Handelst du nach dem Motto „Wer’s findet, behält’s“?
WAS geht in dir vor, wenn du etwas Wertvolles findest, das jemand anders verloren hat?
Verspürst du sogleich ein Verlangen, das wertvolle Stück zu besitzen, und schlägst du den Gedanken, es zurückzugeben, in den Wind, indem du nach dem Motto handelst: „Wer’s findet, behält’s.“?
Vielleicht vertrittst du keine solch gefühllose Ansicht. Denkst du aber, während du die Rückgabe des Gegenstandes erwägst: „Der Betreffende hätte wachsamer sein sollen, um es überhaupt nicht zu verlieren“ oder: „Ich weiß nicht, wem es gehört. Es ist nicht meine Aufgabe, die Person ausfindig zu machen, und überdies wäre das viel zu umständlich.“?
Jeder könnte auf solche Gedanken kommen. Doch wie denkt Gott über die Rückgabe von Fundgegenständen?
Das können wir feststellen, wenn wir das Gesetz betrachten, das er durch Moses gab und das gerade diese Frage behandelt. Es lautet: „Wenn du siehst, daß ein Rind deines Volksgenossen oder sein Schaf sich verlaufen hat, so versage ihnen deine Hilfe nicht! Bringe sie deinem Volksgenossen zurück! Wohnt dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe, oder ist er dir unbekannt, so bringe es in dein Haus! Es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht. Dann gib es ihm zurück! In gleicher Weise verfahre mit seinem Esel, so tue mit seinem Gewand und so behandle jeden verlorenen Gegenstand, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist, und den du gefunden hast! Laß ihn nicht liegen!“ (5. Mose 22:1-3, Henne).
Fand jemand ein Tier, so hatte er es auf seine Kosten so lange zu füttern, bis der Eigentümer erschien. Doch dieser Umstand war für den Finder keine Entschuldigung, das Tier selbst zu behalten oder es umherstreunen zu lassen, so daß es vielleicht gestohlen oder von Hunden oder wilden Tieren angefallen worden wäre.
Was wäre geschehen, wenn der Finder den betreffenden Gegenstand seinem Besitz hinzugefügt hätte, statt ihn zurückzugeben? Wurde er gefaßt und wurde er für schuldig befunden, so galt er als Dieb. Das Gesetz besagte: „In jedem Fall von Übertretung, handle es sich um einen Stier, einen Esel, ein Schaf, ein Kleidungsstück, um irgend etwas Verlorengegangenes, von dem er sagen mag: ,Das ist es!‘, soll der Fall der beiden vor den wahren Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklären wird, der soll seinem Mitmenschen doppelten Ersatz leisten“ (2. Mose 22:9; vergleiche 2. Mose 22:1, 4).
Ein solcher Fall wurde vor die Ältesten der Stadt gebracht, die als Gottes Vertreter in solchen Angelegenheiten richteten. Durch Nachforschungen enthüllten sie die Tatsachen und wandten dann das Gesetz an. Gewöhnlich konnte man einen verlorenen Gegenstand, der sich im Besitz eines anderen befand, durch gewisse Kennzeichen oder Besonderheiten oder durch Zeugen, die mit dem Gegenstand vertraut waren, identifizieren. Das war besonders in kleineren Gemeinden des Volkes Israel der Fall.
Wieso konnte man jemand zu Recht des Diebstahls bezichtigen, wenn man bei ihm einen Gegenstand fand, den er behalten hatte? Wie konnten die Richter wissen, daß er ihn nicht nur so lange behalten wollte, bis sich der Eigentümer gemeldet hätte? Aufgrund der Tatsache, daß er den Fund nicht entsprechend bekanntgemacht und sich nicht ausreichend bemüht hatte, den Besitzer ausfindig zu machen. Wäre er ehrlich gewesen, so hätte er sowohl die Ältesten der Stadt als auch andere davon unterrichtet, daß er einen bestimmten Gegenstand gefunden hatte und ihn für den Besitzer verwahrte. Dann wäre er frei von Anklage gewesen.
Hatte sich der Finder entsprechend bemüht, den Eigentümer ausfindig zu machen, und hatte er eine angemessene Zeit gewartet, so durfte er zweifellos den Gegenstand verkaufen oder anderweitig darüber verfügen.
NIMM DICH VOR DER VERSUCHUNG IN ACHT
Jemand, der normalerweise nicht stehlen würde, kann in Versuchung kommen, wenn er etwas findet, was jemand anders verloren hat. Er könnte ein Verlangen entwickeln, es zu besitzen, und dadurch tatsächlich zum Dieb werden. Vom Standpunkt Gottes aus gesehen, sündigt jemand dann nicht nur gegen den Eigentümer des Gegenstandes, sondern auch gegen Gott. Wenn es ihm durch sein Gewissen bewußt wird, was er getan hat, sollte er die Angelegenheit mit der geschädigten Person unverzüglich in Ordnung bringen und Gott um Vergebung bitten (Matth. 5:23, 24).
Von welchem Wesenszug läßt sich jemand leiten, der etwas findet und es selbstsüchtigerweise für sich behält, ohne sich in vernünftigem Rahmen, aber gründlich zu bemühen, es dem Eigentümer zurückzugeben, oder jemand, der eine Belohnung fordert? Von HABSUCHT. Und habgierige Menschen erhalten von Gott kein ewiges Leben (1. Kor. 6:10).
BEMÜHE DICH, DEN EIGENTÜMER AUSFINDIG ZU MACHEN
Einige mögen sich fragen: „Wie weit soll ich in dem Bemühen gehen, den Eigentümer eines Fundgegenstandes ausfindig zu machen?“ Beachte die folgende Erfahrung, die ein Zeuge Jehovas machte und die ein gutes Beispiel dafür ist.
Ein Mann aus San Francisco verlor in New York beim Verlassen eines Taxi eine Brieftasche, die 395 Dollar enthielt. Ein Zeuge Jehovas fand sie. Er rief ein New Yorker Hotel an, in dem sich der Mann gemäß den in der Brieftasche gefundenen Informationen aufgehalten hatte. Doch der Mann war bereits nach London abgereist. Aufgrund vorgefundener Buchungsunterlagen konnte der Zeuge Jehovas den Mann in London durch ein Ferngespräch ausfindig machen. Nach der Unterhaltung am Telefon, in der der Mann seine Dankbarkeit zum Ausdruck brachte, ging die Brieftasche mit dem nur um die Postgebühren verminderten Inhalt per Post an die Geschäftsadresse des Mannes in San Francisco.
Selten werden Fundgegenstände so kostbar wie dieser sein. Trotzdem gilt der von Jesus aufgestellte Grundsatz: „Wer im Geringsten treu ist, ist auch in vielem treu, und wer im Geringsten ungerecht ist, ist auch in vielem ungerecht. Wenn ihr euch also in Verbindung mit dem ungerechten Reichtum nicht als treu erwiesen habt, wer wird euch das Wahre anvertrauen? Und wenn ihr euch in Verbindung mit dem, was einem anderen gehört, nicht als treu erwiesen habt, wer wird euch das Eure geben? Kein Hausknecht kann ein Sklave zweier Herren sein; denn entweder wird er den einen hassen und den anderen lieben, oder er wird sich zu dem einen halten und den anderen verachten. Ihr könnt nicht Sklaven Gottes und des Reichtums sein“ (Luk. 16:10-13).
Im allgemeinen ist die Rückgabe eines Fundgegenstandes zwar eine geringfügige Angelegenheit, in Wirklichkeit geht es dabei aber um die Fragen: Wer oder was ist mein Gott, dem ich diene? Und behandle ich die Menschen so, wie ich selbst von ihnen behandelt werden möchte? (Matth. 7:12).
Ein ehrlicher Mensch möchte nichts haben was einem anderen gehört, und rechnet daher nicht mit einer Belohnung. Ein gutes Gewissen zu haben und glücklich zu sein ist für ihn eine größere Belohnung als ein Finderlohn. „Glücklich sind die, die das Recht beobachten Gerechtigkeit üben allezeit“ (Ps. 106:3). Durch unsere Ehrlichkeit können wir außerdem — sofern wir dabei nicht einen Geist der Selbstgerechtigkeit pflegen — die Wahrheit des Wortes Gottes und dessen hervorragende Grundsätze anderen empfehlen. Es ist eine der Möglichkeiten, ‘die Wahrheit kundzumachen’ und uns „jedem menschlichen Gewissen vor Gott“ als Gottes Diener zu empfehlen (2. Kor. 4:2).