18 Sie versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des 2. Monats, damit die Männer im Alter von 20 Jahren und darüber nach ihren Familien und Großfamilien einzeln namentlich erfasst werden konnten,+
18 Und sie versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats, um ihre Abstammung+ bestätigen zu lassen hinsichtlich ihrer Familien im Hause ihrer Väter, nach der Zahl der Namen, vom Zwanzigjährigen aufwärts,+ Kopf für Kopf von ihnen,