Ehepflichten und Ehescheidung
„Deshalb wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen, und er muß sich zu seiner Ehefrau halten, und sie müssen e i n Fleisch werden.“ — 1. Mose 2:24, NW.
1. Welche Eheregel muß unter Christen herrschen, und welche Texte zeigen dies?
FÜR seine Nachfolger stellte Jesus Christus die Ehe so wieder her, wie Gott sie im Garten Eden eingeführt hatte. Indem Gott dem vollkommenen Menschen Adam eine einzige Frau gab, machte er ihn zum Monogamisten. Der Christ, der in Gottes Augen gerechtfertigt oder gerechtgesprochen ist, darf nicht, mehr als eine lebende Frau haben. Die Aufseher in der Versammlung, die geistig „älteren Männer“ und Dienstamtgehilfen dürfen nur „e i n e s Weibes Mann“ sein. Sie sind die Männer, deren Beispiel die Herde nachahmen soll, und ebenso dürfen auch alle anderen verheirateten Personen in der Herde nur einen lebenden Ehepartner haben. (1. Tim. 3:1, 2, 12, NW; Titus 1:5-7) Christen müssen in Treue und Liebe zu ihren Ehepartnern halten und so in ihrer Ehe mit Gott verbunden bleiben.
2. Von wem nur darf ein Mann sexuelle Freuden erlangen?
2 Demzufolge ist einem Manne nicht gestattet, Ehebruch zu begehen oder geschlechtliche Beziehungen mit einer anderen Frau zu haben. Er sollte zufrieden sein mit den geschlechtlichen Beziehungen zu seiner eigenen Frau und daran Freude haben, wie geschrieben steht: „Trink Wasser aus deinem eigenen Brunnen und rieselndes Wasser aus deinem Born! Sollen deine Quellen nach außen verströmen, deine Rinnsale auf die Straßen hinaus? Nein, dir allein sind sie eigen, neben dir keinem Fremden. Dein Born sei gesegnet! Freu dich der Frau deiner Jugend, der Hinde voll Liebreiz, der Gazelle voll Anmut! Die Liebe zu ihr darf dich immer entzücken. Ergötze dich allzeit an ihrer Liebe! Warum willst du, mein Sohn, mit einer andern dich freuen, eine Fremde in Liebe umarmen?“ (Spr. 5:15-20, Henne) Wer Ehebruch begeht, lädt eine Schuld auf sich, die zum Entzug der Gemeinschaft mit der Neuen-Welt-Gesellschaft führt.
3. (a) Was sollte laut Gottes Gesetz eine Ehefrau von ihrem Ehemann erhalten? (b) Wie beschützte jenes Gesetz die Eherechte eines Mannes?
3 Gott schuf die Geschlechter in erster Linie, um die Erde durch das Hervorbringen von Kindern zu bevölkern. (1. Mose 1:27, 28) In seinem Gesetz für Israel bestimmte Gott, daß die Frau vom Manne unvermindert „ihren Unterhalt, ihre Kleidung und das ihr durch die Ehe Zustehende“ erhalten soll. Dies bedeutet, daß sie das Recht hat, Kinder zu haben, wenn sie solche haben möchte. (2. Mose 21:10, 11, NW) Dies wurde angezeigt durch Gottes Gesetz der Schwager-Ehe, wodurch der Schwager verpflichtet war, die Witwe zu heiraten, um ihr ein Kind zu schenken und so den Namen seines verstorbenen Bruders am Leben zu erhalten und die Witwe seines Bruders nicht kinderlos zu lassen. (5. Mose 25:5-10) Ein Mann hatte auch das Recht, Kinder von seiner Frau zu erhalten. Aus diesem Grunde konnte er, wenn ihn der Ruf zum Dienst im israelitischen Heer erreichte, nicht eingezogen werden, solange er mit einem Mädchen, das er heiraten wollte, erst verlobt war; seine Verlobungszeit mußte vorüber und er mußte richtig verheiratet sein. Auch dann konnte er erst eingezogen werden, wenn er ein Jahr mit ihr als Ehemann gelebt hatte und ihm die Gelegenheit geboten worden war, von seiner Frau ein Kind zu erhalten, es zu sehen und sich seiner zu erfreuen. (5. Mose 20:1-5, 7; 24:5) Um ihretwillen und damit der Familienname erhalten bleibe, kam der Anspruch der Frau auf ihren Mann vor jenem der Armee. Er mußte ihr „das ihr durch die Ehe Zustehende“ gewähren, und sie mußte ihm das ihm Zustehende geben.
4. Wie zu handeln können sich christliche Ehepaare erwählen, ohne deswegen kritisiert zu werden?
4 Nach der Sintflut wiederholte Jehova Gott Noah und seiner Familie gegenüber den Auftrag, Kinder hervorzubringen. Heute ist den Christen kein Fortpflanzungsauftrag erteilt worden. Andernfalls sollte kein Christ ledig oder kinderlos bleiben. Es besteht deshalb keine christliche Verpflichtung heute, vor der Schlacht von Harmagedon, Kinder hervorzubringen. Um sich für den direkten Gottesdienst, nämlich das Predigen der guten Botschaft seines Königreiches, so frei wie möglich zu halten, erwählen es sich manche christliche Ehepaare, kinderlos zu bleiben. Dadurch vermeiden sie elterliche Verpflichtungen und bleiben unbelastet. Wenn jetzt ein von Gott ausgehender Fortpflanzungsauftrag in Kraft wäre, würden sich alle verheirateten Glieder der Neuen-Welt-Gesellschaft sogleich entschließen, Kinder zur Welt zu bringen, und würden dies, wenn möglich, nicht bis Harmagedon aufschieben. Obwohl Adam und Eva im Garten Eden von Gott den ursprünglichen Fortpflanzungsauftrag empfingen, hatten sie doch während der Zeit, da sie dort weilten, keine Kinder. Sie wurden nicht ausgetrieben, weil sie versäumt hatten, sofort Kinder hervorzubringen. Kein Ehepaar sollte kritisiert werden, wenn es jetzt, vor Harmagedon, entweder keine Kinder haben möchte oder keine hat.
5. Welche falschen Begriffe sind die Ursache zu Zölibatsehen gewesen, und warum sind solche nie gut ausgefallen?
5 Dies besagt nicht, daß Ehepartner einander nicht das ihnen in geschlechtlicher Hinsicht Zustehende gewähren sollten. Es besagt nicht, daß sie, ehe sie heiraten, eine Übereinkunft treffen und vor Gott gemeinsam ein Gelübde ablegen sollten, selbst nach der Hochzeit ein Zölibatsleben zu führen, indem sie keine geschlechtlichen Beziehungen aufnehmen, sondern sich lediglich der gegenseitigen Gemeinschaft erfreuen. Niemand sollte denken, daß dies die Ehe auf eine geistige Stufe emporhebe und sie auf einer erhöhten, unfleischlichen Ebene halte, wodurch die Ehen anderer, die geschlechtliche Beziehungen pflegen, als verächtlich erscheinen. Wenn ein verheiratetes Paar den ehelichen Pflichten nicht nachkommen will, hätten dieser Mann und diese Frau gar nicht heiraten und den Partner nicht der Entbehrung dessen aussetzen sollen, was ganz natürlich ist und natürlicherweise verlangt wird. Durch das Zölibat wird die Ehe nicht auf eine Stufe gestellt, die erhabener und heiliger ist als jene anderer. Sie können Gottes ehrbare Vorkehrung der geschlechtlichen Verbindung nicht ändern. Zölibatsehen sind daher nie gut ausgefallen.
6, 7. Welche Inkonsequenzen sind mit Zölibatsehen verbunden, und welchen Rat gibt Paulus in dieser Hinsicht?
6 Die anderen erniedrigen ihr Eheleben nicht durch den Geschlechtsverkehr, sondern folgen einem ehrbaren, gerechten Lauf. Es gibt keine richtige Ehe für solche, die eine sogenannte „platonische Freundschaft“ pflegen nur aus dem Grunde, weil das Ende der Welt so nahe ist. Wenn verlobte Paare denken, natürliche Verbindungen seien fleischlich, warum heiraten sie denn überhaupt? Warum jemanden vom anderen Geschlecht stets so nahe bei sich haben, ja das intimste Privatleben mit ihm führen? Wenn es nicht gut oder geistig nicht auferbauend wäre, eine Frau zu berühren, warum dann selbst in einer Zölibatsehe so intim mit ihr leben? Sei natürlich, sei normal, pflege nicht falschen Idealismus. Sei nicht wie jene irischen Katholikinnen, die in der Presse erwähnt wurden. Sie heiraten, versagen aber ihrem Mann die eheliche Pflicht, weil sie Jesu Mutter Maria nachahmen und „ewiglich Jungfrau“ bleiben wollen. Der Apostel Petrus hat Christen unterwiesen, ihr Eheleben niemals auf diese Art zu führen, sondern ihren Ehemann als ihren „Herrn“ anzuerkennen. (1. Pet. 3:5, 6) Der Apostel Paulus, der den Apostel Petrus mindestens einmal zurechtwies, schrieb:
7 „Was nun die Dinge betrifft, von denen ihr schriebet: Ein Mann tut gut, keinen Verkehr mit einer Frau zu haben; doch wegen der weitverbreiteten Hurerei habe jeder seine eigene Frau, und jede Frau habe ihren eigenen Mann. Der Mann leiste seiner Frau das, was ihr zusteht, gleicherweise aber auch die Frau ihrem Manne. Die Frau hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern ihr Mann; ebenso hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern seine Frau. Versagt es einander nicht, außer auf Grund beiderseitiger Übereinkunft für eine bestimmte Zeit, damit ihr dem Beten Zeit widmen und wieder Zusammenkommen könnt, so daß Satan euch nicht beständig versuche wegen eures Mangels an selbstgeregeltem Verhalten. Ich sage dies aber als Zugeständnis, nicht als Befehl.“ — 1. Kor. 7:1-7, NW.
8. (a) Warum ist Treue in der Ehe wichtig? (b) Welchen Rat gibt Petrus Ehemännern?
8 Das ewige Leben eines Verheirateten hängt von seiner treuen Einhaltung seines Ehebundes ab. Jehova ist jetzt in Begleitung seines Boten des Bundes in seinem geistigen, christlichen Tempel und läßt die Warnung ergehen, daß er sich zum Gericht genähert hat und ein schneller Zeuge gegen Ehebrecher sein wird. (Mal. 3:1, 2, 5) Der Apostel Petrus sagt, daß ein christlicher Ehemann seiner Frau Verständnis entgegenbringen und sie als jemand behandeln sollte, der im Wettlauf mitmacht, um das ewige Leben in der neuen Welt zu erringen. Seine Worte lauten: „Ihr Männer: wohnt in gleicher Weise weiterhin bei ihnen gemäß Erkenntnis, indem ihr ihnen Ehre erweist als einem schwächeren Gefäß, dem weiblichen, da auch ihr mit ihnen Erben der unverdienten Gunst des Lebens seid, damit eure Gebete nicht behindert werden.“ (1. Pet. 3:7, NW) Ein Christ wird daher seine Ehefrau weder körperlich noch geistig mißbrauchen. Wenn er seiner Frau und seinen Kindern nicht behilflich ist, Leben in der neuen Welt zu erlangen, wie könnte dann von ihm erwartet werden, daß er Außenstehenden hierzu Hilfe bietet?
9. Auf welche Weise sollten Männer ihre Frauen lieben, und auf welch verschiedene Arten können sie dies zeigen?
9 Jesus Christus liebt seine „Braut“, die sein „Weib“ werden soll. Seine verheirateten Nachfolger müssen ihre Frauen ebenfalls lieben. „Ihr Männer, liebt stets eure Frauen, gleichwie auch der Christus die Versammlung liebte und sich selbst für sie dahingab … jeder einzelne von euch liebe seine Frau wie sich selbst; andererseits sollte die Frau vor ihrem Manne tiefen Respekt haben.“ (Eph. 5:25, 33, NW) Personen, die früher Heiden waren, mag das Gebot, daß ein Mann sein Weib liebe, befremdend Vorkommen; doch ein Christ steht unter dem Befehl, dies zu tun. Er sollte sie sowohl mit Taten als auch mit Worten lieben, indem er darauf schaue, ‚wie er die Anerkennung seiner Frau erlange‘, soweit er dies nach seinem Gewissen tun kann. (1. Kor. 7:33, NW) Er sollte in den Zusammenkünften der Versammlung bei ihr sitzen, sollte daheim die Bibel mit ihr zusammen studieren und mit ihr eine geistige Interessengemeinschaft bilden. Dies mag ihm zuerst schwierig oder ungewohnt vorkommen.
10. Wie können Ehemänner und Ehefrauen sich ihr Glück gegenseitig vertiefen, und welcher gemeinsame Besitz sollte Liebe zwischen ihnen erzeugen?
10 Wenn ein Mann indes beginnt, seiner Liebe in kleinen Dingen Ausdruck zu geben, und dabei feststellt, wie sich seine Frau darüber freut, wird er finden, daß er es gern tut. Er wird es noch mehr und in noch größerem Umfang tun wollen. So zu handeln, wird für ihn etwas Normales, Natürliches werden. Er wird an Verständnis zunehmen und erkennen, daß dies eine Kundgabe des Geistes Gottes ist, dessen Frucht Liebe ist. Andererseits möge keine Frau vorwurfsvoll zu ihrem Manne sagen: „Du liebst mich nicht. Du zeigst es mir ja nie.“ Vielmehr beachte sie seine kleinen, scheuen Liebeserweisungen ihr gegenüber, bekunde aufrichtige Freude darüber und äußere auch ihre Wertschätzung dafür, um sein Glück zu vertiefen. Der gemeinsame Besitz der Wahrheit, die Gleichheit ihrer Hingabe an Gott und ihre Hoffnung, miteinander ewiges Leben in der neuen Welt zu erlangen, sollten Zuneigung und Liebe zwischen ihnen auslösen. Dies ist eine große Hilfe inmitten der Schwierigkeiten des Ehelebens von heute.
11. (a) Was verlangt Gottes Wort von Ehefrauen, und wohin hat ein Versagen, so zu handeln, geführt? (b) Welchen Zweck verfolgen alle biblischen Ratschläge, die an Ehepaare ergehen?
11 Die Frau sollte vor ihrem Manne tiefen Respekt bekunden, indem sie ihn als ihr eheliches Haupt anerkennt. (1. Kor. 11:3) „Frauen seien ihren Männern untertan wie dem Herrn, denn ein Mann ist das Haupt seiner Frau, wie auch der Christus das Haupt der Versammlung ist, da er ein Erretter dieses Leibes ist. In der Tat, wie die Versammlung dem Christus untertan ist, so laßt es auch die Frauen in jeder Beziehung ihren Männern gegenüber sein.“ (Eph. 5:21-24, NW; ferner Titus 2:3-5) Außer diesem Beispiel der christlichen Versammlung gegenüber Jesus Christus besitzt die christliche Frau das noch erhabenere Beispiel der Unterwürfigkeit und des Gehorsams von seiten der Universalorganisation Gottes gegenüber dem Herrn Jehova. (Jes. 54:5) Für eine Frau ist es interessant, die Empfehlungen zu beachten, die die Dritte Königliche Kommission Englands am 20. März 1956 in bezug auf Eheschließung und Ehescheidung erteilte. Unter den Dingen, die als Gründe für die zunehmende Zahl der Scheidungen in England aufgeführt wurden, wurde „die neue Stellung der Frauen als Gleichberechtigte, statt als Untergeordnete, in der ehelichen Partnerschaft“ erwähnt. Es ist nur vernünftig zu erwarten, daß die Außerachtlassung der Ehevorkehrung Gottes, des Allweisen, unter den Menschen zu Schwierigkeiten und zur Zerrüttung von immer mehr Ehen führt. Der Zweck aller an Ehepaare ergehenden Ratschläge des Wortes Gottes besteht nicht nur darin, sie anzuleiten, ihr gemeinsames Leben erfreulicher und für das Erlangen des ewigen Lebens hilfreicher zu gestalten, sondern auch darin, sie zusammenzuhalten und ihnen zu helfen, eine Scheidung zu vermeiden. — New York Times, 21. März 1956.
AUFLÖSUNGSGRÜNDE: GESETZLICHE UND SCHRIFTGEMÄSSE
12, 13. (a) Zufolge welcher verschiedenen Gründe gestatten die menschlichen Gesetze die Ehescheidung? (b) Was aber sagte Jesus in bezug auf den einzigen gültigen Grund?
12 Durch die heutigen Gesetze der Staaten und Länder wird die Scheidung, gestützt auf gewisse Gründe, gewährt. Personen, die ihre Liebe zu ihrem Ehepartner verloren oder abgetötet haben, suchen nach irgendeiner gesetzlichen Handhabe, um ihre Ehebande zu lösen, zum Beispiel: seelische Grausamkeit, Trägheit, Verweigerung der ehelichen Rechte, Trunkenheit, Geistesgestörtheit, unheilbare Krankheit, böswilliges Verlassen oder Imstichlassen, Kinderlosigkeit, Sodomie, Bestialität, Kriminalität, Unverträglichkeit, Wechsel der Religion und so weiter, ganz abgesehen von Ehebruch. Sind aber alle diese gesetzlichen Gründe auch schriftgemäß und daher für Christen gültig? Jesus Christus ist für uns der Ratgeber Jehovas. Die jüdischen Pharisäer versuchten ihn einmal mit der Frage: „Ist es für einen Mann gesetzlich, sich von seiner Frau aus irgendwelchen Gründen zu scheiden?“ Jesus antwortete diesen Fragestellern nicht dadurch, daß er sich auf Scheidungsgesetze des römischen Cäsars bezog. Er bezog sich auf das höhere Gesetz des allerhöchsten Gottes und wies darauf hin, daß es nur einen Grund zur Scheidung gibt — Ehebruch oder Untreue in sittlicher Hinsicht.
13 „Darauf erwiderte er: ‚Habt ihr nicht gelesen, daß der, welcher sie schuf, sie am Anfang als Mann und Weib schuf und sprach: „Aus diesem Grunde wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und die zwei werden e i n Fleisch sein“? so daß sie nicht länger zwei, sondern e i n Fleisch sind. Was also Gott zusammengejocht hat, soll kein Mensch trennen.‘ Sie sagten zu ihm: ‚Warum schrieb Mose denn vor, ihr ein Entlassungszeugnis zu geben und sich von ihr zu scheiden?‘ Er entgegnete ihnen: ‚Mit Rücksicht auf eure Hartherzigkeit gewährte euch Mose, euch von euren Frauen zu scheiden, aber von Anfang an ist dies nicht der Fall gewesen. Ich sage euch, daß jeder, der sich von seiner Frau scheidet — ausgenommen aus Gründen der Hurerei — und eine andere heiratet, Ehebruch begeht.‘“ (Matth. 19:3-9, NW) „Als sie wieder im Hause waren, begannen ihn die Jünger darüber zu befragen. Und er sprach zu ihnen: ‚Wer auch immer sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch; und wenn eine Frau, nachdem sie sich von ihrem Mann geschieden hat, einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.‘“ (Mark. 10:10-12, NW) „Jeder, der sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann geschieden ist, begeht Ehebruch.“ — Luk. 16:18, NW.
14, 15. Zu welcher Sünde gegen seinen eigenen Leib führt Ehebruch, und wie bezeichnet Gottes Wort einen Ehebrecher?
14 Ehebruch ist Lieblosigkeit und eine Verletzung des Gebotes Gottes. (Röm. 13:8-10; 2. Mose 20:14; Apg. 21:25) Der Ehebrecher ist bereits verheiratet und als ein Fleisch mit seinem gesetzlichen Partner in ein Joch gespannt. Ehebruch ist daher ein Auseinanderreißen dessen, was Gott zusammengejocht hat. Der Ehebrecher zieht sich von seinem gesetzlichen Partner zurück und macht sich zu e i n e m Fleisch mit einer dritten Person. Zwei werden e i n Fleisch, nicht aber drei. Eine Person kann nur mit e i n e r anderen, nicht mit zwei oder mehreren Personen, e i n Fleisch werden. Indem sich der Apostel Paulus an gesalbte Christen wandte, die Glieder des geistigen Leibes oder der Versammlung Christi waren, schrieb er: „Wißt ihr nicht, daß eure Leiber Glieder Christi sind? Soll ich denn die Glieder des Christus wegnehmen und sie zu Gliedern einer Hure machen? Das möge niemals geschehen! Oder wißt ihr nicht, daß jemand, der sich mit einer Hure verbindet, e i n Leib mit ihr ist? Denn ‚die zwei‘, sagt er, ‚werden e i n Fleisch sein‘. Wer aber mit dem Herrn verbunden ist, ist e i n Geist [mit ihm]. Flieht die Hurerei! Jede andere Sünde, die ein Mensch begehen mag, begeht er außerhalb seines Leibes; wer aber Hurerei treibt, sündigt gegen seinen eigenen Leib. Oder wißt ihr nicht, daß euer Leib der Tempel des in euch wohnenden heiligen Geistes ist, den ihr von Gott empfangen habt?“ — 1. Kor. 6:15-19, NW.
15 Viele von denen, die hier angesprochen werden, waren verheiratete Personen. Dadurch, daß sie geschlechtliche Verbindung mit ihren Ehepartnern hatten, schieden sie nicht aus der Mitgliedschaft am Leibe Christi aus, denn eines Mannes Frau ist sein eigenes Fleisch, und er verbindet sich mit dem, was sein eigen ist. Wenn indes verheiratete Christen Ehebruch oder wenn ledige Christen Hurerei begehen, auch wenn es mit einer religiösen Tempel-Prostituierten geschähe, so tun sie etwas, was Gott und Christus mißfällt. Sie mißbrauchen ihre Leiber, die dem Christus gehören und werden ein Fleisch mit einem Sünder, einem Hurer oder einer Hure. Beim Ehebruch oder bei der Hurerei sündigt ein Christ gegen seinen eigenen Leib. Er mißbraucht ihn und sündigt also gegen Christus, seinen Eigentümer. Der ehebrecherische Christ sündigt auch gegen seine Frau, die richtigerweise e i n Fleisch mit ihm ist. Er zerbricht die Eheeinheit mit ihr und verletzt sich dadurch selbst, haßt sich also selbst, weil er seine Frau haßt, deren Fleisch er zurückweist. Ein gesalbter Christ kann sich nicht als ein Glied des Leibes Christi ansehen und sich zu „e i n e m Fleisch“ mit einer illegalen Person, einem Hurer oder einer Hure machen, denn Jesus hat keine Verbindung, noch ist er eins mit einer solch unreinen Person. Wenn der Christ nicht bereut und von seinem unsittlichen Lauf umkehrt, so zeigt er, daß er die Einheit mit der unmoralischen Person und nicht mit Christus vorzieht und demzufolge aufhört, in Einheit mit Christus zu sein. Er ist im Geiste nicht eins mit Christus. Er hört auf, ein Glied der jungfräulichen Klasse zu sein, die dem Christus anverlobt ist. Ein gewohnheitsmäßiger Ehebrecher oder Hurer ist kein Christ. Er ist kein Zeuge Jehovas. Jehova Gott macht weder Ehebrecher noch Hurer zu seinen Zeugen. — 1. Kor. 5:11-13.
16. Was nur zerbricht die Eheeinheit, und welche Art Ehescheidung verschafft daher niemandem die Freiheit, wieder zu heiraten?
16 Da diese geschlechtliche Vereinigung mit einer illegalen Person eine verheiratete Person zu e i n e m Fleisch mit jemandem macht, der außerhalb der Eheverbindung steht, ist Ehebruch das einzige, das die Eheeinheit wirklich zerbricht, indem dadurch das Joch gesprengt wird, wodurch Gott ein Ehepaar zu einem Fleisch gemacht hat. Daher sagte Jesus, daß Gott die Ehescheidung nur auf Grund des Ehebruchs gestattet. Wenn nicht durch Ehebruch das Ehejoch zerbrochen ist, wäre eine Scheidung weder richtig noch vor Gott wirklich gültig. Scheidungsgerichte dieser Welt, die eine Scheidung aus anderen Gründen als Ehebruch aussprechen, trennen nicht tatsächlich das, was Gott zusammengefügt hat. Die geschiedenen Personen sind immer noch e i n Fleisch miteinander, sind noch Mann und Frau. Daher ist keiner der beiden frei, wieder zu heiraten, denn dadurch würden sie Ehebruch begehen. Ein Mann, der sich von seiner Frau aus anderen Gründen als Ehebruch scheiden läßt, gibt sie der Gefahr des Ehebruchs preis, der sich zufolge einer Wiederverheiratung ergäbe, und bringt sich selbst in die gleiche Gefahr. Ein Mann, der eine Frau heiratet, die geschieden ist, aber nicht aus Gründen des Ehebruchs, den sie oder ihr Mann begangen hätte, begeht Ehebruch mit ihr, indem er sich mit Fleisch verbindet, das immer noch einem anderen Manne gehört.
17. (a) Weshalb ist eine Witwe oder ein Witwer frei, wieder zu heiraten? (b) Was können Personen, die nur auf gesetzlichem Wege als Witwer oder Witwe erklärt worden sind, tun, doch welche Verantwortung müssen sie übernehmen?
17 Der Tod löst die Ehe auf. Ein Witwer oder eine Witwe ist daher frei, wieder zu heiraten. „Eine verheiratete Frau ist gesetzlich an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber ihr Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz ihres Mannes entbunden. So würde sie denn zu Lebzeiten ihres Mannes als Ehebrecherin bezeichnet werden, wenn sie [die Frau] eines anderen Mannes würde. Doch wenn ihr Mann stirbt, ist sie frei von seinem Gesetz, so daß sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie [die Frau] eines anderen Mannes wird.“ (Röm. 7:2, 3, NW) Es mag bekannt sein, daß ein Ehemann oder eine Ehefrau im Krieg oder durch eine Katastrophe getötet worden ist, doch mag er oder sie nicht amtlich für tot erklärt sein, oder die Urkunde, die den Tod des Betreffenden beglaubigt, mag nicht zur Hand sein. Oder jemandes Ehepartner mag verschwinden und solange abwesend sein, daß ihn das Gesetz des Landes für tot erklärt. So wird jemand gesetzlich zum Witwer oder zur Witwe gemacht. Ein solcher kann sich mit gutem Gewissen wieder verheiraten. Durch die Wiederverheiratung nimmt er die Verantwortung für den Ausgang auf sich und muß sich den neuen Verpflichtungen völlig unterziehen. Gott kennt den wirklichen Tatbestand, richtet in Übereinstimmung damit und bestimmt, ob die wiederverheiratete Person für das Leben in der neuen Welt geeignet ist oder nicht. Falls ein Ehepartner gesetzlich für tot erklärt worden ist und er dann wieder auftauchen und auf seinen gesetzlichen Ehepartner wieder Anspruch erheben sollte, müßte die Sache auf gesetzlichem Wege geregelt werden. Unter solchen Umständen nimmt irgend jemand, der eine Person heiratet, die nur auf gesetzlicher Grundlage ein Witwer oder eine Witwe wurde, ein Risiko auf sich und muß willens sein, irgendwelchen unerwarteten Dingen entgegenzusehen.
IMPOTENZ, UNREINHEIT, GEISTESGESTÖRTHEIT, WECHSEL DER RELIGION
18. (a) Welche Verschiedenheit besteht zwischen dem Gesetz Gottes und den Gesetzen der Menschen in bezug auf Impotenz als Grund für eine Scheidung? (b) in bezug auf künstliche Befruchtung?
18 Das rabbinische Gesetz der Juden hob die Pflicht des Eheaktes hervor. Es gestattete der Ehefrau, sich von ihrem Mann zu scheiden, wenn er zufolge seines körperlichen Unvermögens während einer Zeitspanne von sechs Monaten nicht fähig war, ihr die eheliche Pflicht zu leisten. Ebenso konnte ein Ehegatte sich von seiner Frau scheiden, wenn sie keine Kinder hervorbringen konnte. Jesus erkannte aber bloße Impotenz auf seiten des Ehegatten nicht als einen Scheidungsgrund an. Die Heirat, die vor Zeugen gesetzlich vollzogen worden war, hatte die Eheschließung bindend und rechtsgültig gemacht, gleichwie dies bei Adam und Eva in Eden der Fall gewesen war. Wo ein Mann impotent ist, mag es heute vorkommen, daß ein Ehepaar, das Kinder haben möchte, übereinkommt, daß die Frau durch künstliche Befruchtung den Samen eines anderen Mannes aufnehme. Gewisse Gerichtshöfe haben bereits festgestellt, daß künstliche Befruchtung Ehebruch ist und daß Kinder, die auf solche Weise geboren werden, illegitime Kinder sind. Vor kurzem erachtete die britische Königliche Kommission über Eheschließung und Ehescheidung es als einen Grund zur Scheidung, wenn die Ehefrau von einem Samenspender ohne die Einwilligung ihres Mannes künstlich befruchtet wurde. Eine solche Scheidung wäre biblisch. Wo aber der Gatte die Zustimmung dazu gegeben hätte, wäre es ein Grund, sowohl dem Mann wie der Frau die Gemeinschaft zu entziehen. Warum? Weil es faktisch Ehebruch wäre, und weil beide, Mann und Frau, dem unsittlichen Akt zustimmten. Der Ehemann überließ sie dem Sinne nach einem anderen Manne, damit sie den Begattungssamen empfange, und die Frau gab sich einem Manne hin, der nicht ihr Mann war, um die Mutter eines Kindes von diesem Manne zu werden, mit dem sie nicht e i n Fleisch war. Dies ist ein ehebrecherisches Vorgehen, und dadurch, daß der Mann das Kind adoptiert, wird die Tatsache nicht umgestoßen, daß er einwilligte, seine Frau auf solch ehebrecherische Weise gebrauchen zu lassen. — 3. Mose 15:16-18, 32, 33; 19:20; 4. Mose 5:12, 13, NW.
19. Welche biblischen Beispiele zeigen, daß Unfruchtbarkeit kein Grund zu einer Scheidung ist?
19 Auch die Unfruchtbarkeit einer Ehefrau ist kein richtiger Grund zur Ehescheidung. Obwohl Sara viele Jahre, ja über fünfundzwanzig Jahre lang, unfruchtbar blieb, gab Abraham ihr keinen Scheidebrief, noch trennte sich Isaak von Rebekka, noch Jakob von Rahel, noch der Priester Zacharias von Elisabeth.a Die Söhne Noahs ließen sich nicht von ihren Frauen scheiden, weil sie während all der Jahre, in denen die Arche gebaut wurde, und noch zwei Jahre nach der Flut kinderlos waren. (1. Mose 6:18; 11:10) Auch trennte sich Jehova nicht von seinem „Weibe“, seiner Universalorganisation, weil sie unfruchtbar war und während mehr als viertausend Jahren den Messias hervorzubringen verfehlte. — Jes. 54:1-13.
20. (a) Wie betrachtet Gottes Wort unsaubere, geschlechtliche Perversion? (b) Doch warum ist solches kein gültiger Grund für eine Scheidung zum Zwecke der Wiederverheiratung?
20 Sodomie (d. h. der unnatürliche Verkehr eines Mannes mit einem anderen Manne, als sei dieser ein Weib), lesbische Liebe (d. h. die homosexuellen Beziehungen zwischen Frauen) und Bestialität (d. h. die unnatürlichen Geschlechtsbeziehungen eines Mannes oder einer Frau zu einem Tier) sind keine schriftgemäßen Gründe für eine Ehescheidung. Solche Dinge sind schmutzig, sie sind unrein; und das dem Volke Israel gegebene Gesetz Gottes verurteilte jene zum Tode, die sich solcher Missetaten schuldig machten, indem es sie auf solch drastische Weise aus der Versammlung Gottes ausschied. Aber solche Akte sind nicht Ehebruch mit dem anderen Geschlecht, wodurch die unreine Person e i n Fleisch wird mit einer Person vom anderen Geschlecht. (Röm. 1:26-32) Doch steht darauf die Strafe des Gemeinschaftsentzuges. Durch diese Dinge wird ein Christ aus dem himmlischen Königreich und aus Gottes neuer Welt ausgeschlossen, was bedeutet, daß solche Personen wie Tiere vernichtet und von allem künftigen Leben ausgeschlossen werden. „Das Trachten nach dem Fleische bedeutet Tod“, es „bedeutet Feindschaft mit Gott, denn es ist dem Gesetz Gottes nicht untertan und vermag es auch gar nicht. Also können jene, die mit dem Fleische in Übereinstimmung sind, Gott nicht gefallen.“ Sie können den Preis des von ihm kommenden ewigen Lebens nicht erlangen. (Röm. 8:6-8, NW; 1. Kor. 6:9, 10; Gal. 5:19-21) Solch unsaubere Dinge, die ein Ehepartner begehen mag, mögen das Leben der rein gebliebenen verheirateten Person unerträglich machen und sind Gründe nur für eine Trennung, obwohl gewisse Gerichte, gestützt auf solche Gründe, eine Scheidung aussprechen. Eine solche Trennung verschafft den Betreffenden nicht die Freiheit, sich wieder zu verheiraten, wodurch sie Ehebruch begingen. Paulus schreibt: „Den Verheirateten gebe ich Anweisungen — doch nicht ich, sondern der Herr —, daß eine Frau von ihrem Manne nicht weggehen sollte; doch wenn sie tatsächlich weggeht, so bleibe sie ehelos; andernfalls versöhne sie sich wieder mit ihrem Manne; auch sollte ein Mann seine Frau nicht verlassen.“ (1. Kor. 7:10, 11, NW) Nur wenn ein Teil des getrennten Ehepaares unter dem Druck der Trennung Ehebruch beginge, wäre eine schriftgemäße Grundlage für den Unschuldigen vorhanden, eine Scheidung durchzusetzen, worauf er frei wäre, sich wieder zu verheiraten.
21. (a) Warum sind Geisteskrankheiten oder unheilbare oder ekelerregende Körperleiden kein Grund für eine Scheidung? (b) Was zu üben bieten solche Umstände vielmehr Gelegenheit?
21 Sollte ein Ehepartner im Laufe der Zeit geistesgestört werden oder sich eine unheilbare oder ekelerregende Krankheit zuziehen, so ist dies kein triftiger Grund, eine Scheidung herbeizuführen. In diesem Fall muß ein Ehegatte seinen unglücklichen Partner ebenso behandeln, wie er ein beschädigtes Glied an seinem Leib oder wie er sein eigenes Kind behandeln würde. Der Ehepartner sollte mit der gebührenden Aufmerksamkeit behandelt und nicht durch eine gesetzliche Scheidung von seinem Partner abgeschnitten werden. Trotz seines Leidens bleibt der kranke Ehegenosse e i n Fleisch mit dem gesunden und verdient von seiten seines Partners als dessen eigenes Fleisch die volle Aufmerksamkeit und Treue. Dadurch wird Liebe für das eigene Fleisch bekundet, und es hilft, die schwere Sachlage zu erleichtern, statt sie zu verschlimmern. „In gleicher Weise sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihre eigenen Leiber. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Denn niemand haßte je sein eigenes Fleisch, sondern er nährt und pflegt es, gleichwie es auch der Christus mit der Versammlung tut, denn wir sind Glieder seines Leibes. ‚Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und sich zu seiner Frau halten, und die zwei werden e i n Fleisch sein.‘“ (Eph. 5:28-31, NW) Der treue Ehepartner wird den anderen, wenn er krank ist, nicht verlassen, sei die Krankheit nun geistiger oder körperlicher Art. Gemäß dem Gesetze Gottes steht es dem gesunden Ehepartner nicht frei, dies zu tun. Das Weib Naamans war von ihm nicht frei, weil er aussätzig war und weil seine schreckliche Krankheit nur durch ein Wunder Gottes, des Allmächtigen, geheilt werden konnte. (2. Kön. 5:1-4, 8-14) Bei einer Trauung geloben die Ehepartner gewöhnlich, Glück und Leid miteinander zu tragen.
22-24. (a) Weshalb ist eine Änderung oder eine Verschiedenheit der Religion kein Grund für eine Trennung oder Scheidung? (b) Welchen Rat gibt Paulus Ehepartnern in solchen Lagen, und was sollte der bestimmende Faktor sein bei der Frage, ob ein Christ seinen ungläubigen Partner verlassen sollte?
22 Gewisse Gerichtshöfe sprechen auf Grund des Religionswechsels eines Ehepartners eine Scheidung aus. Vor Gott und Christus ist dies jedoch nicht recht. In solch einem Rechtsfall wird angenommen, daß bei der Vermählung beide, der Mann und die Frau, Glieder desselben Religionssystems gewesen seien, so daß jetzt durch die Änderung der Religion des einen Schwierigkeiten im Zusammenleben hinsichtlich eines lebenswichtigen Punktes entstanden seien. Indem der eine die neue Religion angenommen habe, werde er, der seine Religion wechsle, ein Ungläubiger gegenüber der Religion des anderen. Obwohl dies für den Partner, der die frühere Religion behält, eine bittere Erfahrung sein mag, ist sie doch kein wirklicher Grund, sich vom anderen durch legale Schritte oder durch eine gegenseitige Übereinkunft zu trennen. Hierüber schreibt Paulus:
23 „Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt dennoch ein, bei ihm zu wohnen, so verlasse er sie nicht; und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, der dennoch einwilligt, bei ihr zu wohnen, verlasse ihren Mann nicht. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt in Verbindung mit seiner Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt in Verbindung mit dem Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. Wenn aber der Ungläubige sich anschickt, wegzugehen, so laßt ihn gehen; ein Bruder oder eine Schwester ist unter solchen Umständen nicht gebunden, Gott hat euch aber zum Frieden berufen. Denn wie kannst du, Frau, wissen, ob du deinen Mann retten wirst? Oder wie kannst du, Mann, wissen, ob du deine Frau retten wirst?“ — 1. Kor. 7:12-16, NW.
24 Ein Religionswechsel, erfolgt er nun vor oder erst nach der Hochzeit, ist also kein Grund dafür, daß sich ein Paar trennen sollte. Er bildet keine Grundlage für eine Scheidung, die ihnen die Freiheit gäbe, wieder zu heiraten. Wenn der Ehemann gläubig wird und vor seiner Frau zur Wahrheit Gottes gelangt, sollte er sich zu seiner Frau halten, wenn ihr sein Wechsel der Religion nichts ausmacht, ja sogar dann, wenn sie Einspruch dagegen erhebt. Es geht nur um folgendes: Will sie weiterhin mit ihm unter den Verhältnissen zusammenleben, die durch seine Annahme der Wahrheit in Wirklichkeit besser werden sollten? Wenn ja, dann sollte er sie nicht verlassen. Indem er bei ihr bleibt, erhält er die Gelegenheit, mit ihr über die Wahrheit zu sprechen oder zum mindesten vor ihren Augen nach der Wahrheit zu leben und ihr vielleicht durch diesen Lauf behilflich zu sein, die Wahrheit anzunehmen und Errettung in Gottes neuer Welt zu erlangen. Diese Gelegenheit hat auch die Ehefrau, die von der Wahrheit überzeugt ist und dennoch bei ihrem Ehemann bleibt.
25. Wie betrachtet Gott die Kinder solcher Ehen, und Wie sollte der gläubige Partner den ungläubigen behandeln?
25 Da der ungläubige Teil mit dem Gläubigen immer noch „e i n Fleisch“ ist, gewinnt der Ungläubige allein aus diesem Grunde eine gewisse Anerkennung von Gott Jehova. Gott betrachtet ihre Kinder nicht als unrein, sondern als heilig, und der gläubige Teil wird versuchen, sie in wahrer Heiligkeit zu erziehen, damit sie, wenn sie das Alter des Verständnisses erreicht haben, auch selbst die Wahl treffen möchten, sich Gott durch Christus hinzugeben. Der Ungläubige wird nicht automatisch zu einem Heiligen oder einem der Heiligen Gottes, aber der gläubige Ehepartner hat alles Gott hingegeben und behandelt den ungläubigen von diesem Standpunkte aus. Der geheiligte Gläubige wird demgemäß den ungläubigen Teil so behandeln, wie Gott will, daß es geschehe, und dies alles wird dazu beitragen, daß der ungläubige Teil die Wahrheit erkennt und annimmt und ebenfalls mit Gott in Verbindung tritt.
26. (a) Was mag durch eine ungerechte Behandlung nötig werden, doch warum ist dies kein Grund für eine Scheidung, aus der sich das Recht der Wiederverheiratung ergäbe? (b) Wie sollten sich getrennte Ehepartner verhalten, wie dies aus Labans Worten ersichtlich ist?
26 Geht der ungläubige Partner nicht auf diese geheiligte Handlungsweise ein, so besteht immer noch kein Grund, ihn zu verlassen. Schritte, die zur Trennung führen, müssen oder sollten vom ungläubigen Teil aus unternommen werden. In gewissen Fällen mögen diese Schritte darin bestehen, daß der Ungläubige im Grunde genommen den Gläubigen verläßt, indem er ihn so schlecht behandelt, daß ein weiteres Zusammenleben praktisch unerträglich wird. Doch gleichwie in dem Falle, wo selbst Mitgläubige sich wegen einer Unstimmigkeit voneinander trennen möchten, muß der Gläubige ehelos bleiben, bis der weggegangene Ungläubige Unsittlichkeit begeht und so Gründe für eine berechtigte Ehescheidung schafft. (1. Kor. 7:10, 11) Die Haltung des Gläubigen gegenüber dem getrennt von ihm lebenden Partner mag gleich sein wie jene, die in Labans Worten an Jakob in bezug auf eine Verletzung des Ehebundes zum Ausdruck kommt: „Jehova möge Wache halten zwischen mir und dir, wenn wir in einer Lage sind, derzufolge wir einander nicht sehen.“ (1. Mose 31:49, NW) Jehova Gott sieht, wo irgendeine Verletzung seines Ehebundes vorkommt. Er bemerkt, wer der schuldige Partner ist, und stellt fest, ob ein schriftgemäßer Grund zur Scheidung vorliegt, der jemandem die Freiheit für eine Wiederverheiratung gibt. Es muß dazu körperlicher Ehebruch, nicht sogenannter „geistiger Ehebruch“ vorliegen.
27. Warum ist geistiger Ehebruch keine Grundlage für eine schriftgemäße Scheidung, und weshalb ist es gut, wenn ein Gläubiger bei einem Ungläubigen bleibt?
27 Jakobus schrieb unter Inspiration: „Ehebrecherinnen! wißt ihr nicht, daß die Freundschaft mit der Welt Feindschaft mit Gott ist? Wer immer daher ein Freund der Welt sein will, macht sich selbst zu einem Feinde Gottes.“ (Jak. 4:4, NW) Aber diese geistige ehebrecherische Freundschaft mit der Welt ist kein Grund zur Scheidung. Weshalb nicht? Weil diese bloße Freundschaft jemanden nicht in ehebrecherischer Weise zu „e i n e m Fleisch“ mit einem Partner vom anderen Geschlecht macht. Allerdings ist ein Ungläubiger ein Freund dieser Welt. Doch argumentierte der Apostel Paulus von diesem ausgehend nicht, daß ein Gläubiger das Recht und alle Ursache habe, den ungläubigen Partner zu verlassen. Im Gegenteil; es wäre vollkommen richtig und moralisch vollständig einwandfrei, wenn sie weiterhin zusammen lebten, sofern der Ungläubige damit einverstanden wäre. Indem sie so als Ehepaar zusammenhalten, könnte dem Ungläubigen Hilfe geboten werden, damit er in der neuen Welt Rettung finde. Diese Hilfe wäre nicht möglich, wenn von den zweien gesagt würde, sie lebten unrechterweise zusammen, und wenn vom Gläubigen gesagt würde, er begehe somit stillschweigend geistigen Ehebruch mit einem Weltmenschen.
BARMHERZIGE HANDLUNGSWEISE GEGENÜBER EINEM EHEPARTNER
28. (a) Was ist Ehepartnern dadurch nicht erlaubt, daß die Scheidung nur aus Gründen des Ehebruchs erfolgen kann? (b) Inwiefern sind gewisse menschliche Gesetze im Gegensatz zu Gottes Gesetz einseitig?
28 Christus hat die Gründe, die zu einer Ehescheidung berechtigen und jemandem die Freiheit geben, sich wieder zu verheiraten, auf Ehebruch beschränkt. Dies gibt keinem Ehepartner das Recht, den anderen zu beschimpfen oder zu vernachlässigen. Diese Beschränkung auf Ehebruch hebt nur die göttliche Vorkehrung hervor, daß das Ehepaar e i n Fleisch ist und daß es füreinander sorgen und in Glück und Leid zusammenhalten soll. Dies ist die Verordnung des unfehlbaren Richters des höchsten Ehegerichts. In gewissen Ländern läßt das Gesetz das ehebrecherische Verhalten des Ehemannes nicht als legalen Scheidungsgrund für die Frau gelten, sondern erlaubt nur, daß der Mann sich wegen Ehebruchs von einer sittlich zügellosen Frau scheiden kann. Gemäß der durch Christus getroffenen göttlichen Anordnung aber wird der Frau, sofern der Mann ein unsittliches Leben führt, gestattet, ihn auf Grund des Gesetzes zu verlassen und sich für eine Wiederverheiratung frei zu machen, ohne daß sie dadurch eine Ehebrecherin würde. Deshalb sagte Jesus: „Wer auch immer sich von seiner Frau [aus unbiblischen Gründen] scheidet und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch; und wenn eine Frau, nachdem sie sich von ihrem Mann geschieden hat, einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ (Mark. 10:11, 12, NW) Somit stellte Jesus für Ehemänner keinen anderen Maßstab auf als für Ehefrauen, wenn er in seiner Bergpredigt erklärte: „Ferner wurde gesagt: ‚Wer immer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr ein Scheidungszeugnis.‘ Doch ich sage euch, daß jeder, der sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen auf Grund von Hurerei, sie dem Ehebruch preisgibt, da jeder, der eine geschiedene Frau heiratet, Ehebruch begeht.“ (Matth. 5:31, 32, NW) Gott ist nicht parteiisch. Für ihn ist der Ehebruch eines Ehemannes ebenso schlimm wie der einer Ehefrau.
29. Warum darf ein Mann ein Weib, das nicht seine Frau ist, nicht mit dem Verlangen anblicken, Beziehungen mit ihr zu haben?
29 So möge denn kein Ehemann die Frau eines anderen Mannes begehren, noch eine andere Frau anblicken mit dem Verlangen, mit ihr jene Beziehungen zu haben, die er ausschließlich seiner Frau schuldet. Möge der verheiratete Direktor oder Bürochef (deren Verhalten sprichwörtlich geworden ist) sich davor hüten, sich in seine Sekretärin zu verlieben, ob sie nun verheiratet oder ledig sei, und sich gewisse Freiheiten mit ihr zu erlauben. Jesus sagte: „Ihr hörtet, daß gesagt wurde: ‚Du sollst nicht Ehebruch begehen.‘ Aber ich sage euch, daß jeder, der fortwährend ein Weib anblickt, um eine Leidenschaft zu ihr zu nähren, in seinem Herzen schon mit ihr Ehebruch begangen hat.“ (Matth. 5:27, 28, NW) Er ist bereits schuldig in den Augen Gottes, der in den Herzen lesen kann. Obwohl dies Ehebruch im Herzen des Mannes ist und obwohl er deswegen von seiner Frau nicht geschieden werden kann, führt die Begierde nach einer anderen als der eigenen Ehepartnerin, sofern ihr nicht gewehrt wird, zum körperlichen Ehebruch.
30, 31. (a) Wann darf ein unschuldiger Partner dem anderen, der gesündigt hat, vergeben? (b) Welchem Laufe sollte die Versammlung dort folgen, wo Vergebung gewährt worden ist? und wo sie verweigert wurde?
30 Wenn jemandes Ehepartner wirklich Ehebruch begeht, so hat der andere Ehepartner das Recht, dies zu vergeben und keine Schritte zur Scheidung zu unternehmen, vorausgesetzt, der Schuldige bekunde die richtige Reue, bitte ernstlich um Vergebung und verspreche, es nicht zu wiederholen, sondern dem Ehegelübde treu zu sein. Wenn der unschuldige Teil dem fehlbaren nicht vergibt, muß dem fehlbaren von der Versammlung die Gemeinschaft entzogen werden, und der Unschuldige ist nach der Schrift ermächtigt, eine gesetzliche Scheidung zu erlangen, sofern dies möglich oder gewünscht wird. Dies ist eine Privatsache. Wenn, sagen wir, der Ehemann der Frau vergibt, so leistet er ihr weiter die eheliche Pflicht und vertraut auf Gott, daß dieser ihr vergebe. Dann besteht kein Grund, daß die Frau, die er wie ‚e i n Fleisch mit ihm‘ behandelt, bloßgestellt und von der christlichen Versammlung mit der Strafe des Gemeinschaftsentzugs bestraft werde, was die Wiedervereinigung, die barmherzigerweise durch die Vergebung von seiten des Gatten herbeigeführt wurde, rückgängig machen würde. „Haß ruft Streit hervor, aber Liebe deckt alle Verfehlungen zu.“ (Spr. 10:12, Me) „Hegt innige Liebe zueinander, denn die Liebe bedeckt eine Menge von Sünden.“ (1. Pet. 4:8, NW) „Meine Brüder: wenn jemand unter euch von der Wahrheit abgeirrt ist, und ein anderer führt ihn zurück, so wißt, daß der, welcher einen Sünder vom Irrtum seines Weges zurückführt, dessen Seele vom Tode retten und eine Menge von Sünden bedecken wird.“ (Jak. 5:19, 20, NW) „Wenn ferner dein Bruder eine Sünde begeht, so gehe hin und decke seinen Fehler offen auf zwischen dir und ihm allein. Wenn er auf dich hört [und seine Sünde zugibt, sowie kummervoll Reue äußert und um Vergebung bittet], hast du deinen Bruder gewonnen.“ Wenn der Sünder sich weigert, auch auf das Aufsichtskomitee der christlichen Versammlung zu hören, von der der Sünder ein Mitglied ist, muß ihm die Gemeinschaft entzogen werden — so sagte es Jesus. — Matth. 18:15-17, 21, 22, NW.
31 Wenn der Ehemann, um Gott nachzuahmen und Christus gehorsam zu sein, seiner reuigen Ehefrau verziehen hat und sich davon zurückhält, sie auf gesetzliche Weise zu bestrafen, wie er das tun könnte, wie hätte dann die Versammlung ein Recht, sie mit Gemeinschaftsentzug zu bestrafen und eine geistige Schranke zwischen dem Gatten und seiner Frau aufzurichten, die er zu bessern sucht? Die Versammlung sollte in dem Bestreben, sie zu bessern, mithelfen. Was aber, wenn die Versammlung ihr die Gemeinschaft entzieht, bevor der Gatte beschließt, ihr als seinem Weibe zu vergeben? Wenn der Ehemann ihr danach aus biblischen Gründen vergibt, so hebt das nicht automatisch ihren durch die Versammlung erfolgten Gemeinschaftsentzug auf, denn die Sache ruht nun direkt in der Hand der Versammlung. Die Frau muß sich direkt mit dem Aufsichtskomitee der Versammlung in Verbindung setzen und muß dessen Forderungen nachkommen, indem sie die nötigen Schritte tut, um wieder völlig in die Versammlung aufgenommen zu werden. (Man vergleiche damit die letzten neunzehn Zeilen aus Abschnitt 41.) Eine ähnliche Handhabung der Sache würde sich ergeben, wenn eine treue Ehefrau ihrem fehlbaren Gatten verziehen haben sollte, und zwar nicht zufolge irgendeines Zwanges, oder weil er darauf gedrungen oder sie bedroht hätte, sondern weil er unmißverständlich Reue bekundet und vor allem, weil sie in Liebe wünscht, ihren Gatten geistig wiederherstellen zu helfen. „Die Frau hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern ihr Mann; ebenso hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern seine Frau.“ (1. Kor. 7:4, NW) Demzufolge wird sie während der Zeit, da sie die Aufrichtigkeit und Gründlichkeit seiner Reue und seiner Besserungsbestrebungen prüft, sein Verhalten sehr aufmerksam beobachten und wird ihm behilflich sein, sich moralisch und geistig rein zu erhalten, um so zur Gemeinschaft mit der christlichen Versammlung tauglich zu sein.
32. (a) Wie muß der Gatte, der vergibt, vorgehen, wenn er nicht will, daß die Versammlung Schritte unternimmt? (b) Welche Schritte sollte die Versammlung gegen denjenigen unternehmen, mit dem der Ehebruch begangen wurde?
32 Von einem treuen Ehegatten mag bestimmt erwartet werden, daß er seiner Frau eine Bewährungsfrist gibt, während der er sie genau beobachtet und ihr hilft, sich von einer Wiederholung der Sünde fernzuhalten, und die Versammlung wird sich darauf verlassen, daß er so handelt. Tut er dies nicht, so würde die Versammlung ihn als jemand ansehen, der seinem eigenen Haushalt nicht richtig vorsteht und daher nicht geeignet ist, ein verantwortungsvolles Amt innezuhaben und die geistige Aufsicht in der Versammlung zu führen. Auch in diesem Falle würde die Versammlung eingreifen, weil er seine Angelegenheiten zu Hause nicht auf christliche Weise handhabt, und sie würde Schritte gegen den Mann und die Frau unternehmen. Die Person, mit der Ehebruch begangen worden ist, mag ein Glied der Versammlung sein. Trifft dies zu, so müßte dieser Person die Gemeinschaft entzogen werden, und so würde sie ihrer Dienstvorrechte und Dienststellungen sowie der christlichen Gemeinschaft verlustig gehen. Wenn nach einem Gemeinschaftsentzug der Betreffende die Frucht der Reue hervorbringt und in die Versammlung zurückzugelangen sucht, so kann er wieder aufgenommen werden, und man kann ihm eine längere Bewährungsfrist geben, mindestens ein Jahr. Wenn es sich dann zeigt, daß sein Benehmen einwandfrei ist, kann er in aller Form von den Einschränkungen, die ihm auferlegt worden waren, befreit und wieder vollends aufgenommen werden. — 1. Kor. 5:1-5, 13; 2. Kor. 2:5-11.
33. Vor welcher passenden Maßnahme der Versammlung schützt die Vergebung, die der unschuldige dem schuldigen Gatten gewährt, diesen nicht?
33 Wenn eine Versammlung in bezug auf einen Gemeinschaftsentzug zurückhaltend ist, weil der unschuldige Ehepartner ihm bereits Vergebung gewährte, so bedeutet dies nicht, daß dem schuldigen Ehegatten nicht gewisse besondere Verantwortlichkeiten oder Dienstvorrechte in der Versammlung entzogen werden können und sollen. Das Ausschlaggebende ist hierbei nicht der Gemeinschaftsentzug, sondern die Befähigung, die jemand für besondere Dienststellungen in der Versammlung aufweisen muß. Der schuldige Partner hat zufolge Ehebruchs die Versammlung nicht richtig vertreten, hat sich also als untauglich erwiesen und sollte in keiner repräsentativen oder verantwortlichen Stellung behalten werden. Der Umstand, daß der unschuldige Ehepartner ihm vergeben hat, schützt den schuldigen Gatten nicht davor, daß die Versammlung, gestützt auf ihre Macht, Maßnahmen zu ergreifen, die disqualifizierte Person von ihrem Dienstposten entferne und Personen in Ämter einsetze, die untadelig sind und anderen nicht zum Anstoß werden.
34. Welche Beispiele israelitischer Ehemänner haben wir, die ihren schuldigen Ehefrauen Vergebung gewährten?
34 Die Vergebung, die einem schuldigen Ehepartner gewährt wird, erinnert uns an die Handlungsweise des Propheten Hosea, den Jehova anwies, sein ehebrecherisches Weib zurückzunehmen, und der es auch gehorsam tat. (Hosea 1:3-6; 3:1, 2) Lange vorher, in den Tagen der Richter Israels, unternahm ein ungenannter Levit eine ziemlich weite Reise, um sein ehebrecherisches Nebenweib zurückzuholen, nicht aber, um sie der Prostitution preiszugeben. In der Benjaminiterstadt Gibea überließ er sie dem Pöbel, der das Haus erstürmte, wo sie Unterkunft gefunden hatten. Doch setzte er sie nicht dem Pöbel aus, weil er sie etwa nicht geliebt hätte. Er tat es nur, um sein heiliges Amt als Levit vor der Entweihung zu bewahren, die eine erzwungene Sodomie oder weibisches Wesen mit sich gebracht hätte. Er billigte es nicht, daß die Rotte sein Weib oder sein Nebenweib vergewaltigte. Entrüstet darüber machte er daraus einen Streitfall, den er der ganzen Nation Israel vorlegte. Er veranlaßte die empörten elf Stämme Israels, die schuldige Stadt und den Stamm Benjamin durch einen Krieg zu bestrafen, durch den fast der ganze schuldige Stamm ausgerottet wurde. Dadurch wurden die anderen elf Brüderstämme als solche gerechtfertigt, die die Reinheit der Nation unterstützten. — Richter, Kapitel 19 und 20.
35. Welche Rücksicht mag Paulus bewogen haben, im Falle des Bruders von Korinth, der mit der Frau seines Vaters Hurerei beging, die Anweisung zu geben, daß nur dem schuldigen Mann die Gemeinschaft entzogen werde?
35 Im Falle eines Ehebruchs, den der Apostel Paulus in 1. Korinther 5:1-13 behandelt hat, ordnete er an, daß nur der Mann, der der Hurerei schuldig war, wegen seines vergiftenden Einflusses, der mit Sauerteig zu vergleichen ist, aus der Versammlung hinausgetan werde. Warum ordnete Paulus in seiner apostolischen Autorität — wenn doch auch die Frau ein Glied der Versammlung war — nicht auch an, daß die Versammlung der in diesem Falle ebenso schuldigen Frau die Gemeinschaft entziehe? Sie war das Weib des Vaters des Schuldigen. Und der Apostel Paulus respektierte die Behandlung, die der Gatte seinem schuldigen Weibe gewähren mochte. Demzufolge empfahl Paulus später nur mit Bezug auf den reuigen Mann, daß er von der Versammlung wieder aufgenommen und von den Anschlägen Satans errettet werde.
36. Warum dürfen für Ehebruch keine finanziellen Entschädigungen entgegengenommen werden?
36 Diese Vergebung, die einem reuigen Ehepartner gewährt wird, ist vollständig verschieden davon, daß man eine Frau Ehebruch begehen läßt und dann von dem Schuldigen das einkassiert, was Schadenersatz genannt wird. Gewisse Polygamisten halten sich eine Anzahl Konkubinen für den ausdrücklichen Zweck, sie zur Prostitution zu gebrauchen, nur um immer und immer wieder für dieselbe Konkubine Schadenersatz einzukassieren. Dies ist schlimmer, als wenn jemand seine eigene Tochter der Prostitution hingäbe. (3. Mose 19:29, NW) Wenn eine Person einem irrenden Ehepartner vergibt und ihn wieder aufnimmt, sollte es ohne Einzug solcher Entschädigungssummen geschehen. Die Annahme finanzieller Entschädigungen ist eine stillschweigende Gutheißung des Ehebruchs und eine Vergeschäftlichung desselben. Wenn jemand dem schuldigen Ehepartner vergibt und keine finanzielle Entschädigung zu erhalten sucht, so bewahrt er sich als der unschuldige Teil rein. Es läßt ihn eher die Sündhaftigkeit des unreinen Laufes erkennen als den kommerziell möglichen Profit, der durch die gesetzlose Prostituierung einer Ehefrau erzielt würde.
37. Was können jene tun, die sich, bevor sie in die Wahrheit kamen, nach einer unbiblischen Scheidung wieder verheirateten, und warum?
37 Ehe jemand Gottes Wahrheit und seine Anforderungen kennenlernt, mag er von seinem Ehepartner aus unbiblischen Gründen geschieden worden sein und dann wieder geheiratet haben. Wenn diese Person jetzt den neuen Ehebund hält und die Königreichsbotschaft annimmt, so kann die Christenversammlung an seinem Ehestande nichts ändern. Sie muß ihn in dem zivilen Stande annehmen, in dem Gottes Botschaft ihn vorgefunden hat, und muß darauf vertrauen, daß Gott ihm das Unrecht, das er beging, bevor er eine bessere Erkenntnis besaß, also seine Sünden der Unwissenheit, vergeben hat. Die Christenversammlung muß jedoch verlangen, daß er den Pflichten, die er gegenüber seiner zweiten gesetzlichen Ehe hat, nachkommt, sonst kann sie nicht glauben, daß seine Hingabe an Gott angenommen worden wäre, und könnte ihm keine Taufe im Wasser gewähren.
38. Was sollte die Versammlung zuvor tun, wenn sich ein Christ von einem untreuen Partner, der den Schritt der Hingabe an Gott tat, zu scheiden wünscht?
38 Wenn ein verheirateter Christ Ehebruch begeht, mag sein christlicher Ehepartner sich scheiden lassen wollen. Um jedoch durch die Unreinheit und Untreue eines seiner Zeugen nicht unnötig Schmach auf Jehovas Volk zu bringen, sollte die Christenversammlung dem untreuen Glied zuerst die Gemeinschaft entziehen. Dann kann der reine, unschuldige Partner ein öffentliches Rechts verfahren gegen den Untreuen einleiten, der nun nicht mehr ein Glied der Versammlung, also kein Zeuge Jehovas ist. Auf diese Weise wird der theokratischen Organisation öffentliche Schande erspart.
39, 40. (a) Was muß die Versammlung hinsichtlich der Geschiedenen beachten, wenn eine unbiblische Scheidung erlangt worden ist, und wann muß sie Schritte unternehmen? (b) Warum befreit Reue nach einer unbiblischen Scheidung niemanden so, daß er sich wieder verheiraten könnte?
39 Alles in allem genommen ist es die Pflicht der Christenversammlung, Kenntnis zu nehmen von dem wahren Grunde, der ein Glied oder ein Ehepaar, das einer Versammlung angehört, zu einer Scheidung bewogen hat. Ist der Grund nicht biblisch, so muß die Versammlung die danach folgende Handlungsweise der Geschiedenen beobachten. Daß Unsittlichkeit zu einer Scheidung Anlaß gab, mag im Gesuch um eine Scheidung oder im Rechtsurteil nicht immer angegeben worden sein. In gewissen Ländern kann der Grund für die Gewährung einer Scheidung unter den Worten injures graves et publiques („ernste und öffentliche Beleidigungen“) angegeben werden. Fast immer deutet dies auf Ehebruch hin. Um jedoch Unschuldige zu schützen, die unter der Schande oder weil sie öffentlich in Verlegenheit gebracht werden, zu leiden hätten, kann der Grund für die Scheidung in diese Worte gefaßt werden. Die Versammlung sollte sich über den eigentlichen Grund unterrichten. Sie kann nicht irgendeinem Glied die Gemeinschaft entziehen, nur weil es zufolge unbiblischer Gründe von seinem Partner geschieden ist. Wenn aber das betreffende Glied sich wieder verheiratet, bevor der geschiedene Gatte Unsittlichkeit begeht oder stirbt, so würde diesem Glied wegen ehebrecherischer Wiederverheiratung die Gemeinschaft entzogen.
40 Lediglich Gottes Vergebung zu erflehen, weil man sich von seinem Ehepartner in unbiblischer Weise scheiden ließ, gibt einem Christen nicht das Recht, wieder zu heiraten. Die Tatsache, daß ihm seine Sünden im allgemeinen vergeben sind, hebt die gesetzliche Ehe nicht auf, die zufolge unbiblischer Gründe aufgelöst worden ist. Es verändert seinen Ehestand nicht. Wäre dies der Fall, so würde jener, der sich, gestützt auf unbiblische Gründe, von einem anderen scheiden ließe, durch eine Wiederverheiratung keinen Ehebruch begehen. Man denke an folgendes: eine Ehe, die zufolge einer unbiblischen Scheidung aufgelöst wurde, sei es, bevor sich jemand Gott hingab, oder auch nachher, gilt vor Gott nicht als tatsächlich aufgelöst, indem man Gott um die Vergebung der Sünden bittet, und dies ebensowenig, als Gottes Vergebung der Sünden eines Verbrechers, der in einem Gefängnis sitzt, seine Gefängnisstrafe aufheben und ihm die Freiheit geben würde, nach Belieben aus den Gefängnistoren hinauszugehen. Somit ist eine Wiederverheiratung ohne die schriftgemäße Erlaubnis oder Ermächtigung ein ehebrecherischer Schritt, und die Versammlung wird dem Missetäter die Gemeinschaft entziehen. Ebenso begeht ein Christ, der sich mit einer weltlichen Person verheiratet, die, gestützt auf unbiblische Gründe, geschieden worden ist, Hurerei, und es sollte ihm die Gemeinschaft entzogen werden. — Röm. 7:2-4; 1. Kor. 7:39.
41. (a) Was bewirkt eine Unrechte Wiederverheiratung für den unschuldigen Partner, der ehelos geblieben ist? (b) Welche Schritte müssen gegenüber dem Partner unternommen werden, der unrechterweise wieder heiratet, und wovon wäre ein solcher Partner danach für immer ausgeschlossen?
41 Eine Unrechte Wiedervermählung wird eine Scheidung wirksam machen und wird dem unschuldigen Teil die Freiheit geben, in der Versammlung zu bleiben und wieder zu heiraten, wenn er das tun möchte. Indes muß jenem, der sich unrechterweise wieder verheiratet, als einem Ehebrecher die Gemeinschaft entzogen werden, und so kommt er in eine gefährliche Lage, in der sein ewiges Dasein bedroht ist. „Wer … Ehebruch begeht, ist von Sinnen; nur wer sich selbst zugrunde richten will, tut so etwas.“ (Spr. 6:32, Me) Nur eine Wiederaufnahme in die Versammlung kann ihn retten. Wer aber, gestützt auf unbiblische Gründe, sich wieder verheiratet, darf nicht bloß auf Grund von Reue wieder vollends in die Versammlung aufgenommen werden. Es muß ihm, nachdem er neuerdings aufgenommen worden ist, eine genügend lange Bewährungsfrist auferlegt werden, mindestens ein Jahr, damit er die Früchte einer aufrichtigen Reue und auch den richtigen Respekt vor der Ehe an den Tag legen kann. Seine legale Wiedervermählung bleibt vor dem Gesetz des Landes bestehen, und es müssen triftige gesetzliche Gründe vorhanden sein, um sie gerichtlich aufzulösen. Selbst wenn seine frühere Frau, die zufolge unbiblischer Gründe von ihm geschieden worden ist, sterben oder nach seiner Verheiratung wieder heiraten sollte, wird er dadurch nicht automatisch in die Versammlung zurückgenommen. Er muß gleichwohl bereuen, sein Vergehen bekennen, sich um die Wiederaufnahme bemühen und sich einer Bewährungsfrist unterziehen. Auch wenn die Reue die erforderlichen Früchte, das heißt die richtige Erfüllung seiner Pflichten in der neuen gesetzlichen Ehe, zeitigt und er von der Versammlung wieder völlig aufgenommen wird, bleibt er danach doch stets ungeeignet, irgendein offizielles, vorbildliches, verantwortliches Amt oder einen bevorrechteten Dienst in der Versammlung innezuhaben. Sein vergangenes privates Leben, seitdem er in der Wahrheit ist, ist kein gutes Beispiel.
42. Warum sind jene glücklich, die den von Gott auferlegten Ehepflichten nachkommen?
42 Eine treue, reine Ehe ist ein von Jehova Gott geschenktes Vorrecht. Er selbst hat dafür Anstalten getroffen, und „kein Unrecht ist in ihm“. (Ps. 92:15) Glücklich jene Christen, die den ihnen durch ihre Eheschließung von Gott auferlegten Pflichten treu nachkommen! Sie unterstützen die wahre Würde und Ehrenhaftigkeit dieser göttlichen Einrichtung und nehmen das christliche Gebot zu Herzen: „Die Ehe sei bei allen ehrbar, und das Ehebett sei unbefleckt; denn Gott wird Hurer und Ehebrecher richten.“ (Heb. 13:4, NW) Sie genießen nicht in erster Linie die Freuden der fleischlichen Verbindung, sondern hauptsächlich die geistigen Gelegenheiten, die ihnen die enge Verbindung der beiden Geschlechter gewährt. Dadurch erfüllt sich das Ideal der Ehe, und Gottes Billigung und Segen sind die Folge. Es läßt den Ehestand zu einer Hilfe werden, um Rettung zu erlangen und Gott, dem Höchsten, zu dienen. Es rechtfertigt Jehova Gott, der diese Vorkehrung in Liebe und zur Freude des Menschen sowie zur Verwirklichung seines Vorhabens eingesetzt hat.
[Fußnote]