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SchlagenEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Anscheinend blieben die Juden nicht beim Gebrauch der Rute, sondern benutzten später die Geißel (Heb 11:36). Das war eine härtere Strafe als Rutenschläge. Als Jesus auf der Erde war, galt das Geißeln zwar als eine gesetzlich erlaubte Strafe, beruhte aber nicht auf dem mosaischen Gesetz (Mat 10:17; 23:34). In der Mischna, die als Darlegung der mündlichen Tradition gilt, wird die Vollstreckung der Geißelung wie folgt beschrieben:
„Er bindet ihm beide Hände an eine Säule dahin und dorthin; und der Guardian der Synagoge packt seine Kleider an – werden sie zerrissen, so sei’s; werden sie zerfetzt, so sei’s – bis er ihm das Herz [die Brust] entblößt. Und der Stein ist hinter ihm angebracht gewesen, auf dem steht [nun] der Guardian der Synagoge, mit einem doppelt gelegten Riemen aus Kalbs[haut] in der Hand, einer zu zwei und zwei zu vier, in welchem zwei [andere] Riemen auf- und abgehen.
Der Griff davon ist eine handbreit [lang], und die Breite davon ist [ebenfalls] eine handbreit, und das obere Ende davon reicht bis an die Höhe des Bauches; er schlägt ihn [damit] ein Drittel von seiner Vorderseite und zweimal soviel von seiner Hinterseite her. Er schlägt ihn aber nicht weder indem er steht, noch indem er sitzt, sondern indem er gebeugt [dasteht], denn es heißt: ‚Und [zu Boden] lasse ihn fallen der Richter‘. Und der Schlagende schlägt mit einer Hand zu aus ganzer Kraft.
... Und stirbt er unter seiner Hand, ist er frei. Fügt er ihm aber noch einen Riemen[streich] hinzu, und er stirbt, – der nun geht seinethalben in die Verbannung.“
„Wieviel Geißelhiebe lässt man ihn erleiden? Vierzig weniger eins, denn es heißt: ‚An der Zahl vierzig‘, eine Zahl [nämlich], die nahe an vierzig ist“ (Makkot 3:12-14, 10; übersetzt von S. Krauß).
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SchlagenEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Die Römer benutzten auch die Geißel. Das Opfer wurde ausgestreckt, und seine Hände wurden anscheinend mit Riemen an einem Pfosten festgebunden (Apg 22:25, 29). Wie viele Hiebe versetzt werden sollten, bestimmte der Befehlshaber. Der Hinrichtung am Pfahl ging gewöhnlich eine Geißelung voraus. Nachdem Pilatus auf die Forderung der Juden, Jesus an den Pfahl zu bringen, eingegangen war und Barabbas freigegeben hatte, ‘nahm er Jesus und geißelte ihn’ (Joh 19:1; Mat 20:19). Die Römer wandten die Geißelung manchmal bei Verhören an, um Geständnisse oder Aussagen zu erpressen (Apg 22:24, 25). Mit dem Wort „geißeln“ werden zwei griechische Verben wiedergegeben: mastigóō (Mat 10:17) und mastízō (Apg 22:25), die beide mit dem Wort mástix verwandt sind, das sich im wörtlichen Sinn auf eine „Geißelung“ beziehen kann (Apg 22:24; Heb 11:36), im übertragenen Sinn aber auch auf ein „lästiges Leiden“ oder eine „lästige Krankheit“ angewandt werden kann (Mar 3:10; 5:34). Einen Römer zu geißeln war ungesetzlich. Die Lex Valeria und die Lex Porcia, die zu verschiedenen Zeiten zwischen 509 und 195 v. u. Z. erlassen wurden, schlossen römische Bürger von einer Geißelung aus – die Lex Valeria, wenn der betreffende Bürger an das Volk appellierte, die Lex Porcia auch ohne ein solches Vorgehen.
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