Was sagt die Bibel?
Sollten wir unsere Sünden bekennen? Wenn ja, wem?
KANNST du mit gutem Gewissen sagen, du hättest noch nie unrecht getan? Nein, wir alle machen Fehler. Doch wie fühlst du dich hinterher?
Deine erste Reaktion mag sein, daß du versuchen möchtest, deinen Fehler zu verbergen oder zu vertuschen. Ist es nicht so? Aber dann schlägt dir das Gewissen (1. Joh. 3:4; Röm. 2:14, 15). Hast du nicht auch schon festgestellt, daß der Wunsch, ein reines Gewissen zu haben und in Gottes Gunst zu bleiben, dich veranlaßt, die Sache zu bekennen, um Vergebung zu bitten und alles hinter dir zu lassen? Sollten wir aber unsere Sünden bekennen, und wenn ja, wem?
Aus der Bibel geht ganz deutlich hervor, daß man seine Sünden zugeben oder bekennen sollte. Als Johannes der Täufer predigte, man solle seine gegen das Gesetz begangenen Sünden bereuen, wurden viele Juden „von ihm im Jordan-Fluß getauft, indem sie offen ihre Sünden bekannten“ (Mark. 1:4, 5). Jesus forderte seine Nachfolger auf zu beten: „Vergib uns unsere Schulden, wie auch wir unseren Schuldnern vergeben haben“ (Matth. 6:12).
Wenn wir gegen Gott gesündigt haben, sollten wir ihm unsere Sünde bestimmt bekennen und ihn um Vergebung bitten. (Vergleiche Psalm 32:3-5.) Was aber, wenn wir unserem Mitmenschen unrecht getan haben? Die Bibel sagt, wir sollten die Angelegenheit mit demjenigen in Ordnung bringen, dem wir unrecht getan haben. Beachte, was Jesus den Juden in seiner Bergpredigt sagte: „Wenn du nun deine Gabe zum Altar bringst und dich dort erinnerst, daß dein Bruder etwas gegen dich hat, so laß deine Gabe dort vor dem Altar und geh weg; schließe zuerst mit deinem Bruder Frieden; und dann, wenn du zurückgekommen bist, bringe deine Gabe dar“ (Matth. 5:23, 24). Wenn man diesen Rat beachten will, müßte man dem anderen seinen Fehler bekennen und Schritte unternehmen, um sich mit ihm zu versöhnen, auch wenn es ein Glied der Familie ist.
Wie verhält es sich nun, wenn jemand Ehebruch begangen hat? Ehebruch ist in den Augen Gottes eine Sünde. Aber es handelt sich dabei auch um eine Sünde gegen den Ehepartner, denn dein Ehepartner hat das ausschließliche Recht, mit dir Geschlechtsbeziehungen zu haben (Matth. 19:5, 6; 1. Kor. 6:16). Wie könnte also jemand, der Ehebruch begangen hat, erwarten, daß Gott ihm vergibt, wenn er diese Sünde nicht seinem Ehepartner bekennt?
Damit in Verbindung tritt die Frage auf, ob ein Verlobter seinem zukünftigen Ehepartner unsittliche Handlungen bekennen sollte, die er in der Vergangenheit begangen hat. Viele Paare sind bereit, die Vergangenheit ein geschlossenes Buch sein zu lassen. Sie sind der Auffassung, daß das, was jemand vor Jahren getan hat, vielleicht bevor er ein Christ wurde, keine Sünde gegen denjenigen war, den er jetzt heiraten möchte. Daher erfordert es der Rat Jesu aus Matthäus 5:23, 24 nicht, daß man eine solche Sünde seinem voraussichtlichen Ehepartner bekennt. Einige Personen hingegen möchten in dieser Situation sozusagen „reinen Tisch machen“ und auf diese Weise vermeiden, daß später etwas ans Tageslicht kommt, was ihrem Verhältnis zueinander schaden könnte. Wenn natürlich ein Christ jetzt oder später nach seiner Vergangenheit gefragt würde und verpflichtet wäre zu antworten, dürfte er nicht lügen, um etwas geheimzuhalten (Kol. 3:9).
Doch es gibt noch einen weiteren Aspekt des Sündenbekenntnisses. Vielleicht hast du in letzter Zeit Schlagzeilen wie diese gelesen: „Vatikan reformiert Beichte — weniger über Sex, mehr über Steuern“. Wie allgemein bekannt ist, sollen Katholiken schwere Sünden einem Priester beichten, der befugt ist, Absolution, eine Lossprechung von Sünden, zu erteilen. Im Jahre 1551 entschied das Konzil von Trient, „daß das sakramentale Bekenntnis göttlichen Ursprungs und nach göttlichem Recht zum Heil notwendig ist. ... Das Konzil hob die Rechtfertigung und Notwendigkeit der Ohrenbeichte hervor, wie sie von der Kirche ,von Anfang an‘ praktiziert wurde“ (New Catholic Encyclopedia, Bd. IV, S. 132).
Theologen, die für die Ohrenbeichte vor einem Beichtvater, der Absolution erteilt, eintreten, weisen auf Jesus hin, der tatsächlich Sünden vergab. Jesus sagte zu einem Gelähmten, der zu ihm gebracht worden war: „Deine Sünden sind dir vergeben.“ Einige Beobachter waren damit nicht einverstanden, und so fügte Christus hinzu: „Damit ihr aber wißt, daß der Sohn des Menschen Gewalt hat, auf der Erde Sünden zu vergeben ... Ich sage dir: Steh auf.“ Und der Mann war geheilt! (Luk. 5:18-26). Beachte, daß Jesus dem Mann seine Sünden vergeben, ihn aber auch genauso leicht heilen konnte. Können das auch diejenigen, die heute Absolution erteilen? Beachte außerdem, daß nirgendwo in dem Bericht etwas davon steht, daß der Mann eine „Ohrenbeichte“ ablegte.
Einige mögen jedoch auf Johannes 20:22, 23 verweisen, wo der auferstandene Jesus seinen Aposteln sagte: „Wenn ihr irgendwelchen Personen die Sünden vergebt, so sind sie ihnen vergeben; wenn ihr die von irgendwelchen Personen behaltet, so sind sie behalten.“ Doch wird hier irgendwo die Notwendigkeit erwähnt, vor den Aposteln oder vor anderen eine Ohrenbeichte abzulegen? Nein.
Wenn Jesus die Ohrenbeichte eingeführt hätte, würden wir dann nicht in der Bibel Beweise dafür finden, daß die Apostel solche Beichten abnahmen? Das wäre zu erwarten, besonders in Anbetracht der Tatsache, daß das Konzil von Trient die Auffassung vertrat, daß die Ohrenbeichte zusammen mit der anschließenden Absolution der Sünden „von der Kirche ,von Anfang an‘ praktiziert“ worden sei. Doch der Jesuitenprofessor J. L. McKenzie sagt, obwohl er die Ohrenbeichte gutheißt: „Die Ursprünge der Ohrenbeichte sind unbekannt; sie ist sehr alt, mindestens so alt wie die letzte patristische Periode [die 749 u. Z. endete], aber sie gehörte nicht zum ursprünglichen Bußvorgang“ (The Roman Catholic Church). Außerdem gibt die New Catholic Encyclopedia in ihrem Artikel über Buße folgendes zu: „Es gibt keine biblischen Beweise dafür, daß die Apostel, abgesehen vom hl. Paulus, die Macht der Sündenvergebung ausübten.“
Nahm Paulus aber in dem obenerwähnten Fall eine Beichte ab, und erteilte er dann Absolution? Nein. Vielmehr ging es darum, daß eine Versammlung einen Mann, der gesündigt hatte, ausschloß und später wiederaufnahm. Von Ephesus aus wies Paulus die Versammlung in Korinth an, einen Mann, der ein unsittliches Leben führte, auszuschließen oder ihm die Gemeinschaft zu entziehen. Dieser Fall ist ein Beispiel für die Anwendung der Worte Jesu aus Johannes 20:23. Inwiefern? Offensichtlich sollten die Sünden dieses Korinthers als „behalten“ betrachtet werden. Die Versammlung konnte seine Sünden nicht als „vergeben“ betrachten, denn aus der Bibel geht deutlich hervor, daß Gott einem unbußfertigen Sünder nicht vergeben würde (1. Kor. 5:1, 9-13; Jes. 1:16-18; 55:7). Nachdem der Mann offensichtlich bereut hatte, schrieb Paulus wieder einen Brief und forderte die Versammlung auf, sie solle ihm „jetzt verzeihen und ihn trösten“ (2. Kor. 2:7). Auch in diesem Fall wird nichts davon gesagt, daß jemand vor einem Priester oder vor einem Apostel eine Ohrenbeichte abgelegt hätte.
Allerdings enthält die Bibel die Aufforderung: „Bekennt also einander offen eure Sünden“ (Jak. 5:16). Was bedeutet das? Beachte den Zusammenhang.
Jakobus schrieb in seinem Brief, was jemand tun solle, der geistig krank sei, zum Beispiel eine schwere Sünde begangen habe: „Er rufe die älteren Männer der Versammlung zu sich, und sie mögen über ihm beten.“ (Das hätte der Mann in Korinth tun sollen, statt unbußfertig weiter zu sündigen.) Gott gab den Ältesten nicht die Befugnis, Sünden zu vergeben; das behält er sich selbst vor (1. Joh. 1:9). Aber wenn jemand seine Sünden Gott bekannt hat und sie nicht „zudeckt“, können die geistig befähigten Ältesten mit ihm beten, ihm Rat geben und ihm helfen (Spr. 28:13; Gal. 6:1).
Wozu kann ein solches Bekenntnis führen? Jakobus fügte hinzu: „Jehova wird ihn aufrichten. Und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm vergeben werden“ (Jak. 5:14, 15).