VERLOBUNG
Das gegenseitige Versprechen künftiger Heirat. Bei den Hebräern waren Verlobung und Heirat und die damit verbundenen Verhandlungen gewöhnlich Sache der Eltern des Paares, besonders des Vaters (1Mo 24:1-4; 38:6; 21:21). Oft wurden aber die Wünsche des jungen Mannes berücksichtigt (Ri 14:2). Mädchen, die den elterlichen Besitz erbten, weil ihr Vater gestorben war, ohne einen Sohn zu hinterlassen, konnten jemand heiraten, der in ihren Augen gut war, nur sollte er ihrem Stamm angehören (4Mo 36:6). Für Isaak wählte in Wirklichkeit Jehova eine Braut aus (1Mo 24:50, 51). Nach der Wahl der Braut und dem Heiratsantrag – in der Regel Sache der Eltern oder des Vaters des Bräutigams – erfolgte die Verlobung. Dabei handelte es sich um eine Zeremonie, die von den Eltern der Braut und gelegentlich von einem Freund oder einem gesetzlichen Vertreter des Bräutigams vorgenommen wurde (1Mo 24:1-4; Joh 3:29).
Ein wichtiger Bestandteil der Verlobung war der móhar, der Brautpreis. Der Ausdruck móhar ist in der Bibel drei Mal belegt (1Mo 34:12; 2Mo 22:16, 17; 1Sa 18:25). Der Brautpreis wurde gewöhnlich den Eltern der Braut bezahlt. Im Fall Rebekkas gab Abrahams Diener ihrer Mutter und ihrem Bruder Laban, der bei den Vereinbarungen eine maßgebliche Rolle spielte, „auserlesene Dinge“ (1Mo 24:53). Der móhar konnte auch in Dienstleistungen bestehen (1Mo 29:15-30; Jos 15:16). Aus 2. Mose 22:16, 17 geht hervor, dass dem Vater eines Mädchens, das verführt worden war, als Entschädigung für das Vergehen der móhar bezahlt wurde, selbst wenn sich der Vater weigerte, das Mädchen dem Mann zur Frau zu geben. Gelegentlich erhielt die Braut von ihrem Vater ein „Abschiedsgeschenk“, und manchmal wurde sie wie Rebekka bei der Verlobung beschenkt (1Kö 9:16; Jos 15:17-19; 1Mo 24:53).
Bei den Hebräern galt ein verlobtes Paar als gebunden und so gut wie verheiratet, obwohl es erst Geschlechtsverkehr hatte, nachdem die Hochzeitsformalitäten erfüllt worden waren (1Mo 19:8, 14; Ri 14:15, 16, 20).
Bei den Juden galt die Verlobung als so bindend, dass – wenn die Heirat zufolge einer Meinungsänderung des Bräutigams oder aus irgendeinem berechtigten Grund nicht zustande kam – die junge Frau an keinen anderen Mann verheiratet werden durfte, bis sie gesetzlich, d. h. durch die Aushändigung eines Scheidungszeugnisses, entlassen worden war (Mat 1:19). Wenn die Verlobte während der Verlobungszeit Hurerei beging, wurde sie als Ehebrecherin gerichtet und zum Tod verurteilt (5Mo 22:23, 24). Selbst wenn ein Mann mit einer Sklavin, die für einen anderen Mann bestimmt war, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen worden war, Beziehungen hatte, galten beide als schuldig und wurden bestraft. Sie sollten aber nicht getötet werden, weil die Sklavin noch nicht freigelassen worden war (3Mo 19:20-22).
Ein Mann, der verlobt war, wurde vom Kriegsdienst zurückgestellt (5Mo 20:7).
Was das Verlobungsalter betrifft, nennt die Bibel keine Einschränkungen. In den Ländern des Nahen Ostens findet die Hochzeit oft statt, wenn die Braut das Alter von 16 Jahren erreicht hat, gelegentlich auch früher. Talmudisten verboten einer männlichen Person die Heirat, wenn sie unter 13 Jahre und einen Tag alt war, und einer weiblichen Person, wenn sie unter 12 Jahre und einen Tag alt war.
Normalerweise war ein Paar nicht jahrelang verlobt, obwohl es vorkommen konnte, dass die Heirat hinausgeschoben werden musste, damit der Bräutigam den vereinbarten Preis bezahlen oder die gewünschten Dienste leisten konnte. Jakobs Verlobungszeit dauerte sieben Jahre, in denen er um Rahel diente, aber dann gab man ihm Lea. Erst eine Woche später erhielt er Rahel, um die er danach Laban nochmals sieben Jahre diente (1Mo 29:20-28).
Ein Christ sollte sein Versprechen als bindend betrachten, und im Fall einer Verlobung sollte er sich an den von Jesus geäußerten Grundsatz halten: „Euer Wort Ja bedeute einfach ja, euer Nein nein; denn was darüber hinausgeht, ist von dem, der böse ist“ (Mat 5:37) und an die Worte des Jakobus: „Sondern euer Ja bedeute ja und euer Nein nein, damit ihr nicht unter ein Gericht fallt“ (Jak 5:12).
Die Braut Christi. Jesus Christus hat eine Braut, die Christenversammlung, die sein Leib ist (Eph 1:22, 23). Zu Pfingsten des Jahres 33 u. Z. empfingen die ersten Mitglieder der „Braut“ den heiligen Geist und die Wundergabe des Zungenredens. Das war gleichsam ein Verlobungsgeschenk an die geistige Braut Christi, ‘ein im Voraus gegebenes Unterpfand ihres Erbes, zum Zweck der Befreiung durch ein Lösegeld des besonderen Besitzes Gottes, zum Lobpreis seiner Herrlichkeit’ (Eph 1:13, 14). Der Apostel Paulus sagte von denen, die er der Wahrheit über Christus zugeführt hatte und die Christen geworden waren, sie seien einem Mann zur Ehe versprochen und sollten deshalb als eine dem Christus versprochene keusche Jungfrau rein bleiben (2Ko 11:2, 3). Sie gelten, solange sie auf der Erde sind, als mit Christus verlobt und sind zum Abendessen der Hochzeit des Lammes eingeladen (Off 19:9).