Ein Modell für die Behandlung von Flüchtlingen
DAS Gesetz, das Jehova Gott der Nation Israel gab, erinnerte die Israeliten an ihre Lage als Flüchtlinge in Ägypten (2. Mose 22:21; 23:9; 5. Mose 10:19). Sie wurden durch das Gesetz angewiesen, ansässige Fremdlinge freundlich zu behandeln, sogar wie Brüder.
Gottes Gesetz lautete: „Falls ein ansässiger Fremdling [bei dem es sich häufig um einen Flüchtling handelte] bei dir in eurem Land als Fremdling weilt, sollt ihr ihn nicht schlecht behandeln. Der ansässige Fremdling, der als Fremdling bei euch weilt, sollte euch wie einer eurer Einheimischen werden; und du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ansässige Fremdlinge wurdet ihr im Land Ägypten“ (3. Mose 19:33, 34).
Jehova, der wußte, daß sich ansässige Fremdlinge oftmals in einer unsicheren und hilflosen Lage befanden, erließ speziell zu ihrem Schutz und Wohlergehen Gesetze. Betrachten wir, welche Rechte ihnen garantiert wurden.
DAS RECHT AUF EINE FAIRE BEHANDLUNG VOR GERICHT: „E i n e richterliche Entscheidung sollte für euch gelten. Es sollte sich erweisen, daß der ansässige Fremdling so wie der Einheimische ist.“ „Das Recht des ansässigen Fremdlings ... sollst du nicht beugen“ (3. Mose 24:22; 5. Mose 24:17).
DAS RECHT AUF EINEN ANTEIL AM ZEHNTEN: „Am Ende von drei Jahren wirst du den ganzen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr herausbringen, und du sollst ihn innerhalb deiner Tore niederlegen. Und der Levit — weil er weder Anteil noch Erbbesitz mit dir hat — und der ansässige Fremdling und der vaterlose Knabe und die Witwe, die innerhalb deiner Tore sind, sollen kommen, und sie sollen essen und sich sättigen“ (5. Mose 14:28, 29).
DAS RECHT AUF ANGEMESSENEN LOHN: „Du sollst einen Lohnarbeiter, der Not leidet und arm ist, nicht übervorteilen, sei er einer deiner Brüder oder deiner ansässigen Fremdlinge, die sich in deinem Land, innerhalb deiner Tore, befinden“ (5. Mose 24:14).
DAS RECHT AUF ASYL FÜR EINEN UNABSICHTLICHEN TOTSCHLÄGER: „Den Söhnen Israels und dem ansässigen Fremdling und dem Ansiedler in ihrer Mitte werden diese sechs Städte zur Zuflucht dienen, damit jeder dorthin flieht, der eine Seele unabsichtlich erschlägt“ (4. Mose 35:15).
DAS RECHT AUF DAS SAMMELN DER NACHLESE: „Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Feldes nicht ganz abernten, und du sollst keine Nachlese deiner Ernte halten. Auch sollst du das Übriggebliebene von deinem Weingarten nicht sammeln, und du sollst die zerstreuten Trauben deines Weingartens nicht auflesen. Dem Niedergedrückten und dem ansässigen Fremdling solltest du sie überlassen. Ich bin Jehova, euer Gott“ (3. Mose 19:9, 10).
Ganz gewiß hat unser Schöpfer, Jehova Gott, Mitleid mit Flüchtlingen, und er sieht es gern, wenn wir ebenso reagieren. „Werdet Nachahmer Gottes“, schrieb der christliche Apostel Paulus, „und wandelt weiterhin in der Liebe“ (Epheser 5:1, 2).
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Junge (links): UN-FOTO 159243/J. Isaac