EINZIGGEZEUGT
Das griechische Wort monogenḗs wird von Lexikografen mit „einzig, einzig in seiner Art“ oder „einzeln, allein geboren od. erzeugt“ definiert (W. Bauer, Griechisch-deutsches Wörterbuch zu den Schriften des Neuen Testaments und der frühchristlichen Literatur, 6. Auflage, Berlin 1988, Sp. 1067; F. Passow, Handwörterbuch der griechischen Sprache, Nachdruck: Darmstadt 1983, Bd. II/1, S. 274). Der Begriff wird angewandt, um das Verhältnis sowohl von Söhnen als auch von Töchtern zu ihren Eltern zu beschreiben.
In der Bibel ist von dem ‘einziggezeugten Sohn’ einer Witwe aus Nain die Rede, von der ‘einziggezeugten Tochter’ des Jairus und von einem ‘einziggezeugten Sohn’, den Jesus von einem Dämon befreite (Luk 7:11, 12; 8:41, 42; 9:38). Die Septuaginta wendet das Wort auf Jephthas Tochter an, über die es heißt: „Nun war sie tatsächlich das einzige Kind. Außer ihr hatte er weder Sohn noch Tochter“ (Ri 11:34).
Der Apostel Johannes bezeichnet den Herrn Jesus Christus wiederholt als den einziggezeugten Sohn Gottes (Joh 1:14; 3:16, 18; 1Jo 4:9). Er bezog sich dabei nicht auf seine menschliche Geburt oder nur auf ihn als den Menschen Jesus. Als der Lógos oder das Wort war „dieser ... im Anfang bei GOTT“, sogar schon „ehe die Welt war“ (Joh 1:1, 2; 17:5, 24). Somit wurde er bereits während seines vormenschlichen Daseins als der ‘einziggezeugte Sohn’ bezeichnet, den sein Vater dann „in die Welt“ sandte (1Jo 4:9).
Von ihm heißt es, er habe „eine Herrlichkeit, wie sie einem einziggezeugten Sohn vom Vater her gehört“, und er sei „am Busenplatz beim Vater“ (Joh 1:14, 18). Man kann sich schwer ein engeres, vertrauteres, liebevolleres und zärtlicheres Verhältnis zwischen einem Vater und seinem Sohn vorstellen als dieses. (Siehe BUSENPLATZ.)
Die Engel des Himmels sind ebenfalls Söhne Gottes, und auch Adam war ein ‘Sohn Gottes’ (1Mo 6:2; Hi 1:6; 38:7; Luk 3:38). Doch der Lógos, der später Jesus genannt wurde, ist ‘der einziggezeugte Sohn Gottes’ (Joh 3:18). Er ist der Einzige seiner Art, der Einzige, den Gott allein, ohne die Hilfe oder die Mitwirkung irgendeines Geschöpfes, erschuf. Er ist der Einzige, den Gott, sein Vater, gebrauchte, um alle anderen Geschöpfe ins Dasein zu bringen. Er ist der Erstgeborene und der oberste der Engel (Kol 1:15, 16; Heb 1:5, 6), die in der Bibel als „Gottähnliche“ oder „Götter“ bezeichnet werden (Ps 8:4, 5). Daher wird der Herr Jesus Christus gemäß einigen der ältesten und besten Handschriften als der „einziggezeugte Gott [gr. monogenḗs theós]“ bezeichnet (Joh 1:18, NW; Sigge).
Ein paar Übersetzungen geben, um die trinitarische Vorstellung von einem „Gott Sohn“ zu stützen, den Ausdruck monogenḗs theós mit „Gott, der Einziggezeugte“ wieder. Doch W. J. Hickie schreibt in seinem Greek-English Lexicon to the New Testament (1956, S. 123), es sei schwer zu verstehen, weshalb diese Übersetzer monogenḗs hyiós mit „der einziggezeugte Sohn“ wiedergeben, aber gleichzeitig monogenḗs theós mit „Gott, der Einziggezeugte“ übersetzen statt mit „der einziggezeugte Gott“.
Paulus bezeichnete Isaak als Abrahams „einziggezeugten Sohn“ (Heb 11:17), obwohl Abraham noch einen Sohn von Hagar hatte, nämlich Ismael, sowie mehrere Söhne von Ketura (1Mo 16:15; 25:1, 2; 1Ch 1:28, 32). Gottes Bund sollte jedoch nur mit Isaak, dem einzigen Sohn Abrahams, der aufgrund der Verheißung Gottes geboren war, und dem einzigen Sohn Saras, errichtet werden (1Mo 17:16-19). Ferner war Isaak, als Abraham ihn opfern sollte, der einzige Sohn im Haushalt seines Vaters. Ketura hatte bis dahin noch keine Söhne geboren, und Ismael war bereits etwa 20 Jahre fort – zweifellos war er verheiratet und hatte seine eigene Familie (1Mo 22:2).
Von verschiedenen Gesichtspunkten aus war also Isaak gemäß dem, was Paulus über die Verheißung und den Bund an die Hebräer schrieb, Abrahams einziggezeugter Sohn. Daher setzte Paulus die Ausdrücke „die Verheißungen“ und „einziggezeugter Sohn“ mit „‚dein Same‘ ... durch Isaak“ gleich (Heb 11:17, 18). Ob Josephus eine ähnliche Ansicht vertrat, weiß man nicht, aber auch er schrieb, dass Isaak Abrahams „einziger Sohn“ war (Jüdische Altertümer, 1. Buch, Kap. 13, Abs. 1).