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3. Mose 17:3, 4Die Bibel. Neue-Welt-Übersetzung (Studienausgabe)
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3 „Wenn jemand vom Haus Israel einen Stier, einen jungen Schafbock oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schlachtet, 4 statt das Tier an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu bringen, um es Jehova vor der Stiftshütte Jehovas als Opfergabe darzubringen, dann wird es ihm als Blutschuld angerechnet. Er hat Blut vergossen und muss aus seinem Volk entfernt* werden.
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