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    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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      Schläge gehören zu den im mosaischen Gesetz verordneten Leibesstrafen. Sie erfolgten mit einem Stock oder einer Rute. Die Richter mussten die Zahl der Schläge nach dem Grad der Verschuldung festlegen, wobei sie u. a. auch das Tatmotiv sowie die Umstände zu berücksichtigen hatten. Die Art der Strafvollstreckung war vorgeschrieben: „Der Richter [soll] ihn hinlegen und ihm vor sich Streiche geben lassen ... nach der Zahl, die seiner bösen Tat entspricht.“ Die Strafe durfte 40 Stockschläge nicht übersteigen (5Mo 25:2, 3). Begründet wurde diese Einschränkung damit, dass der Straffällige durch mehr Schläge in den Augen seiner Landsleute verächtlich würde. Das ist eines der Beispiele, die zeigen, dass das Gesetz Mose keine ungewöhnlich harten Strafen zuließ. Der Zweck der Strafe war Besserung, nicht Rache, und sie war nicht grausam wie die Strafen, die bei anderen Völkern üblich waren. Der Strafvollstrecker wäre bestraft worden, wenn er mehr als die gesetzlich zulässige Anzahl Schläge verabreicht hätte. Um zu vermeiden, dass die zugelassene Höchstzahl irrtümlich überschritten und so das Gesetz übertreten wurde, beschränkten die Juden die Zahl der Schläge auf 39 (2Ko 11:24).

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    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • „Wieviel Geißelhiebe lässt man ihn erleiden? Vierzig weniger eins, denn es heißt: ‚An der Zahl vierzig‘, eine Zahl [nämlich], die nahe an vierzig ist“ (Makkot 3:12-14, 10; übersetzt von S. Krauß).

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