitet. In 2. Johannes 11 kommt dieser Grund klar zum Ausdruck: „Denn wer ihn grüßt, nimmt teil an seinen bösen Werken.“ Ja, unsere Einstellung gegenüber der Person, die von der Versammlung abgesondert werden mußte, offenbart, wie unsere Einstellung zu Jehovas gerechten Grundsätzen ist. Wenn jemand den Gemeinschaftsentzug nicht beachtet und seinen Umgang mit der abgeschnittenen Person fortsetzt, offenbart er eine schlechte Haltung gegenüber Jehovas Gesetzen. Durch sein Verhalten bekundet er, daß er den Irrenden geistig unterstützt und daß er Jehovas Gesetze nicht als gültig betrachtet. Der Ernst einer Nichtbeachtung des Gemeinschaftsentzugs geht aus der Äußerung hervor, daß man durch sie an den bösen Werken des Betreffenden teilnimmt. In Wirklichkeit geht derjenige, der sich der Entscheidung der Versammlung nicht unterwirft und mit der ausgestoßenen Person weiterhin Umgang pflegt, einen Weg, auf dem ihm selbst die Gemeinschaft entzogen werden kann. Er ist genauso zu beurteilen wie die Person, der bereits die Gemeinschaft entzogen wurde, denn er ist ein „Teilnehmer“ mit ihr an ihren Werken. Darum ist es folgerichtig, daß gegen den Rebellen die gleiche Maßnahme ergriffen wird. Auch er kann von Jehovas Gunst und Gottes Organisation abgeschnitten werden.
Wie verhält es sich aber nun, wenn eine Person, der die Gemeinschaft entzogen wurde, und ein Glied der Versammlung auf derselben weltlichen Arbeitsstelle zusammenkommen? Können sie dort miteinander sprechen? Vielleicht ist es wegen ihrer Arbeit notwendig, daß sie miteinander Verbindung haben. Was dann? Auch in diesem Fall muß man sich der veränderten Stellung des Abgesonderten anpassen. Nichts wäre dagegen einzuwenden, daß man soviel mit ihm spricht, wie es die Durchführung der Arbeit erforderlich macht. Es würde jedoch nicht angebracht sein, frei und ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände Gespräche mit ihm zu führen. Nur die notwendigen geschäftlichen Dinge sollten zur Sprache kommen, also niemals geistige Themen oder andere Angelegenheiten, die nicht unmittelbar mit der weltlichen Arbeit in Verbindung stehen. Wenn der erforderliche Kontakt zu ausgedehnt und intim ist, kann der treue Christ einen Wechsel seines Arbeitsplatzes erwägen, damit er sein Gewissen nicht belastet.
Wie sollten sich jedoch jene verhalten, die Blutsverwandte einer Person sind, der die Gemeinschaft entzogen wird? Welche Grundsätze müssen in Verbindung mit der Stellung des Familienhauptes berücksichtigt werden? in Verbindung mit der Kindererziehung? Wie ist eine Wiederaufnahme möglich? Eine schwerwiegende Verfehlung kann einen Gemeinschaftsentzug zur Folge haben. Sollte man aus diesem Grund der Versuchung nachgeben, seinen Fehltritt nicht zu offenbaren, wenn niemand sonst davon gewußt hätte? Schließlich: Wie kann man sich davor schützen, einen Weg zu gehen, der in einem Gemeinschaftsentzug endet? Näheres über diese wichtigen Fragen wird in späteren Wachtturm-Ausgaben erscheinen.