Fragen von Lesern
◼ Mein Sohn, der als Jugendlicher getauft wurde, ist heute verheiratet und hat eine Familie. Aufgrund der Belastungen, die mit der Sorge um den Lebensunterhalt verbunden sind, ist er im Glauben schwach geworden und hat mit der Versammlung keine Gemeinschaft mehr. Sollte er als jemand betrachtet werden, „der die Gemeinschaft verlassen hat“?
Deine Schilderung enthält nichts, was erkennen läßt, daß dies der Fall ist. Die Frage ist vielleicht auf ein Mißverständnis darüber zurückzuführen, wer als jemand betrachtet werden sollte, „der die Gemeinschaft verlassen hat“.
Im Wachtturm vom 15. Dezember 1981, Seite 22 wird gezeigt, daß ein Unterschied besteht zwischen a) einem im Glauben schwach gewordenen, untätigen Christen und b) jemandem, der eindeutig seinen Stand als Zeuge Jehovas aufgibt, so daß die Ältesten der Versammlung bekanntzugeben haben, daß er „die Gemeinschaft verlassen hat“. Auf deinen Sohn scheint die erste Beschreibung zuzutreffen.
Im Wachtturm wird erwähnt, daß einige Christen geistig schwach werden können. Das geschah auch im ersten Jahrhundert (Röm. 14:1, 2; 1. Kor. 11:30). Das heißt nicht, daß sie keine Christen mehr wären. Selbst wenn sie so schwach werden, daß sie nicht mehr mit anderen über die „gute Botschaft“ sprechen und aufhören, die Zusammenkünfte zu besuchen, sollten sie, wenn sie keine Schmach auf die Christenversammlung bringen, immer noch als unsere geistigen Brüder und Schwestern betrachtet werden. Wir sollten den Wunsch haben, ihnen liebevoll zu helfen, indem wir den Rat des Apostels Paulus befolgen: „Wir [ermahnen] euch, Brüder: Weist die Unordentlichen zurecht, redet bekümmerten Seelen tröstend zu, steht den Schwachen bei, seid langmütig gegen alle.“ Die Ältesten gehen darin zwar oft führend voran, doch sollten wir beachten, daß dieser Rat an die ganze „Versammlung der Thessalonicher“ gerichtet war (1. Thes. 1:1; 5:14). Die Ältesten und andere können somit liebevoll helfen und ermuntern, indem sie an den Rat denken: „Richtet auf die schlaffen Hände und die matt gewordenen Knie, und fahrt fort, gerade Bahn für eure Füße zu machen, damit das Lahme nicht ausgerenkt, sondern vielmehr geheilt werde“ (Heb. 12:12, 13; Offb. 3:1-3).
Bei einem ehemaligen Christen, „der die Gemeinschaft verlassen hat“, verhält es sich ganz anders. Diese Bezeichnung wird im wesentlichen auf zweierlei Fälle angewandt:
Erstens, wenn — was zwar selten vorkommt — jemand einfach kein Zeuge Jehovas mehr sein will. Wir meinen damit weder eine Person, die, wie oben beschrieben, im Glauben schwach geworden ist, noch einen entmutigten Christen, der gewisse Zweifel äußert, sondern wir meinen damit jemand, der entschieden erklärt, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen. Da er in der Vergangenheit freiwillig ein getauftes Glied der Versammlung wurde, wäre es für ihn nun angebracht, die Versammlung darüber zu unterrichten, daß er dieses Verhältnis löst. Es wäre am besten, diese Mitteilung in Form eines Briefes an die Ältesten zu richten. Aber auch wenn der Betreffende mündlich auf unzweideutige Weise erklärt, daß er seinen Stand als Zeuge Jehovas aufgibt, können sich die Ältesten der Sache annehmen (1. Joh. 2:19).
Die zweite Situation betrifft jemand, der seinen Platz in der Versammlung dadurch verläßt, daß er sich einer weltlichen Organisation anschließt, deren Ziele dem Rat aus Jesaja 2:4 widersprechen, wo es über Gottes Diener heißt: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen schmieden müssen und ihre Speere zu Winzermessern. Nation wird nicht gegen Nation das Schwert erheben, auch werden sie den Krieg nicht mehr lernen.“ In Johannes 17:16 wird über sie gesagt: „Sie sind kein Teil der Welt, so, wie ich [Jesus] kein Teil der Welt bin.“ (Vergleiche Offenbarung 19:17-21.)
In diesen beiden Fällen hat der Betreffende durch seine Worte und/oder durch seine Handlungen deutlich bewiesen, daß er kein Zeuge Jehovas mehr ist und somit die Gemeinschaft verlassen hat. Daher werden die Ältesten die Versammlung kurz darüber unterrichten, daß er die Gemeinschaft verlassen hat. Die Glieder der Versammlung werden die Entscheidung des Betreffenden akzeptieren und ihn daher als einen ehemaligen Bruder betrachten, mit dem sie gemäß dem, was wir in 1. Korinther 5:11 und 2. Johannes 9-11 lesen, keine Gemeinschaft mehr pflegen.
Wie man erkennen kann, hat der im Glauben schwach gewordene und untätige Sohn, der in der Frage erwähnt wird, weder in dem einen noch in dem anderen Sinn „die Gemeinschaft verlassen“, und der Versammlung ist auch diesbezüglich nichts bekanntgegeben worden. Somit kann ihm vielleicht immer noch im Geiste von Römer 15:1 geholfen werden, wo wir lesen: „Wir aber, die Starken, sind verpflichtet, die Schwachheiten derer zu tragen, die nicht stark sind.“ (Siehe auch Jesaja 35:3.)