PFAND
Ein persönlicher Gegenstand (wie z. B. ein Ring oder ein Kleidungsstück), der dem Schuldner gehörte und den er seinem Gläubiger als Sicherheit für die künftige Rückzahlung eines Darlehens übergab. Die Bestimmungen des mosaischen Gesetzes hinsichtlich des Pfandes schützten die Interessen verarmter und schutzloser Angehöriger des Volkes. Diese Bestimmungen ließen erkennen, dass Gott den Problemen der Armen und Witwen Beachtung schenkte. Die beiden hebräischen Verben chavál und ʽavát und ihre verwandten Substantive haben mit einem Pfand zu tun.
Falls ein Armer sein äußeres Kleid als Pfand oder Sicherheit für ein Darlehen gab, durfte der Gläubiger das Pfand nicht über Nacht behalten (2Mo 22:26, 27; 5Mo 24:12, 13). Ein Armer deckte sich sehr wahrscheinlich nachts mit seinem äußeren Kleid zu; ohne das Kleid hätte er möglicherweise gefroren. Jemand, der dieses Gesetz missachtete, zeigte, dass er habsüchtig und herzlos war (Hi 22:6; 24:9). Als Israel jedoch abtrünnig wurde, pfändeten einige nicht nur die Kleider der Armen, sondern benutzten diese auch bei ihren heidnischen Festen (Am 2:8).
„Etwas Verpfändetes“ nicht zurückzugeben wurde in Hesekiel 18:10-13 zusammen mit Raub und Blutvergießen aufgeführt – Straftaten, die bewiesen, dass ein reueloser Sünder den Tod verdiente. Andererseits würde ein Böser, der von seinen Sünden abließ, indem er u. a. „selbst das Pfand“ erstattete, „ganz bestimmt am Leben bleiben“ (Hes 33:14-16). Es war auch verboten, eine Handmühle oder deren oberen Mühlstein als Pfand zu nehmen, denn gewöhnlich backte man jeden Tag Brot; das Gerät wegzunehmen, das zum Mahlen des Korns benötigt wurde, hätte bedeutet, „eine Seele“ oder Leben als Pfand zu ergreifen (5Mo 24:6).
Witwen waren besonders geschützt, weil sie häufig niemand hatten, der für sie eintrat oder ihnen beistand. Das Gesetz verbot, das Kleid einer Witwe als Pfand zu ergreifen (5Mo 24:17; vgl. Hi 24:3).
Es war auch untersagt, in jemandes Haus einzutreten, um ein Pfand von ihm zu nehmen. Der Schuldner musste das Pfand seinem Gläubiger hinausbringen (5Mo 24:10, 11). So wurde die Unantastbarkeit seines Hauses gewahrt, und der Mann behielt seine Selbstachtung, was kaum der Fall gewesen wäre, wenn sich sein Gläubiger hätte frei fühlen können, sein Haus zu betreten, ohne dazu aufgefordert worden zu sein. Die Gesetze über das Pfand förderten somit nicht nur Barmherzigkeit und Freigebigkeit (5Mo 15:8), sondern auch die Achtung vor der Würde und den Rechten anderer.
Bildlicher Gebrauch. In 5. Mose 15:6 wird die Tatsache, dass die Juden über genügend Mittel verfügen würden, um „vielen Nationen auf Pfand leihen“ zu können, als ein Segen Gottes angeführt.
Wenn jemand ‘das Wort verachtete’, indem er das Darlehen nicht zurückzahlte, verlor er sein Pfand; ebenso würde auch jemand Verlust erleiden, wenn er Gottes Gebot nicht halten würde (Spr 13:13).
In den Hebräischen Schriften wird wiederholt geraten, für einen Fremden keine Bürgschaft zu leisten, d. h., nicht zu versprechen, seine Schulden zu bezahlen, für den Fall, dass er es nicht tun würde (Spr 11:15; 22:26, 27; siehe BÜRGE). In Sprüche 20:16 heißt es zum Beispiel, dass man von dem, der für einen Fremden Bürge geworden ist, ‘das Kleid nehmen’ soll. Das steht in krassem Gegensatz zu dem Mitleid und der Rücksichtnahme, die man einem Armen gegenüber zeigen soll, der wegen eines Missgeschicks in Schulden gerät. Wer für einen Fremden Bürge wird, ist nicht lediglich bedauernswert, sondern unverständig; der Sprücheschreiber meint offenbar, er solle ruhig die Konsequenzen spüren. Im zweiten Versteil ist die Aufforderung zu lesen, man solle ihm im Fall einer Ausländerin ein Pfand abnehmen. Der Mann, der mit einer solchen Frau Beziehungen aufnimmt, mag verarmen (vgl. Spr 5:3, 8-10) und deshalb das, was er noch besitzt, für seine Schulden verpfänden müssen. Aus den Worten in Sprüche geht offenbar hervor, dass er kein Mitleid verdient, weil er den vernünftigen Rat missachtet hat, nichts mit der „Ausländerin“ zu tun zu haben.