Auf das Wohl des Kindes achten
UNGEACHTET dessen, wie ein Sorgerechtsverfahren ausgeht, braucht das Kind nach wie vor von beiden Eltern Liebe und Anleitung. Wenn der Richter eine Entscheidung getroffen hat, stehen die Eltern weiterhin vor der Aufgabe, ihrem Kind zu helfen, mit den Folgen fertig zu werden. Eine Gerichtsverhandlung ist für die Eltern zwar schwer, aber für das Kind ist sie eine noch größere emotionelle Belastung.
Als zum Beispiel Mary Ann sechs Jahre alt war, sprach das Gericht ihrem Vater das Sorgerecht zu. Doch in den zehn folgenden Jahren kämpfte die Mutter unerbittlich um ihre Tochter. Nachdem Mary Ann über 40mal vor Gericht erschienen war und emotionell ausgelaugt war, brachte sie ihre Lösung vor. „Warum schneidet man mich nicht durch?“ fragte sie. „Meine Mutter kann die vordere Hälfte haben und mein Vater die hintere.“
Offensichtlich dient ein langwieriges Gerichtsverfahren nicht immer dem Wohl des Kindes. Der Leiter der Klinik, in der Mary Ann behandelt wurde, erklärte: „Ein chronischer Rechtsstreit ist sowohl in wirtschaftlicher als auch in menschlicher Hinsicht kostspielig.“
Kinder haben weiterhin eine Bindung an beide Eltern
Es gibt zwar geschiedene Eltern, aber keine geschiedenen Kinder. Die Blutsbindung zwischen Eltern und Kindern kann durch einen Richter niemals gelöst werden. Um sich das Dilemma eines Kindes zu vergegenwärtigen, braucht man sich als Vater oder Mutter nur vorzustellen, wie man empfinden würde, wenn man sich für eines seiner Kinder entscheiden müßte. Welches würde man auswählen? Auf welches würde man verzichten? Weder Eltern noch Kinder sollten mit einer solchen Entscheidung konfrontiert werden. Normalerweise lieben Kinder Vater und Mutter, und somit führt die Belastung, eine Wahl treffen zu müssen, zu einem schmerzlichen Loyalitätskonflikt.
In dem Buch Jenseits des Kindeswohls heißt es, daß solche Loyalitätskonflikte „letzten Endes die positive Einstellung zu beiden Eltern stören“. Julie, ein Scheidungskind, erzählte: „Man hat einen Elternteil zu Hause, den man wirklich liebt, und man liebt den anderen auch. Es war so schwer, wenn Vati uns am Wochenende abholte. Ich mußte ihn ansehen und dann auch Mutti ansehen, und ich wußte, daß er sie haßte. Ich hatte bei beiden Angst, irgendwelche Gefühle zu zeigen.“
Es ist wichtig, die emotionelle Bindung des Kindes an beide Eltern anzuerkennen. Jeder Elternteil muß den Platz des anderen Elternteils im Leben des Kindes respektieren und ehren, damit das Kind eine gesunde Persönlichkeit entwickelt. Eltern sollten versuchen, positive Gebiete zu entdecken, auf denen sie beide zum Wohl des Kindes beitragen können. Der eine darf nicht schlußfolgern, alles, was der andere tue, sei automatisch verkehrt. Es ist „die Pflicht jedes Elternteils, das Bild des anderen in den Augen und im Sinn des Kindes zu erhöhen oder wenigstens Kritik zu vermeiden, die ihm abträglich sein könnte“, erklärte ein Gericht in Texas. Dies erfordert von Eltern, ihren persönlichen Konflikt nicht überzubewerten, so daß sie für die Bedürfnisse des Kindes Raum schaffen können.
Sich um eine Einigung bemühen
Ehe man vor Gericht geht, sollte man alle Möglichkeiten der Verhandlung und Einigung ausschöpfen. Rechtsstreite sind wie Kriege; sie hinterlassen tiefe Wunden und emotionelle Narben, die vielleicht nie ganz verheilen. In seiner Bergpredigt nannte Jesus Christus einen Rechtsgrundsatz, der von praktischem Wert ist: „Sei bereit, dich mit dem, der dich beim Gericht verklagt, eilends zu verständigen“ (Matthäus 5:25).
Der Ausgang eines Prozesses ist nie gewiß. Richter haben festgestellt, daß bei 80 bis 90 Prozent der Sorgerechtsverfahren beide Eltern fürsorglich sind und keiner von beiden zur Erziehung ungeeignet wäre. Das macht eine zufriedenstellende Entscheidung oft so gut wie unmöglich. „Es ist kein Wunder, daß gelegentlich ein Richter entsetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlägt“, heißt es in The Custody Handbook (Handbuch für Sorgerechtsfragen) von Persia Woolley, „und die Eltern fragt, warum sie sich ... nicht selbst einigen.“
Viele Scheidungsgerichte in den Vereinigten Staaten bieten Eltern die Möglichkeit, selbst das Sorgerecht für die Kinder auszuhandeln. Die Eltern kennen die Bedürfnisse und Verhältnisse der Kinder bestimmt am besten und können entscheiden, welche Vereinbarungen es jedem Elternteil gestatten, weiterhin einen angemessenen Einfluß auf das Leben der Kinder auszuüben. Mit rechtlichem Beistand ist es dort vielen Eltern gelungen, sich gemeinsam auf eine annehmbare Sorgerechts- und Besuchsregelung zu einigen, wozu in bestimmten Fällen, in denen dies möglich war, auch das gemeinsame Sorgerecht gehörte. Tatsächlich werden in den USA 90 Prozent der Sorgerechtsfälle gelöst, ehe die Eltern vor Gericht gehen.
In den Vereinigten Staaten ist es auch möglich, die Dienste eines ausgebildeten Vermittlers in Anspruch zu nehmen. Er mag Eltern helfen können, auch die schwierigsten Situationen zu meistern. Ein äußerst verbittertes Paar hatte zum Beispiel vor, nach der Scheidung 5 000 Kilometer voneinander getrennt zu wohnen. Doch beide wollten das Sorgerecht für die zwei Kinder. Der Vermittler sagte zu ihnen: „Es muß wenigstens eine Spur von Zusammenarbeit dasein. Sie beide haben sich ja irgendwann einmal gemocht, und so wollen wir sehen, was sich machen läßt, damit die Kinder nicht einen von Ihnen völlig verlieren.“ Es wurde eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglicht, daß beide Eltern nach wie vor eine bedeutsame Rolle im Leben ihrer Kinder spielen.
In den USA ist die Vermittlung nur einer von vielen Wegen, Sorgerechtsstreitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Der Schwerpunkt sollte stets darauf liegen, die Gegenwart zu bewältigen, statt die Vergangenheit aufzuwühlen. Das Hauptziel der Vermittlung besteht darin, den Eltern zu helfen, zu einer für beide Seiten fairen Übereinkunft zu gelangen, durch die sich keiner als Gewinner oder als Verlierer fühlt und die für die Kinder vorteilhaft ist. Durch dieses Verfahren können die — finanziell und emotionell — hohen Kosten einer Gerichtsverhandlung erspart werden, obwohl es nicht in allen Fällen durchführbar ist. Wenn sich aber beide Mühe geben, sich zu einigen, können bittere Streitigkeiten vermieden werden, und den Kindern ist es möglich, die Bindung an beide Eltern aufrechtzuerhalten.
Wie eine Einigung zu erlangen ist
Wenn eine Familie zerrüttet ist und die Ehepartner getrennt leben, hat keiner ein ausschließliches Recht auf das Kind. Beide Eltern müssen vernünftig und zu Zugeständnissen bereit sein. Das bedeutet, daß kein Elternteil alles bekommt, was er will.
Man darf nicht vergessen, daß das Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat. Daher wäre es kurzsichtig, wenn ein Elternteil verlangen würde, daß das Kind nicht an den religiösen, kulturellen oder sozialen Betätigungen des anderen Elternteils teilnehmen darf, wenn es mit ihm zusammen ist. Ebenso wäre es unangebracht, einen absoluten Standpunkt einzunehmen, was die schulischen und außerlehrplanmäßigen Betätigungen des Kindes, seinen Umgang, seine Freizeit oder seine Ausbildung betrifft, ohne den Standpunkt des anderen Elternteils oder die individuellen Wünsche des Kindes zu berücksichtigen.
In einer Reihe von Fällen zum Beispiel, bei denen ein Elternteil Zeuge Jehovas ist und der andere nicht, haben sich beide geeinigt, indem sie festgesetzt haben, daß der Nichtzeuge während des Jahres reichlich Zeit mit den Kindern verbringen kann, darunter Ferien und andere Zeiten, die für ihn von besonderer Bedeutung sind. Die Eltern sind übereingekommen, daß jeder bei erzieherischen, sozialen und medizinischen Fragen, die das Kind betreffen, mitreden darf. Schließlich sind beide Eltern für das Dasein des Kindes verantwortlich und haben daher ein natürliches Recht darauf, bei seiner Erziehung mitzureden.
Der Elternteil, der Zeuge Jehovas ist, sollte das Kind ermuntern, das Recht des Andersgläubigen auf eigene religiöse Ansichten zu respektieren und Dankbarkeit für seine Aufmerksamkeit und seine Geschenke zum Ausdruck zu bringen. Wenn beide Eltern das Wohl des Kindes im Auge behalten, werden Selbstbeherrschung und Vernünftigkeit über Erregung und verletzten Stolz die Oberhand gewinnen.
In den meisten Fällen sind solche Verhandlungen emotionell aufzehrend. Es mag daher vorteilhaft sein, wenn ein Rechtsvertreter oder jemand anders die Einigungsgespräche leitet. Durch eine solche Hilfe werden oft Mißverständnisse über Einzelheiten aus dem Weg geräumt.
Das Vermittlungszentrum für Geschiedene in Charlotte (Nordkarolina) verglich die Paare, die sich für eine Vermittlung entschieden, mit den Paaren, die vor Gericht gingen. Immerhin 93 Prozent der erstgenannten Gruppe brachten ihre Zufriedenheit mit dem Ergebnis zum Ausdruck im Gegensatz zu nur 56 Prozent derer, die vor Gericht kämpften.
Aber was sollte man tun, wenn sich der Expartner nicht auf Verhandlungen einläßt oder unzumutbare religiöse Einschränkungen fordert? Dann mag es notwendig sein, vor Gericht zu gehen.
Die Gerichtsverhandlung
In den meisten Fällen ist es für eine zufriedenstellende Entscheidung ausschlaggebend, einen befähigten Anwalt zu haben, der in Sorgerechtsverfahren geschult ist.a Gleich zu Anfang Rechtsauskünfte einzuholen kann oft kostspielige Fehler verhüten. Ein tüchtiger Anwalt mag auch Einfluß darauf haben, daß schon vor einer Gerichtsverhandlung eine Einigung erreicht wird. Selbst während des Prozesses mag das Gegenüber zu einer Einigung bewogen werden. Eine Übereinkunft in irgendeiner Phase des Prozesses ist besser als ein in die Länge gezogener Rechtskampf.
Es ist hilfreich, zu wissen, worauf die meisten Richter bei ihrer Entscheidung achten. Eine im Jahre 1982 durchgeführte Umfrage unter 80 Richtern ergab, daß es ihnen hauptsächlich auf 1. Charakterfestigkeit jedes Elternteils und 2. Verantwortungsgefühl gegenüber dem Kind ankommt. Zur besseren Feststellung der Tatsachen mag ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden, der Eltern und Kinder befragt. Sein psychologisches Gutachten ist oft für die Entscheidung des Gerichts ausschlaggebend.
Vor einer solchen Beurteilung braucht man sich nicht zu fürchten. Selbst wenn christliche Glaubensansichten untersucht werden, besteht kein Grund, eine Abwehrhaltung einzunehmen oder unkooperativ zu sein. „Laßt eure Vernünftigkeit allen Menschen bekanntwerden“, rät die Bibel (Philipper 4:5).
Behalte während eines solchen Gesprächs im Sinn, daß es dann nicht an der Zeit ist, eine biblische Predigt zu halten. Es ist angebracht, alle deine Betätigungen mit deinem Kind zu schildern, darunter Freizeit, schulische Bildung, Ferienzeit, Vereinbarungen für Kontakt zum anderen Elternteil und geselliges Beisammensein mit Freunden und Verwandten. Beantworte die Fragen ehrlich und klar. Überlege sorgfältig, damit du überzeugt und mit einfachen Worten erklären kannst, wie du für das emotionelle und physische Wohl deines Kindes sorgst.
Dieselben Grundsätze treffen zu, wenn du vor Gericht befragt wirst. Bei gründlicher Vorbereitung wirst du, ohne eine Predigt zu halten, in der Lage sein, zu schildern, wie dich die „gesunde Lehre“ des Wortes Gottes in vieler Hinsicht befähigt, als Vater oder Mutter verantwortungsbewußt zu sein (2. Timotheus 4:3).
Das Beste aus der Situation machen
Auch wenn du dir die größte Mühe gibst, kann es sein, daß der Richter zu deinen Ungunsten urteilt. Christen werden aufgefordert, „Regierungen und Gewalten ... gehorsam zu sein“, „nicht streitsüchtig zu sein, sondern vernünftig“ (Titus 3:1, 2). Daher setzt sich ein Christ nicht über Gerichtsbeschlüsse hinweg.
Wenn du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du Beschwerde einlegen. Falls sich die Umstände ändern, besteht die Möglichkeit, nach einiger Zeit erneut vor Gericht zu gehen, um eine Änderung der Entscheidung zu erwirken. Doch solange die Entscheidung besteht, mußt du dich daran halten.
Selbst ein ungünstiges Urteil muß nicht bedeuten, daß alles verloren ist. Sowohl das Leben der Eltern als auch das der Kinder verändert sich. Es kann eine unerwartete günstige Wende nehmen. Deine Geduld mag reich belohnt werden.
Wenn du nur Besuchsrecht hast, ist die Zeit, die du mit deinem Kind verbringen kannst, zwar begrenzt, aber du kannst dennoch einen wertvollen Einfluß auf das Leben deines Kindes haben. Kinder, die weiterhin einen regelmäßigen engen Kontakt zu beiden Eltern haben, leiden nicht nur weniger unter der Scheidung, sondern wachsen auch eher zu reifen und ausgeglichenen Erwachsenen heran. Bemühe dich also, das Verhältnis zu deinem Kind zu vertiefen.
Durch dein gutes Beispiel kannst du die religiösen und sittlichen Wertvorstellungen deines Kindes beeinflussen. „Der Gerechte wandelt in seiner unversehrten Lauterkeit. Glücklich sind seine Söhne nach ihm“ (Sprüche 20:7). Auch ohne Worte kannst du viel tun, um Herz und Sinn deines Kindes zu formen. Es beobachtet, wie du andere behandelst, welche Hauptziele du im Leben verfolgst und wie du gegenüber Gott empfindest.
Im Interesse deines Kindes zu handeln erfordert echte Liebe. Liebe „blickt nicht nach ihren eigenen Interessen aus“, sagt die Bibel. „Sie rechnet das Böse nicht an. Sie ... hofft alles, erduldet alles. Die Liebe versagt nie“ (1. Korinther 13:4-8). Solch eine selbstlose Liebe kann reich belohnt werden. Ein 11jähriges Mädchen, dessen geschiedene Eltern gelernt haben, das Wohl ihrer Tochter ihren eigenen Uneinigkeiten voranzustellen, sagte: „Zum Glück lieben meine Eltern mich genug, so daß ich sie beide lieben kann.“
[Fußnote]
a Wenn du es nicht gewohnt bist, dir einen Anwalt zu suchen, siehe den Artikel „Ich brauche einen Rechtsanwalt!“ in der Erwachet!-Ausgabe vom 8. Juni 1979. In Sachen Religionsfreiheit können viele Zweigbüros der Watch Tower Society nützliche Auskünfte geben.
[Kasten auf Seite 13]
Vorteile einer Einigung unter den Eltern
◼ Niemand kennt die Bedürfnisse der Kinder besser als die Eltern; daher können sie am besten entscheiden, was dem Wohl der Kinder dient.
◼ Die Kinder haben nicht so sehr das Gefühl, sie müßten „Partei ergreifen“ und sich für den Vater oder die Mutter entscheiden.
◼ Wenn die Eltern zu einer gegenseitigen Einigung gelangen, können sie Groll über eine mögliche willkürliche Entscheidung eines Gerichts verhindern, mit der sich sonst beide abfinden müßten.
◼ Die Gerichts- und die Anwaltskosten sind weitaus niedriger.
[Kasten auf Seite 14]
Es kommt den Kindern zugute
Wie die folgenden zwei Beispiele zeigen, kommt es den Kindern bestimmt zugute, wenn geschiedene Eltern das Wohl der Kinder ihren eigenen Problemen voranstellen.
„Es war für mich immer schön, wenn mein Vater mich besuchte“, sagte eine junge Frau Anfang 20. „Es kam nicht so sehr darauf an, was wir taten, sondern einfach darauf, mit ihm zusammenzusein. ... Ich freute mich auf die Wochenenden, an denen er kam, weil ich wußte, daß ich mit ihm über alles sprechen konnte, was in der Schule vorgefallen war, und daß er mir helfen würde. Das fiel mir bei ihm viel leichter als bei meiner Mutter, obwohl ich sie natürlich sehr geliebt habe. Über manches konnte ich leichter mit meiner Mutter sprechen — man kann sich vorstellen, worüber —, aber es gab andere Dinge, über die ich mit ihm sprechen wollte, zum Beispiel über den zweiten Mann meiner Mutter. Wir kamen einfach nicht miteinander aus. Mein Vater gab mir ein paar gute Tips, wie ich mich taktvoll verhalten könnte, und das brauchte ich. ... Ich habe ihm viel zu verdanken, denn so hatte ich immer beide Eltern, obwohl sie geschieden waren.“
Donald, ein junger Mann, erzählte: „Dadurch, daß ich meinen Vater nur einmal in der Woche sehen konnte, sehnte ich mich jeweils nach ihm. Immer wenn wir uns trafen, war ich darauf bedacht, ihm aufmerksam zuzuhören. Ich wollte meinen Vater stets nachahmen. Ich merkte, daß er Jehova Gott liebte, und ich wollte immer tun, was er tat. Aber mir kamen auch die Eigenschaften meiner Mutter zugute. Sie ist sehr freundlich und verausgabt sich, wenn es darum geht, geselligen Umgang zu pflegen und sich mit anderen zu unterhalten. Sie ist mitteilsam und zugänglich. Das half mir, meine Schüchternheit zu überwinden.“
[Bilder auf Seite 10]
Ein Kind sagte: „Man hat einen Elternteil zu Hause, den man wirklich liebt, und man liebt den anderen auch“