Fragen von Lesern
Warum halten Jehovas Zeugen es für so wichtig, bei geschäftlichen Vereinbarungen einen Vertrag schriftlich aufzusetzen, wenn sie doch ehrlich sind und einander vertrauen?
So vorzugehen ist biblisch, praktisch und liebevoll. Wieso? Nun, laßt uns diese Aspekte geschäftlicher Verträge betrachten.
Die Bibel enthält unter anderem einen schriftlichen Bericht über Gottes Handlungsweise mit seinem Bundesvolk, den Israeliten. Es werden auch geschäftliche Vereinbarungen wahrer Anbeter beschrieben. 1. Mose, Kapitel 23 enthält einen Bericht, den wir untersuchen können. Abraham wollte eine Begräbnisstätte erwerben, nachdem seine geliebte Frau Sara gestorben war. Er begann, mit den Kanaanitern zu verhandeln, die bei Hebron wohnten. Wie aus den Versen 7 bis 9 hervorgeht, bot er einen angemessenen Preis für das Stück Land, das er haben wollte. Vers 10 zeigt, daß dieses Angebot öffentlich unterbreitet wurde, in Hörweite anderer, die sich im Stadttor aufhielten. Gemäß Vers 13 bot der Besitzer Abraham an, ihm das Land zu schenken, doch dieser antwortete, daß er das Land nur für einen Kaufpreis nehmen würde. Die Verse 17, 18 und 20 zeigen, daß es genauso geschah, und so wurde es bestätigt „vor den Augen der Söhne Heths inmitten all derer, die in das Tor seiner Stadt eingingen“.
Wäre es jedoch etwas anderes, wenn beide, die eine geschäftliche Vereinbarung treffen, wahre Anbeter sind? Die Antwort liefert uns Jeremia, Kapitel 32. Aus Vers 6 erfahren wir, daß Jeremia seinem Cousin Land abkaufen sollte. Vers 9 zeigt, daß man sich auf einen fairen Preis einigte. Lesen wir nun die Verse 10 bis 12: „Dann schrieb ich [Jeremia] es in eine Urkunde und brachte das Siegel an und nahm Zeugen, während ich daranging, das Geld auf der Waage zu wiegen. Danach nahm ich die Kaufurkunde, die gemäß dem Gebot und den Bestimmungen versiegelte, und die offengelassene; und ich gab dann die Kaufurkunde Baruch, dem Sohn Nerijas, des Sohnes Machsejas, vor den Augen Hanamels, des Sohnes meines Onkels väterlicherseits, und vor den Augen der Zeugen, die sich in die Kaufurkunde einschrieben, vor den Augen aller Juden, die im Wachthof saßen.“
Ja, obwohl Jeremia den Handel mit einer Person gleichen Glaubens abschloß, sogar mit einem Verwandten, hielt er sich an eine sinnvolle rechtliche Verfahrensweise. Zwei Urkunden wurden ausgestellt — eine wurde offengelassen, um leicht etwas nachsehen zu können, die andere wurde versiegelt, um als zweiter Beweis zu dienen, falls es jemals Zweifel an der Korrektheit der offengelassenen gegeben hätte. Die gesamte Transaktion fand „vor ihren Augen“ statt, wie Vers 13 sagt. Somit war es eine öffentliche, rechtmäßige geschäftliche Vereinbarung vor Zeugen. Es gibt also eindeutige biblische Beispiele dafür, daß wahre Anbeter Angelegenheiten in dieser Form bestätigen und dokumentieren.
Außerdem ist es von praktischem Nutzen. Wir wissen, wie wahr der Spruch ist, daß ‘Zeit und unvorhergesehenes Geschehen alle trifft’ (Prediger 9:11). Das gilt auch für ergebene, treue Christen. In Jakobus 4:13, 14 wird es wie folgt ausgedrückt: „Kommt nun, ihr, die ihr sagt: ‚Heute oder morgen wollen wir in diese Stadt reisen und wollen dort ein Jahr zubringen, und wir wollen Geschäfte treiben und Gewinn machen‘, wobei ihr nicht wißt, was euer Leben morgen sein wird.“ Wir nehmen vielleicht ein Projekt in Angriff, zum Beispiel einen Ankauf, die Ausführung einer vereinbarten Arbeit oder Dienstleistung oder die Herstellung einer Sache für jemand anders. Aber was wird der morgige Tag — oder der nächste Monat oder das nächste Jahr — bringen? Was wäre, wenn wir oder die andere Person einen Unfall hätte? Vielleicht ist es nicht mehr möglich, die Vereinbarung einzuhalten. Was wäre, wenn wir die Arbeit nicht ausführen oder die Dienstleistung nicht erbringen könnten oder es dem anderen praktisch unmöglich wäre, die Zahlungen zu leisten oder seine Seite des Vertrages einzuhalten? Wenn keine schriftliche Vereinbarung existiert, können echte Probleme entstehen, Probleme, die man durch einen einfachen schriftlichen Vertrag hätte lösen oder vermeiden können.
Außerdem dürfen wir nicht vergessen, daß es die äußerst unsichere Beschaffenheit vieler Lebensumstände sogar mit sich bringen kann, daß jemand anders unsere geschäftlichen Angelegenheiten (beziehungsweise die des anderen) übernehmen oder regeln muß. Jakobus fügte gemäß Vers 14 hinzu: „Denn ihr seid ein Dunst, der für eine kleine Weile erscheint und dann verschwindet.“ Es ist realistisch, daran zu denken, daß man unerwartet sterben kann. Eine schriftliche Vereinbarung, ein Vertrag, kann es tatsächlich auch anderen ermöglichen, die Angelegenheiten fortzuführen, falls einem der Vertragspartner etwas zustoßen sollte.
In gewissem Sinne führt uns das zum dritten Aspekt: Schriftliche Verträge zeugen von Liebe. Wenn ein Vertragspartner stirbt oder durch einen Unfall zum Invaliden wird, wäre es ein Zeichen christlicher Liebe, wenn er für schriftliche Aufzeichnungen über seine Verpflichtungen oder finanziellen Außenstände gesorgt hätte. Und es ist keineswegs ein Zeichen von Mißtrauen, sondern von Liebe dem Bruder gegenüber, mit dem wir Geschäfte machen, wenn wir einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, in dem deutlich dargelegt wird, wozu er sich verpflichtet hat oder was er zu bekommen hat. Dieser liebevolle Schritt wird jeden Grund zur Verärgerung auf ein Minimum beschränken, falls einer der unvollkommenen Vertragspartner gewisse Details oder Verpflichtungen vergessen sollte. Und wer von uns ist nicht unvollkommen und vergeßlich und neigt nicht dazu, Einzelheiten oder Absichten mißzuverstehen? (Matthäus 16:6).
Es gibt noch weitere Umstände, in denen es von Liebe zu unserem Bruder, zu unseren Angehörigen oder zur Versammlung ganz allgemein zeugt, Geschäftsvereinbarungen schriftlich festzuhalten. Doch es sollte deutlich geworden sein, daß solche schriftlichen Aufzeichnungen, die angemessen auf Einzelheiten eingehen, nicht nur liebevoll, sondern auch praktisch und biblisch begründet sind.