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TaufeEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Was die Juden anbelangte, so wurde der Gesetzesbund auf der Grundlage des Todes Christi am Marterpfahl aufgehoben (Kol 2:14), und der neue Bund trat zu Pfingsten 33 u. Z. in Kraft. (Vgl. Apg 2:4; Heb 2:3, 4.) Dennoch schenkte Gott den Juden danach noch dreieinhalb Jahre seine besondere Gunst. Während dieser Zeit predigten Jesu Jünger nur Juden, jüdischen Proselyten und Samaritern. Aber um das Jahr 36 u. Z. beauftragte Gott Petrus, zum Haus des Nichtjuden Kornelius, eines römischen Offiziers, zu gehen. Dadurch, dass Jehova seinen heiligen Geist auf Kornelius und seine Hausgenossen ausgoss, zeigte er Petrus, dass nun auch Menschen von den Nationen zur Wassertaufe zugelassen werden konnten (Apg 10:34, 35, 44-48). Da Gott den Gesetzesbund, dem die beschnittenen Juden unterstanden, jetzt nicht mehr anerkannte, sondern nur seinen neuen Bund, dessen Mittler Jesus Christus war, betrachtete er gebürtige Juden, ob beschnitten oder unbeschnitten, nicht als Personen, die in einem besonderen Verhältnis zu ihm standen. Sie konnten weder durch das Halten des Gesetzes, das nicht mehr rechtsgültig war, noch durch die Taufe des Johannes, die mit dem Gesetz zusammenhing, einen anerkannten Stand vor Gott erlangen, sondern mussten sich Jehova, um seine Gunst und Anerkennung zu finden, durch Glauben an seinen Sohn nahen und sich im Namen Jesu Christi im Wasser taufen lassen. (Siehe SIEBZIG WOCHEN [Der Bund „eine Woche lang“ in Kraft].)
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TaufeEinsichten über die Heilige Schrift, Band 2
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Keine Kindtaufe. In Anbetracht dessen, dass jemand vor der Wassertaufe ‘das Wort hört’, ‘das Wort von Herzen annimmt’ und ‘bereut’ (Apg 2:14, 22, 38, 41) und dass die Taufe einen feierlichen Entschluss des Betreffenden voraussetzt, liegt es auf der Hand, dass er zumindest alt genug sein muss, um hören, glauben und diesen Entschluss fassen zu können. Befürworter der Kindtaufe argumentieren, dass in mehreren Fällen alle „Hausgenossen“ getauft wurden, beispielsweise die Hausgenossen des Kornelius, der Lydia, des Gefängnisaufsehers in Philippi, des Krispus und des Stephanas (Apg 10:48; 11:14; 16:15, 32-34; 18:8; 1Ko 1:16). Sie sehen darin einen Hinweis darauf, dass auch die Kleinkinder dieser Familien getauft wurden. Die Getauften waren im Fall des Kornelius aber Personen, die das Wort gehört und den heiligen Geist empfangen hatten, und sie sprachen in Zungen und verherrlichten Gott, was auf Kleinkinder nicht zutreffen kann (Apg 10:44-46). Lydia war „eine Anbeterin Gottes, ... und Jehova öffnete ihr das Herz weit, um den Dingen, die Paulus redete, Aufmerksamkeit zu schenken“ (Apg 16:14). Der Gefängnisaufseher in Philippi musste ‘an den Herrn Jesus glauben’, und das deutet darauf hin, dass auch seine Familienangehörigen glauben mussten, um getauft zu werden (Apg 16:31-34). „Krispus ..., der Synagogenvorsteher, kam zum Glauben an den Herrn, ebenso alle seine Hausgenossen“ (Apg 18:8). All das lässt erkennen, dass mit der Taufe das Hören, das Glauben und die Verherrlichung Gottes einhergehen müssen, und das können Kleinkinder nicht tun. Als Leute in Samaria „die gute Botschaft vom Königreich Gottes und vom Namen Jesu Christi“ hörten und ihr glaubten, „ließen sie sich taufen“. Hier sagt der Bibelbericht ausdrücklich, dass die Getauften keine Kleinkinder waren, sondern „sowohl Männer als auch Frauen“ (Apg 8:12).
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