27 Kauft er ein erstgeborenes unreines Tier nach dem Schätzwert los, soll er ein Fünftel des Wertes dazugeben.+ Wird es nicht zurückgekauft, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.
27 Kauft er ein erstgeborenes unreines Tier nach dem Schätzwert los, soll er ein Fünftel des Wertes dazugeben.+ Wird es nicht zurückgekauft, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.