BLUTRÄCHER
Im Hebräischen lautet dieser Ausdruck goʼél haddám. Das hebräische Wort goʼél (das sich auf den Bluträcher beziehen kann) ist ein Partizip des Verbs gaʼál, das „zurückholen, zurückfordern, zurückkaufen, erlösen“ bedeutet (2Mo 15:13; Ps 69:18; 3Mo 25:25; Jes 43:1; Ps 72:14). Im hebräischen Rechtswesen bezeichnete der Begriff den nächsten männlichen Verwandten, dem es oblag, das Blut eines Getöteten zu rächen (4Mo 35:19). Der Begriff goʼél bezeichnete ebenfalls einen Blutsverwandten mit dem Recht zum Rückkauf (Loskauf) (3Mo 25:48, 49; Ru 2:20, Fn.; siehe RÜCKKAUF, RÜCKKÄUFER).
Die Blutrache stützt sich auf den mit der Heiligkeit des Blutes und des menschlichen Lebens in Verbindung stehenden Auftrag, den Jehova Noah gegenüber äußerte und der auszugsweise lautete: „Außerdem werde ich euer Blut, das eurer Seelen, zurückfordern. ... von der Hand eines jeden, der sein Bruder ist, werde ich die Seele des Menschen zurückfordern. Wer Menschenblut vergießt, dessen eigenes Blut wird durch Menschen vergossen werden, denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht“ (1Mo 9:5, 6). Ein vorsätzlicher Mörder musste vom „Bluträcher“ zu Tode gebracht werden; es durfte kein Lösegeld für einen solchen Mörder angenommen werden (4Mo 35:19-21, 31).
Jehova wird dafür Sorge tragen, dass das unschuldige Blut all seiner treuen Diener zur rechten Zeit gerächt wird (5Mo 32:43; Off 6:9-11).
Jehovas gerechte Gesetze unterschieden deutlich zwischen vorsätzlicher und unabsichtlicher Tötung. Im letzteren Fall wurde durch die liebevolle Einrichtung der Zufluchtsstädte für den Schutz des Betreffenden vor dem Bluträcher gesorgt (4Mo 35:6-29; 5Mo 19:2-13; Jos 20:2-9). Auch wurden Gerichte eingesetzt, die Fälle behandeln sollten, bei denen es um Fragen der Blutschuld ging (5Mo 17:8, 9; 2Ch 19:10).