Die Ehe vor Gott und Menschen in Ehren halten
‘Wir empfehlen uns jedem menschlichen Gewissen vor Gott’ (2. Kor. 4:2).
1. (a) Worauf sollte ein Christ in Verbindung mit seiner Ehe bedacht sein? (b) Welche Fragen mögen hinsichtlich der für eine Eheschließung gültigen Bestimmungen der Zivilbehörden auftauchen? (Mark. 12:17).
UM IN Gottes Gunst zu bleiben, müssen die Glieder seines Volkes die Ehe in Ehren halten (Hebr. 13:4). Jeder verheiratete Christ sollte ernsthaft darauf bedacht sein, daß seine Ehe vor Gott und Menschen ehrbar ist. In diesem Zusammenhang entsteht die Frage: Inwieweit spielen dabei menschliche Gewalten — der Staat und Zivilbehörden — eine Rolle? Hängt die Gültigkeit einer Eheschließung gänzlich von der Anerkennung durch Zivilbehörden ab, und ist ihre Gültigkeitserklärung dafür ausschlaggebend, wie Jehova Gott diese Verbindung betrachtet?
2. Welche rechtlichen Formalitäten waren gemäß dem Gesetz, das Gott den Israeliten gab, nicht erforderlich?
2 In dem vorangegangenen Artikel haben wir gesehen, daß die Ehe zu der Zeit, von der die Hebräischen Schriften handeln, in erster Linie eine Familien- oder Stammesangelegenheit war. Als die Nation Israel entstand, gab Gott ihr sein Gesetz, das zahlreiche Vorkehrungen enthielt, die die Ehe betrafen, wie zum Beispiel das Verbot blutschänderischer Verbindungen und Verordnungen, die die ehelichen Pflichten regelten (3. Mose, Kap. 18 und 20). Es war aber weder notwendig, von der Priesterschaft ein Dokument oder eine Urkunde ausstellen zu lassen, damit ein Paar heiraten konnte, noch mußte ein Vertreter der Priester oder ein Vertreter der Regierung des Volkes Israel bei der Eheschließung zugegen sein, um sie für gültig zu erklären. Sofern man Gottes Gesetz beachtete, wurde die Eheschließung in dem Gemeinwesen, in dem die Neuvermählten lebten, als gültig anerkannt.
3. Wurde die Art und Weise einer Eheschließung oder Scheidung bei den Israeliten dadurch beeinflußt, daß sie unter die Herrschaft fremder Mächte gerieten?
3 Im Laufe der Jahrhunderte geriet das Volk Israel unter die Herrschaft fremder Mächte: Babylon, Medo-Persien, Griechenland und Rom. Inwieweit wurden die Eheschließungsbräuche der Israeliten davon beeinflußt? Wie aus geschichtlichen Aufzeichnungen hervorgeht, wandelten sich diese Bräuche anscheinend nicht, weil sie von den herrschenden Nationen geduldet wurden. Selbst als unterworfenes Volk ließen die Israeliten Fragen oder Rechtsstreite wie Ehescheidungen hauptsächlich von ihren Ältesten und deren Gerichten entscheiden. Wenn ein Israelit eine Eheangelegenheit jedoch vor ein Gericht der herrschenden Nation brachte, konnte er offensichtlich damit rechnen, daß die Sache aufgrund der in diesem Staat für die Ehe geltenden Gesetze entschieden wurde.
4. Welchem Zweck diente die Registrierung von Eheschließungen, als sie eingeführt wurde?
4 Man nimmt an, daß in späterer biblischer Zeit Eheschließungen registriert wurden, obwohl es dafür anscheinend keinen eindeutigen Beweis gibt. Jedenfalls scheint eine Registrierung erst nach der Eheschließung vorgenommen worden zu sein. Die staatliche Stelle hielt somit die Tatsache der Eheschließung fest und hatte nicht über die Sittlichkeit der Eheschließung zu befinden.
5. (a) Welche Situation bestand in bezug auf die Eheschließung in den ersten Jahrhunderten in der Christenversammlung? (b) Wann erst befaßten sich die Zivilbehörden mit Eheangelegenheiten?
5 Welche Situation bestand während der ersten Jahrhunderte in der Christenversammlung? Die Eheschließung war damals wie bei den Israeliten anscheinend immer noch eine Familienangelegenheit. Und wie im Garten Eden und bei den Israeliten (und eigentlich bei den meisten Völkern der damaligen Zeit) war es nicht erforderlich, daß ein religiöser oder staatlicher Vertreter die Eheschließung beurkundete oder anwesend war, um sie für gültig und ehrbar zu erklärena. Zivilbehörden scheinen sich erst dann mit Eheangelegenheiten befaßt zu haben, wenn einer der Partner um die Lösung von Problemen oder Schwierigkeiten bat. Erst dann wurde eine Ehe als gültig anerkannt oder für ungültig erklärt, je nachdem ob sie ihren Gesetzen entsprach. (Das römische Recht erkannte zum Beispiel keine Eheschließung zwischen Geschwistern an.)
6. (a) Was war in der Christenversammlung für eine Ehe vor allem ausschlaggebend? (b) Sollten sich Christen nach den in ihrer Umgebung herrschenden Ansichten über die Ehe richten?
6 Damit eine Ehe in der Christenversammlung als ehrbar galt, mußte sie allerdings dem Gesetz Gottes entsprechen. Als daher der Apostel Paulus erfuhr, daß ein Mann in der Korinther Versammlung „die Frau seines Vaters“ hatte, verurteilte er dies ohne Zögern als „Hurerei“. Er zeigte auch, daß die Versammlung die Maßstäbe berücksichtigen sollte, die in ihrer Umgebung galten, denn er wies darauf hin, daß so etwas „selbst nicht unter den Nationen“ geschah (1. Kor. 5:1, 2).
7, 8. (a) Weshalb ist die Christenversammlung richtigerweise an den Ehen interessiert, die von ihren Gliedern geschlossen werden? (b) Was läßt die Geschichte in dieser Hinsicht über die ersten Christen erkennen?
7 Die Christenversammlung betrachtete sich als eine „Bruderschaft“, die aus „Hausgenossen“ Gottes bestand — eine Bezeichnung, die auf die Angehörigen einer Familie hindeutet, was beispielsweise aus Texten wie Matthäus 10:12, 35, 36, Apostelgeschichte 16:30-34 und 1. Timotheus 3:4, 5; 5:4, 8 hervorgeht. Die Versammlung war daher an den Ehen interessiert, die von ihren Gliedern geschlossen wurden.
8 In dem Werk Encyclopædia of Religion and Ethics von Hastings (Bd. VIII, Seite 435) heißt es über den Standpunkt der ersten Christen: „Die Heirat ist in erster Linie eine Familienangelegenheit. In der Frühzeit betrachtete sich die Christenversammlung als eine geistige Familie, und das Leben und die Belange eines jeden Gliedes der Versammlung waren für den ganzen Leib von persönlichem Interesse. ... Das Zeugnis der [Kirchen-]Väter zeigt von der Mitte des 3. Jahrhunderts an, daß das, was wir heute als Zivilehen bezeichnen, nicht unbekannt und wahrscheinlich nicht ungewöhnlich war, daß sie aber gleichzeitig von der Kirche mißbilligt wurden.“
9. (a) Zu welchen Schlußfolgerungen hinsichtlich der staatlich beurkundeten Eheschließung kommen wir, gestützt auf die Bibel und aufgrund der Geschichte? (b) Wovon hing die Ehrbarkeit der Ehe ab?
9 Soweit die Bibel und Geschichtsberichte erkennen lassen, spielte die Zivilehe oder die staatlich beurkundete Eheschließung damals keine bedeutende Rolle. Anscheinend hing die Ehrbarkeit einer christlichen Ehe vom christlichen Standpunkt aus nicht zu sehr davon ab. Es kam offensichtlich mehr darauf an, daß die Eheschließung von der Christenversammlung anerkannt wurde, sofern sie den göttlichen Maßstäben entsprach, wobei auch auf die Einstellung und die Maßstäbe der Menschen geachtet wurde, unter denen die Christen lebten. Wie der Apostel Paulus sagte, waren Christen bemüht, sich „jedem menschlichen Gewissen vor Gott [zu] empfehlen“ und sich „beständig davor [zu bewahren], Juden wie auch Griechen und der Versammlung Gottes Anlaß zum Straucheln zu geben“, indem sie „alles zur Verherrlichung Gottes“ taten (2. Kor. 4:2; 1. Kor. 10:31, 32).
10, 11. (a) Wie ist es dazu gekommen, daß sich die Zivilbehörden schließlich mit der Ehe und ihrer Beurkundung zu befassen hatten? (b) Welche Ansicht besteht in streng protestantischen Ländern über die Eheschließung?
10 Heutzutage wird indes in vielen Teilen der Erde den Zivilbehörden bei der Eheschließung und ihrer Beurkundung größere Bedeutung beigemessen. Christen sollten dies beachten, während sie sich bemühen, ihre Ehe ‘unter allen ehrbar’ zu erhalten (Hebr. 13:4). Es ist dabei von Nutzen, zu berücksichtigen, wie es zu dieser veränderten Haltung kam. In dem Werk Encyclopædia of Religion and Ethics (Seite 437) wird gesagt: „Von staatlicher Seite gilt die Eheschließung als ein gesetzlicher Vertrag, der aus praktischen Erwägungen heraus vom Staat geregelt werden sollte. Vom christlichen Standpunkt aus ist die Ehe ein heiliger Stand, den die Kirche im höchsten Interesse der Religion und der Sittlichkeit zu regeln beanspruchen mag. Die Erfahrung zeigt, daß zwischen den beiden Zuständigkeiten stets die Möglichkeit des Zwiespalts gegeben sein muß und daß es demnach in der Praxis oft zu Schwierigkeiten kommen mag. ... Erst in der Neuzeit, seit der [protestantischen] Reformation, ist die Frage der beiden Zuständigkeiten und der angemessenen Beziehungen untereinander in den Vordergrund getreten“b (Kursivschrift von uns).
11 Es scheint daher, daß die Beurkundung der Eheschließung durch Zivilbehörden mehr in der Neuzeit als zu irgendeiner Zeit in der Vergangenheit zu einer strittigen Frage wurde. Man neigte zumindest in streng protestantischen Ländern immer mehr zu der Ansicht, die Rechtsgültigkeit der Eheschließung (und folglich auch der Scheidung) beruhe fast ausschließlich auf der Entscheidung der Zivilbehörden. Die Rolle, die die Versammlung in bezug auf die Rechtsgültigkeit der Eheschließung (und der Scheidung) spielt, hat daher in den Augen vieler an Bedeutung verloren.
DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE RECHTSGÜLTIGKEIT
12. Welche Fragen erheben sich für einen Diener Gottes, seitdem die Zivilbehörde mit der Eheschließung zu tun hat?
12 Was sollte ein Christ in Anbetracht dieser Umstände tun? Er kann natürlich den heutigen Stand der Dinge nicht außer acht lassen, wenn er möchte, daß seine Ehe „unter allen“ ehrbar ist. Er kann die Zeit nicht zurückdrehen und sich so verhalten, als lebe er in der Vergangenheit, zu einer Zeit, als man der Gültigkeitserklärung einer Eheschließung durch Zivilbehörden keine Bedeutung beimaß. Es erheben sich aber folgende Fragen: Sollte man die Entscheidung von Zivilbehörden über die Rechtsgültigkeit einer Eheschließung oder einer Scheidung als absolut betrachten? Wie steht Gott zu einer solchen Entscheidung?
13. Weshalb kann die Ansicht der Zivilbehörde über die Ehe nicht als absolut gelten? (Apg. 5:29).
13 Haben Zivilbehörden tatsächlich das letzte Wort darüber, ob Gott eine Eheschließung (oder eine Scheidung) als rechtsgültig anerkennt oder nicht? Wäre das der Fall, so käme es offensichtlich zu erheblichen Widersprüchen in bezug auf das, was erforderlich ist, um Gottes Segen in der Ehe zu haben. Warum? Weil die Maßstäbe der Zivilbehörden von Ort zu Ort ganz verschieden sind. Oft stehen sie völlig im Widerspruch zueinander und — was noch bedeutender ist — mitunter auch im Widerspruch zu den biblischen Maßstäben.
14. Wie wird die Polygamie, ungeachtet dessen, daß sie in einigen Ländern gesetzlich anerkannt sein mag, in der Bibel beurteilt?
14 In einigen Ländern wird Polygamie beispielsweise anerkannt, und jede Frau eines Polygamisten wird als seine rechtmäßige Frau angesehen, die dieselbe Stellung wie alle anderen seiner Frauen einnimmt. Sowohl Christus Jesus als auch der Apostel Paulus zeigten jedoch, daß nach Gottes Maßstab jeder Mann nur e i n e Frau haben sollte (Matth. 19:4, 5; 1. Kor. 7:2; 1. Tim. 3:2).
15. Inwiefern unterscheiden sich in einigen Ländern die von Menschen aufgestellten Scheidungsgesetze von Gottes Gesetz?
15 In manchen Ländern kann eine Ehe aus den verschiedensten Gründen, manchmal aus ganz unbedeutenden, geschieden werden. In anderen Ländern dagegen darf sich jemand selbst dann nicht scheiden lassen, wenn sein Partner Ehebruch begangen hat, wodurch der Unschuldige frei wäre, wieder zu heiraten. Nach der Bibel gibt es nur einen einzigen gültigen Grund für eine Scheidung, nämlich Hurerei oder Ehebruch, und derjenige, der sich aus diesem Grund scheiden läßt, darf wieder heiraten (Matth. 5:32; 19:3-9). In einigen Fällen wird somit das, was der Staat anerkennt, von Gott verworfen, und in anderen Fällen wird das, was der Staat verwirft, von Gott erlaubt.
16. Wie sollte die Gewalt des Staates in bezug auf die Entscheidung über die Rechtsgültigkeit einer Eheschließung betrachtet werden? (Röm. 13:1; 1. Petr. 2:13, 14).
16 Es zeigt sich somit, daß der Standpunkt des Staates in bezug auf die Entscheidung über die Rechtsgültigkeit einer Eheschließung (oder einer Scheidung) nur relativ, Gottes Standpunkt dagegen absolut ist. Um eine ausgeglichene Ansicht über die relative Gewalt des Staates (in der Bibel als „Cäsar“ bezeichnet) in dieser Angelegenheit zu erhalten, ist es nützlich, zu beachten, welches Interesse der Staat auf dem Gebiet der Ehe eigentlich hat, worum er sich insbesondere kümmert und wodurch auf diesem Gebiet für einen Christen eine Verpflichtung gegenüber dem Staat entstehen kann.
CÄSARS INTERESSE AN DER EHE
17, 18. Woran sind die Zivilbehörden in Verbindung mit der Ehe vor allem interessiert, und warum?
17 Beschäftigt sich der Staat hinsichtlich der Ehe in der Hauptsache mit sittlichen und religiösen Fragen, oder ist er in Verbindung mit der Ehe vor allem an etwas anderem interessiert? Wir erinnern uns vielleicht, daß es in der vorher zitierten Enzyklopädie hieß, von staatlicher Seite gelte die Ehe als gesetzlicher Vertrag, der aus praktischen Erwägungen vom Staat geregelt werden müsse. Das ergibt sich aus der Geschichte der staatlichen Gesetzgebung in Fragen der Ehe und Ehescheidung. Die Entwicklung läßt erkennen, daß das Interesse des Staates darauf zurückzuführen ist, daß er sich mit Angelegenheiten wie Erb- und Besitzrechten befassen muß, besonders dann, wenn diese Rechte durch die Auflösung eines Ehe„vertrags“ (durch Scheidung oder Tod) angefochten werden. Daß dies heute der Fall ist, wird in der Encyclopædia Britannica (Macropædia, 1976, Bd. 7, S. 166, 167) bestätigt, wo es heißt:
„Das Gesetz ... regelt hauptsächlich die Rechte und Pflichten von Ehemann und Ehefrau sowie Eltern und Kindern, besonders in Fragen des finanziellen Unterhalts.“ „In den meisten Ländern ... ist die gesetzliche Beurkundung einer Eheschließung in der Hauptsache eine Registrierung der Begebenheit. Im Grunde genommen ist eine Eheschließung im Sinne des Gesetzes somit die stillschweigende Schaffung gewisser Rechte oder Pflichten wie z. B. in bezug auf Unterhalt, Gütergemeinschaft, Erbfolgerechte und die Erziehungsgewalt für legitime minderjährige Kinder.“
18 Der „Cäsar“ (der Staat) befaßt sich also deshalb mit der Eheschließung, weil seinen Gerichten solche Rechtsfragen zur gesetzlichen Klärung vorgetragen werden, nicht weil ihm an den religiösen und sittlichen Aspekten der Ehe gelegen ist. Er zeigt sich auch daran interessiert, die Ausbreitung von Krankheiten, besonders Geschlechtskrankheiten, zu verhindern und nachteilige genetische Auswirkungen (wie sie bei Kindern naher Blutsverwandter auftreten) auszuschalten, und zwar wiederum aus „praktischen Erwägungen“. Deshalb bestehen selbst in religionsfeindlichen, atheistischen Staaten gesetzliche Bestimmungen, die erfüllt werden müssen, damit eine Ehe als rechtsgültig anerkannt wird.
19. Welche Frage könnte angesichts des Rates Jesu, ‘Cäsars Dinge Cäsar zurückzuzahlen’, in bezug auf die Eheschließung und die Scheidung entstehen?
19 Wie verhält es sich dann mit Jesu Anweisung, ‘Cäsars Dinge Cäsar zurückzuzahlen’? Ist die Christenversammlung, wenn sie diesem Gebot gehorchen möchte, verpflichtet, in einem bestimmten Fall den Standpunkt des Cäsars, soweit es die Rechtsgültigkeit und die Sittlichkeit der Eheschließung oder der Scheidung betrifft, als endgültig, entscheidend und bindend zu betrachten? (Matth. 22:21).
20. (a) Was veranlaßte Jesus zu der Äußerung, ‘Cäsars Dinge Cäsar zurückzuzahlen’? (b) Inwieweit hat dieser Grundsatz bei der Eheschließung eines Christen Gültigkeit?
20 Man sollte zunächst beachten, daß es bei der Streitfrage, zu der sich Jesus äußerte, um Steuern ging. Der Cäsar leistet viele Dienste und hat Anspruch darauf, daß man ihm dafür etwas ,zurückzahlt‘ (Matth. 22:17-21). Das Recht zu heiraten stammt jedoch nicht vom Cäsar. Es stammt von Gott, dem Stifter der Ehe (1. Mose 1:27, 28; 2:18, 22-24; 9:1; vergleiche 1. Timotheus 4:1-3). Daher entscheidet auf diesem Gebiet nicht der Cäsar in letzter Instanz, was in bezug auf die Eheschließung (oder die Scheidung) sittlich richtig oder falsch ist. Was der Cäsar bieten kann, ist die gesetzliche Anerkennung und der damit verbundene Schutz der Eherechte an seinen Gerichten. Der Christ, der möchte, daß seine Ehe ‘unter allen ehrbar’ ist, macht richtigerweise von diesen Vorkehrungen Gebrauch, um die Rechte und Interessen seiner Familie zu schützen. Um diese Anerkennung zu erlangen und in den Genuß der damit verbundenen Rechte zu kommen, sollte er ‘Cäsars Dinge Cäsar zurückzahlen’, das heißt, er sollte die entsprechenden Bestimmungen beachten, wie zum Beispiel die Entrichtung der geforderten Gebühren und gewisse ärztliche Untersuchungen.
21. Was sollte Cäsars Gewalt in bezug auf die Eheschließung bei einem Christen bewirken, und warum?
21 Dadurch, daß der Christ ‘Cäsars Dinge Cäsar zurückzahlt’, um die Vorteile zu genießen, die die rechtliche Anerkennung seiner Ehe mit sich bringt, verliert er nicht etwa die Tatsache aus dem Auge, daß Cäsars Gewalt in bezug auf die Eheschließung nur relativ ist. Gott ist nicht an die Entscheidungen des Cäsars gebunden und kann etwas mißbilligen, was der Cäsar billigt, oder etwas akzeptieren, was der Cäsar verwirft. Der Christ sollte daher das Ehe- und Scheidungsrecht des Cäsars gewissenhaft beachten, aber Jehova Gott stets als die höchste Autorität anerkennen (Apg. 4:19; Röm. 13:1, 5). Auf diese Weise ist ihm die Anerkennung und der Segen Jehovas gewiß.
22, 23. Warum sollte sich ein Christ um die gesetzliche Anerkennung seiner Eheschließung bemühen?
22 Folglich weiß ein Christ zwar, daß Cäsars Bestimmungen letztlich nicht dafür ausschlaggebend sind, ob seine Eheschließung in Gottes Augen rechtsgültig ist oder nicht, doch enthebt ihn dies nicht der Pflicht, die Ermahnung zu beachten: „Die Ehe sei ehrbar unter allen“ (Hebr. 13:4). Er ist verpflichtet, gewissenhaft alles in seiner Macht Stehende zu tun, damit seine Ehe von allen in Ehren gehalten wird. Wenn jemand in einem Land, in dem eine bestimmte Rasse oder Religion tonangebend ist, eine Person heiratet, die nicht der betreffenden Rasse oder Religion angehört, mag seine Ehe ohnehin nicht mit besonderem Wohlwollen betrachtet werden. Dennoch sollte sich ein Christ soweit wie möglich um eine gesetzliche Anerkennung bemühen, damit an seiner Ehe nicht nachteilige Kritik geübt oder sie in den Augen anderer herabgesetzt wird (2. Kor. 6:3; 1. Petr. 2:12, 15, 16; 3:16). Er möchte, daß seine Ehe den Stifter der Ehe ehrt.
23 Von Personen, die sich der Christenversammlung anschließen und sich taufen lassen möchten, deren Ehe aber nicht gesetzlich anerkannt ist, sollte man daher erwarten, daß sie alles daransetzen, ihre Ehe registrieren zu lassen. Dadurch werden irgendwelche Zweifel, die in der Öffentlichkeit an der Ehrbarkeit ihrer Verbindung bestehen mögen, beseitigt. Ist das aber in allen Fällen möglich, und wenn nicht, was kann dann getan werden?
WENN ES NICHT MÖGLICH IST CÄSARS ANERKENNUNG ZU ERLANGEN
24. Welches Problem kann für einen Mann entstehen, der in einem Land lebt, in dem eine Scheidung nicht zulässig ist?
24 Es ist eine Hilfe, wenn man versteht, daß die Gewalt des Cäsars hinsichtlich der Ehe relativ ist. Nehmen wir beispielsweise Länder, in denen entweder wegen der Vorherrschaft einer Religion oder aus einem anderen Grund das Gesetz keine Scheidung zuläßt, nicht einmal aus biblischen Gründen, nämlich wegen „Hurerei“ (pornéia). Ein Mann könnte seine Frau, die ihm untreu geworden war, verlassen haben und jetzt mit einer anderen Frau zusammen leben, von der er sogar Kinder hat. Er mag dann die Wahrheit des Wortes Gottes kennenlernen und sich im Gehorsam gegenüber diesem Wort als ein Jünger des Sohnes Gottes taufen lassen wollen. Weil das staatliche Gesetz mit Gottes Bestimmungen über Ehe und Scheidung nicht im Einklang ist, kann er sich aber nicht scheiden oder seine jetzige Ehe nicht legalisieren lassen. Was kann er tun?
25. Was kann ein Mann, der von Gottes Standpunkt aus geschieden ist — dessen Scheidung in seinem Land aber nicht anerkannt wird — tun, damit er nicht als Ehebrecher gilt?
25 Wenn es seine Verhältnisse gestatten, könnte er in ein Nachbarland gehen, in dem eine Scheidung möglich ist, sich dort scheiden und auch wieder trauen lassen. Dadurch wird seine Ehegemeinschaft etwas Ehrbares, wenngleich sie nach seiner Rückkehr in sein Heimatland von dem dort herrschenden „Cäsar“ nicht anerkannt werden mag. Ist ein solcher Schritt für ihn nicht möglich, so sollte er eine gesetzliche Trennung von seiner untreuen gesetzlichen Ehefrau erwirken oder alles tun, was nach dem Gesetz des Landes möglich ist. Danach sollte er der Versammlung eine schriftliche Erklärung unterbreiten, in der er seiner gegenwärtigen Frau die Treue gelobt und sich bereit erklärt, eine gesetzliche Urkunde zu beschaffen, wenn die untreue gesetzliche Ehefrau sterben sollte oder andere Umstände eintreten würden, die eine gesetzliche Registrierung seiner Ehe ermöglichen. Falls sich seine gegenwärtige Frau ebenfalls taufen lassen möchte, sollte auch sie eine solche unterschriebene Erklärung abgeben.
26. Was kann jemand tun, dessen Bemühungen, eine gesetzliche Anerkennung seiner Ehe zu erlangen, an mangelndem Interesse seitens der Zivilbehörden scheitern?
26 In einem südamerikanischen Land, in dem das Gesetz zwar die Auflösung einer Ehe im Fall von Bigamie zuläßt, werden aber entsprechende Anträge vom „Cäsar“ oft einfach ignoriert. Nehmen wir an, ein Mann, der sich von seiner gesetzlichen Ehefrau, die noch lebt, getrennt hat, heiratet eine andere Frau und erlangt auf betrügerische Weise eine gesetzliche Heiratsurkunde und wird dadurch zum Bigamisten. Wenn er sich, nachdem er die biblische Wahrheit kennengelernt hat, taufen lassen möchte, stellt er vielleicht fest, daß seine Bemühungen, die Rechtslage hinsichtlich seiner gegenwärtigen Ehe zu klären, an mangelndem Interesse seitens der Zivilbehörden scheitern. Welche Schritte könnte er unternehmen, sofern es ihm nicht gelingt, seiner gegenwärtigen Ehegemeinschaft durch Gerichte oder Behörden des Cäsars Ehrbarkeit zu verleihen? Er könnte eine ähnliche Treueerklärung unterschreiben und diese in der Versammlung hinterlegen. Danach könnte er zur Taufe zugelassen werden, ebenso seine Frau, wenn sie dieselben Schritte unternommen hat.
27. Muß jemand, der erst in etwa zehn Jahren die gesetzliche Anerkennung seiner Ehe erlangen könnte, seine Taufe so lange aufschieben? Begründe deine Antwort.
27 In einem bestimmten westafrikanischen Land kann es zehn Jahre dauern, bis jemand geschieden wird. Müßte jemand, der sich taufen lassen möchte, sich aber noch scheiden lassen muß, um seine gegenwärtige Ehe legalisieren lassen zu können, seine Taufe so lange aufschieben? Es scheint nicht gerechtfertigt zu sein, daß er mangels einer gesetzlichen Anerkennung durch den Cäsar davon abgehalten werden sollte, durch den wichtigen Schritt der Taufe seinen Glauben an die sündensühnende Macht des Opfers Christi zu bekunden, so daß er das Vorrecht erhält, in ein annehmbares Verhältnis zu Gott zu gelangen. (Vergleiche die Worte des Apostels Petrus aus Apostelgeschichte 11:17, mit denen er darauf hinwies, daß Menschen Gott nicht daran „hindern können“, jemandem seine Gunst zu schenken.) Wie biblische Beispiele zeigen, ist es nicht ratsam, die Taufe unnötigerweise aufzuschieben (Apg. 2:37-41; 8:34-38; 16:30-34; 22:16). Wenn sich eine solche Person um eine gesetzliche Scheidung bemüht hat, kann sie der Versammlung eine Erklärung unterbreiten, in der sie die Treue gelobt, und dadurch zeigen, daß sie entschlossen ist, ihre gegenwärtige Verbindung in Ehren zu halten, während sie ihre Bemühungen fortsetzt, die gesetzliche Anerkennung des Cäsars zu erhalten.
28. Müßte sich ein Paar, das sich taufen lassen möchte trennen, wenn die gesetzliche Anerkennung für die bestehende Ehegemeinschaft von einer Scheidung abhängt, die jedoch im Heimatland nicht zulässig ist?
28 Vielleicht zieht jemand in ein anderes Land, lernt dort die Wahrheit kennen und möchte getauft werden. Um die gesetzliche Anerkennung für seine gegenwärtige Ehegemeinschaft zu erhalten, muß er sich vielleicht erst von einem früheren Ehepartner scheiden lassen. In dem Land, in dem er sich jetzt aufhält, mag die Ehescheidung zwar gesetzlich möglich sein, doch nicht für Ausländer. Viele Personen aus europäischen Ländern sind beispielsweise als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen. In Deutschland ist zwar die Ehescheidung gesetzlich geregelt, doch diese Regelung gilt nicht für die meisten Ausländer. Auch in einem solchen Fall sollte jemand, der sich taufen lassen und beweisen möchte, daß seine gegenwärtige Ehegemeinschaft ehrbar und von Dauer ist, eine Treueerklärung unterzeichnen.
29. Was könnte ein Christ in einem Land, in dem eine Ehe nicht geschieden wird, tun, um zu zeigen, daß er biblisch frei ist, wieder zu heiraten?
29 Dieselben Grundsätze würden für einen getauften Christen gelten, der feststellt, daß die Gesetze des „Cäsars“ ihm nicht das von Gott stammende Recht zubilligen, sich scheiden zu lassen und wieder zu heiraten. In Ländern, in denen dieses von Gott verliehene Recht, sich von einem untreuen Ehepartner scheiden zu lassen und wieder zu heiraten, nicht anerkannt wird, sollte jemand, dessen Ehepartner sich als untreu erweist (und von dem er sich daher trennen möchte, da er ihm nicht vergeben hat), den Ältesten der Versammlung eindeutige Beweise für die Untreue unterbreiten. Würde er sich dann später entschließen, einen anderen Ehepartner zu nehmen, so könnte er dies auf ehrbare Weise tun, indem er und sein neuer Ehepartner Erklärungen unterschreiben, mit denen sie einander die Treue geloben und versprechen, sich zu bemühen, die gesetzliche Anerkennung zu erlangen, sobald dies möglich ist.
30. Wie sollte die Versammlung in einem Land, in dem eine schriftgemäße Ehegemeinschaft unter gewissen Voraussetzungen gesetzlich nicht anerkannt wird, eine Treueerklärung betrachten?
30 Die Versammlung sieht die Unterzeichnung einer solchen Treueerklärung als eine Beurkundung vor Gott und Menschen an, daß der Betreffende in seiner bestehenden Ehegemeinschaft ebenso treu sein möchte, wie wenn die Eheschließung von Zivilbehörden vorgenommen worden wäre. Eine solche Erklärung wird als ebenso bindend betrachtet, wie wenn sie vor einem Standesbeamten, einem Vertreter des „Cäsars“, des Staates, abgegeben worden wäre. Nicht die besondere Art der Urkunde verleiht der Erklärung größte Bedeutung und Würde, sondern der Umstand, daß sie vor Gott abgegeben worden ist.
31, 32. Welche grundlegenden Punkte sollte eine Treueerklärung enthalten, und was sollte mit dem Schriftstück geschehen?
31 Wie könnte eine solche Erklärung lauten? Sie könnte zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:
„Ich, ........., erkläre hiermit, daß ich ........... als meinen Partner in der Ehegemeinschaft angenommen habe; daß ich alles mir mögliche getan habe, diese Verbindung durch die zuständigen staatlichen Behörden gesetzlich anerkennen zu lassen, und daß ich weil mir dies nicht möglich gewesen ist, daher diese Erklärung abgebe, mit der ich die Treue in dieser Ehegemeinschaft gelobe. Ich erkenne diese Gemeinschaft vor Jehova Gott und vor allen Menschen als bindend an, als eine Verbindung, an der festzuhalten ist und die in völliger Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Wortes Gottes ist und in Ehren gehalten werden sollte. Ich werde weiterhin nach Möglichkeiten suchen, eine gesetzliche Anerkennung dieser Verbindung durch die Zivilbehörden zu erreichen, und verspreche, daß ich diese Ehegemeinschaft legalisieren lasse, falls das aufgrund veränderter Umstände irgendwann in der Zukunft möglich ist. Unterzeichnet am ......... des Monats ................. 19...... Zeugen meiner Unterschrift sind: ..........................“
32 Daraus geht hervor, daß diese Erklärung sowohl von demjenigen, der sie abgibt, als auch von zwei weiteren Personen als Zeugen unterzeichnet werden sollte, mit Angabe des Datums. Von jedem der Betroffenen sollte ratsamerweise eine Durchschrift der Treueerklärung aufbewahrt werden; ein Exemplar sollte in der Versammlung bleiben, mit der sie verbunden sind, und ein Exemplar ist an das Zweigbüro der Watch Tower Society in jenem Gebiet zu senden. Es wäre auch nützlich, in der Versammlung bekanntzumachen, daß eine solche Erklärung abgegeben worden ist, damit alle davon unterrichtet sind, daß gewissenhafte Schritte unternommen wurden, an der Ehrbarkeit der Ehe festzuhalten.
33. Welche Verantwortung muß jemand, der eine Treueerklärung unterzeichnet hat, selbst tragen?
33 Jemand, der die Anerkennung des „Cäsars“ nicht erlangen konnte, aber die entsprechenden Schritte unternommen hat, damit seine Ehe von der Versammlung anerkannt wird, sollte sich darüber im klaren sein, daß er irgendwelche Folgen, die sich für ihn seitens der Welt ergeben, selbst zu tragen und allein zu verantworten hat. Wenn zum Beispiel aufgrund seiner früheren Ehe ein Rechtsstreit in bezug auf Besitz- oder Erbrechte entsteht, kann der Betreffende für seine neue, gesetzlich nicht anerkannte Ehegemeinschaft nicht den gerichtlichen Schutz des „Cäsars“ beanspruchen.
ENTSCHEIDENDE GRUNDSÄTZE DEUTLICH ERKENNEN
34. Welcher schriftlich festgelegte Maßstab hinsichtlich der Ehe und Scheidung ist für einen Christen letzten Endes maßgebend?
34 In jedem Land gibt es im Ehe- und Scheidungsrecht eine Vielzahl verschiedener Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Statt sich durch Spitzfindigkeiten verwirren zu lassen, sollte sich der Christ oder jemand, der ein Jünger des Sohnes Gottes werden möchte, von entscheidenden biblischen Grundsätzen leiten lassen, die in jedem Fall Gültigkeit haben.
35. Was sagt die Bibel über geschlechtliche Beziehungen außerhalb der Ehe und über Blutschande?
35 In erster Linie ist Gottes Ansicht maßgeblich. Daher sollte sich jemand zuallererst fragen, ob seine gegenwärtige Verbindung oder die Verbindung, die er eingehen möchte, von Gott anerkannt wird oder ob sie dem Maßstab des Wortes Gottes widerspricht. Angenommen, ein Mann lebt mit seiner Ehefrau zusammen, hat aber gleichzeitig noch ein Verhältnis mit einer anderen Frau. In einem solchen Fall ist das Verhältnis mit der zweiten Frau nicht mit christlichen Grundsätzen zu vereinbaren, und das könnte weder der Mann noch die Frau durch eine entsprechende Erklärung erreichen. Das einzig Richtige ist die Auflösung dieses Verhältnisses. Ähnlich wäre es bei einem blutschänderischen Verhältnis mit einem nahen Verwandten, bei homosexuellen Beziehungen oder einem anderen Verhältnis, das in Gottes Wort verurteilt wird (Matth. 19:5, 6; 1. Tim. 3:2; 1. Kor. 5:1). Ein solches Verhältnis ist nicht etwa deswegen verwerflich, weil ihm die gesetzliche Anerkennung fehlt, sondern es ist unbiblisch und daher unsittlich. Wer sich daher in einer solchen Lage befindet, könnte keinerlei „Treueerklärung“ abgeben, denn sie wäre in Gottes Augen wertlos.
36. Was wird von jemandem erwartet, der die Ehe nicht gebührend in Ehren gehalten hat, bevor er die Wahrheit kennenlernte?
36 Wenn es sich um eine Verbindung handelt, die an sich von Gott anerkannt werden kann, ist ein weiterer Grundsatz zu berücksichtigen, nämlich daß man alles tun sollte, was man kann, damit diese Ehegemeinschaft in den Augen aller als ehrbar gilt (Hebr. 13:4). Jemand, der sich taufen lassen möchte, hat sich vielleicht in der Vergangenheit von seinem rechtmäßigen Ehepartner getrennt und lebt, ohne daß er sich hat scheiden lassen, mit einer anderen Person zusammen. Diese Verbindung besteht vielleicht schon längere Zeit, und es sind Kinder daraus hervorgegangen. Wenn er die Wahrheit kennenlernt, kann von ihm daher vernünftigerweise nicht erwartet werden, daß er zu seinem ersten Ehepartner zurückkehrt und auf diese Weise versucht, sein Leben wieder seinen früheren Verhältnissen anzupassen. Aber er muß nun, indem er ‘von Sünden abläßt’, entschlossen sein, künftig gemäß dem Willen Gottes zu leben (1. Petr. 4:1-3; vergleiche 1. Korinther 7:17-24).
37. Welche Schritte mag jemand unternehmen müssen, um die gesetzliche Anerkennung einer bestehenden Ehegemeinschaft zu erlangen?
37 Was sollte er deshalb tun? Wenn eine Scheidung möglich ist, sollte er sich jetzt scheiden lassen, damit die gegenwärtige Verbindung nach der Scheidung (die aus irgendeinem gesetzlichen Grund erfolgen kann, der gegeben sein mag) als eine anerkannte Ehe vom Staat legalisiert wird. Dasselbe würde auf jemand zutreffen, der sich, bevor er die Wahrheit erkannte, der Bigamie schuldig gemacht hatte. Er sollte die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Sache gerichtlich klären zu lassen (zum Beispiel durch eine Ungültigkeitserklärung und/oder eine Scheidung), damit er nun als der rechtmäßige Ehepartner von nur e i n e r Person gilt.
38. Wie kann jemand zeigen, daß er eine ehrbare Ehe führen möchte, wenn es ihm auch nicht gelingt, die gesetzliche Anerkennung einer Verbindung zu erlangen, die in den Augen Gottes annehmbar ist?
38 Wenn schließlich die eheliche Gemeinschaft den Grundsätzen des Wortes Gottes nicht widerspricht und wenn alles getan wurde, was vernünftigerweise getan werden konnte, um die Ehe durch die Zivilbehörden anerkennen zu lassen, dies aber nicht gelungen ist, kann eine Treueerklärung unterzeichnet werden. In einigen Ländern mag, wie bereits erwähnt, die Bearbeitung durch die Behörden außerordentlich viel Zeit in Anspruch nehmen, so daß gesetzliche Schritte jahrelanges Bemühen voraussetzen. Oder vielleicht sind die damit verbundenen Kosten derartig hoch, daß der Betreffende Jahre braucht, um dafür aufkommen zu können. In solchen Fällen schafft die Treueerklärung für die Versammlung die Voraussetzung dafür, daß die bestehende Ehegemeinschaft als ehrbar gilt, während sich der Betreffende weiterhin nach bestem Vermögen und gewissenhaft um eine gesetzliche Regelung bemüht. Etwas, was Beachtung verdient, ist der Umstand, daß in vielen Gegenden oder sogar Ländern Außenstehende den für die Ehe geltenden gesetzlichen Bestimmungen weniger Bedeutung beimessen, sondern mehr darauf achten, ob die Partner in Treue zusammen leben. Dennoch sollte ein Christ selbst an einem solchen Ort ehrlich bemüht sein, alle vorhandenen Möglichkeiten oder solche, die sich für ihn ergeben, zu nutzen, damit die Ehrbarkeit seiner Verbindung außer Frage steht.
39. Wovon können Christen überzeugt sein, wenn sie bestrebt sind, die Ehe in Ehren zu halten?
39 Ein Christ sollte die Sache ausgeglichen betrachten, indem er die dargelegten entscheidenden Grundsätze im Sinn behält und die Bestätigung, die der Staat bietet, weder unter- noch überbewertet. Er sollte stets vor allem daran interessiert sein, wie Gott die Verbindung beurteilt. Außerdem sollte er sich bemühen, durch seine Treue und Liebe zu seinem Partner ein gutes Beispiel zu geben und die Ehe auf diese Weise ‘unter allen ehrbar’ zu halten. Wenn er so handelt, wird er Gottes Segen verspüren und dem Stifter der Ehe, Jehova Gott, Ehre und Lobpreis bereiten (1. Kor. 10:31-33).
[Fußnoten]
a Im römischen Recht war das „einzige Erfordernis für die Eheschließung“ „die Übereinkunft der Parteien“, und es wurde keine vorherige Genehmigung, keine Zeremonie oder Gültigkeitserklärung verlangt (The New Schaff-Herzog Religious Encyclopedia, Bd. VII, S. 198, 199). Wenn daher ein Mann einer Frau einen Heiratsantrag machte, und sie willigte ein, war das alles, was gesetzlich gefordert wurde, um eine Ehe rechtswirksam zu machen.
b Wie aus Nachschlagewerken zu ersehen ist, beanspruchte die katholische Kirche letzten Endes für sich das ausschließliche Recht, Gesetze hinsichtlich der Ehe zu erlassen, indem sie ihre eigenen Verordnungen und Beschränkungen aufstellte und behauptete, Zivilbehörden müßten sich diesen beugen. Die protestantischen Reformer gingen sehr weit in das andere Extrem und legten die Eheschließung fast ausschließlich in die Hände der Zivilbehörden. Im Jahre 1653 wurde in England, Schottland und Irland die Ziviltrauung eingeführt, um der Kirche Aufgaben des Staates abzunehmen. Im Jahre 1792 machte ein Gesetz in Frankreich die Ziviltrauung für alle Bürger zur Pflicht, gestützt auf den Grundsatz, daß „der Bürger, ungeachtet der Religion, zum Staat gehört“ (The New Schaff-Herzog Religious Encyclopedia, Bd. VII, S. 199, 200).