Ehre die Ehe als göttliche Einrichtung!
WIE Jehova über die menschliche Ehe denkt, geht aus verschiedenen Bibeltexten deutlich hervor. Wir lesen zum Beispiel: „Was ... Gott zusammengejocht hat, bringe kein Mensch auseinander“ und: „Er [Jehova] hat Ehescheidung gehaßt“ (Markus 10:9; Maleachi 2:16). Der große Widersacher, Satan, der Teufel, ist jedoch gegen alles, was rein und gerecht ist. Heute, in den „letzten Tagen“, in denen „böse Menschen ... vom Schlechten zum Schlimmeren fortschreiten“, versucht Satan, alle liebevollen Einrichtungen Jehovas, auch die Ehe, in Verruf zu bringen (2. Timotheus 3:1-5, 13; Offenbarung 12:9, 12). In Anbetracht der Zeit, in der wir leben, sollten Jehovas Zeugen mehr denn je entschlossen sein, die Ehe als Gottes Einrichtung loyal zu verteidigen und rein zu erhalten (1. Mose 2:24; Sprüche 27:11; Hebräer 13:4).
Eheprobleme
Eines steht fest, solange die Menschen unvollkommen sind, wird es Eheprobleme geben (1. Korinther 7:28-34). Wenn aber beide Partner gläubig sind, ist die Voraussetzung für eine gefestigte Ehe vorhanden, weil Jehova mit einbezogen wird. Eine christliche Ehe wird so etwas wie ‘eine dreifache Schnur, die nicht so schnell entzweigerissen werden kann’ (Prediger 4:12). Besteht eine gewisse Unverträglichkeit oder ein anderes Problem, so können christliche Ehepartner es Jehova im Gebet darlegen in der Gewißheit, daß er ihnen hilft. Oft kann eine Lösung gefunden werden, wenn man anhand von Bibeltexten wie 1. Korinther 13:4-8, Epheser 5:21-33 und Kolosser 3:12-14, 18, 19 in aller Ruhe über die Sache spricht. Ist der biblische Rat, ‘im Herrn zu heiraten’, befolgt worden, haben Eheleute also eine vortreffliche Grundlage, auf der sie Probleme im Lichte der Bibel lösen können (1. Korinther 7:39).
Sollten die beiden ein Problem selbst nicht befriedigend lösen können, haben sie die Möglichkeit, bei einem Ältesten der Christenversammlung Rat zu suchen. Ehepaare, die den Standpunkt Jehovas einnehmen, sollten imstande sein, ihre Ehe aufrechtzuerhalten und in Liebe und Harmonie miteinander auszukommen, wie Gott es für Verheiratete ursprünglich vorgesehen hatte (1. Mose 2:24; Sprüche 31:10-12, 28, 30; Matthäus 19:4-6).
Wenn der Partner ungläubig ist
Anders mag die Situation sein, wenn einer der beiden Ehepartner gläubig wird und der andere die Königreichsbotschaft nicht annimmt. Doch selbst in einem solchen Fall kann die Ehe glücklich sein und können Mann und Frau sich gegenseitig lieben. Der Apostel Petrus sagte, daß eine christliche Frau durch ihren ‘keuschen Wandel, verbunden mit tiefem Respekt’, ihren ungläubigen Mann mit der Zeit vielleicht gewinnen kann. Ebenso mag ein neubekehrter Mann mit der Zeit seine Frau gewinnen (1. Petrus 3:1-7). Bei schwerwiegenderen Problemen mag der Gläubige taktvoll und mit Geduld und Ausdauer vorgehen müssen, wobei er stets „die Frucht des Geistes“ hervorbringen sollte (Galater 5:22, 23).
In manchen Fällen kann es zu Beschimpfungen, Mißhandlungen, Drohungen oder Schlägen kommen. Heißt das aber, daß der christliche Ehepartner den Ungläubigen verlassen sollte? Der Apostel Paulus gibt den Rat: „Eine Ehefrau [sollte] nicht von ihrem Mann weggehen ...; doch wenn sie wirklich wegginge, so bleibe sie unverheiratet, oder sonst söhne sie sich mit ihrem Mann wieder aus; und ein Ehemann sollte seine Frau nicht verlassen.“ Paulus weist darauf hin, daß es sich günstig auf das geistige Wohl der Kinder auswirkt, wenn eine Ehe aufrechterhalten wird. Es kann außerdem für den gläubigen Elternteil und für die Kinder von materiellem Nutzen sein. Sollte aber die Behandlung unerträglich werden oder das Leben des gläubigen Partners gar gefährdet sein, mag er sich dazu entschließen „wegzugehen“. Es sollte ihm jedoch daran gelegen sein, sich zur gegebenen Zeit ‘wieder auszusöhnen’ (1. Korinther 7:10-16). Das „Weggehen“ allein ist allerdings kein schriftgemäßer Grund für eine Scheidung und Wiederverheiratung; doch eine gesetzliche Scheidung oder Trennung mag immerhin ein gewisser Schutz vor weiteren Mißhandlungen sein.
Schriftgemäße Scheidung
Gibt es Umstände, unter denen selbst ein Christ sich scheiden lassen kann und dann frei ist, wieder zu heiraten? Man denke an die ermahnenden Worte Jesu: „Was ... Gott zusammengejocht hat, bringe kein Mensch auseinander.“ Doch gleich danach wies er darauf hin, daß es einen berechtigten Scheidungsgrund geben kann, denn er sagte: „Jeder, der seine Frau durch Scheidung entläßt, ausgenommen aufgrund von Hurerei, und eine andere heiratet, [begeht] Ehebruch“ (Matthäus 19:6, 9; siehe ferner 5:32).
Bedeutet das, daß ein Christ, wenn er seines Ehepartners überdrüssig ist oder sich in jemand anders verliebt hat, einfach eine Situation, in der es zu Hurerei kommt, ausnutzen könnte, um seinen Partner zu wechseln? Leider hat es Fälle gegeben, in denen beide Partner gläubig zu sein vorgaben, dieses Mittel (gewöhnlich Ehebruch) aber vorsätzlich benutzten, um auf schlaue Art das Band einer schriftgemäßen Ehe zu lösen. Sind solche Personen wirklich so einfältig, daß sie denken, Jehova kenne „die Gedanken und Absichten des Herzens“ nicht? (Hebräer 4:12, 13). Sie glauben anscheinend, sie könnten vorsätzlich gegen sittliche Grundsätze verstoßen, würden dann zwar für etwa ein Jahr ausgeschlossen, könnten danach aber mit einem neuen Ehepartner „bereuen“ und würden schließlich wieder in die Versammlung aufgenommen.
In einem solchen Fall müßte jedoch beträchtlich viel Zeit vergehen, ehe die Ältesten ein Gesuch um Wiederaufnahme auch nur erwägen könnten. Gewissenhafte Älteste würden nicht übereilt handeln. Sie müßten eindeutige Beweise für Früchte, die der Reue entsprechen, sehen. Selbst wenn ein solcher Sünder im Laufe der Zeit wiederaufgenommen würde, könnten die Ältesten ihn — wenn überhaupt — erst nach Jahren für besondere Vorrechte in der Versammlung empfehlen, auf jeden Fall nicht vor der Wiederverheiratung oder dem Tod des unschuldigen Partners (1. Timotheus 3:2, 12). Wie schwerwiegend ein solch geplanter Ehebruch in den Augen Jehovas ist, wird uns bewußt, wenn wir daran denken, daß im alten Israel unter Gottes gerechtem Gesetz Ehebrecher gesteinigt wurden (5. Mose 22:22). Heute ist — ganz gleich, was eine Versammlung entscheiden mag — Jehova der höchste Richter. „Gott wird Hurer und Ehebrecher richten“ (Hebräer 13:4).a
Die Ehe aufrechterhalten
Zum Schutz des Volkes Gottes und in der Hoffnung, daß sich alle, die auf sittlichem Gebiet Probleme haben, an die Christenversammlung wenden, um zu erfahren, wie sie die Ehe als von Jehova geschaffene Einrichtung ehren können, werden hier gewisse Erscheinungsformen der Hurerei offen behandelt. Das ist in Übereinstimmung mit der Bibel, denn auch sie behandelt solch heikle und intime Angelegenheiten frei und offen. (Vergleiche 3. Mose 20:10-23; 5. Mose 31:12; Matthäus 5:27, 28; Römer 1:26, 27; Judas 7.)
Statt einen Vorwand für eine Scheidung zu suchen, sollten Verheiratete alles daransetzen, ihre Ehe zu retten. Falls der eine Partner eine unsittliche Handlung begangen hat, sie aber bereut, kann ihm der Unschuldige vergeben, damit die Ehe — die ja eine göttliche Einrichtung ist — fortbesteht. Auf diese Weise kann Barmherzigkeit erwiesen und dadurch eine der vorzüglichen Eigenschaften Jehovas nachgeahmt werden (2. Mose 34:6; vergleiche Nehemia 9:17).
Was aber, wenn der Partner nicht bereut, wenn ihm die Gemeinschaft entzogen wird und er sogar seine unsittliche Handlungsweise nachweisbar fortsetzt? Oder was, wenn die Gesundheit und das geistige Wohl des Unschuldigen gefährdet sind? Die biblische Ermahnung, die Ehe, wenn irgend möglich, aufrechtzuerhalten, sollte zwar nicht übersehen werden, doch aus den obenerwähnten Worten Jesu aus Matthäus 19:9 geht hervor, daß es einen Scheidungsgrund — den einzigen schriftgemäßen — gibt: Hurerei.
Was „Hurerei“ bedeutet
Was verstehen wir unter dem Begriff „Hurerei“? Im griechischen Text steht an dieser Stelle das Wort pornéia. Im Wachtturm vom 15. März 1973, Seite 191, 192 wurde gezeigt, daß pornéia auf ein Wurzelwort zurückgeht, das „verkaufen“ bedeutet. Es hängt also mit Prostitution zusammen, wie man sie im ersten Jahrhundert in vielen heidnischen Tempeln betrieb und wie sie heute in Bordellen ausgeübt wird.
Zugegeben, das Wort pornéia wird manchmal in engerem Sinne gebraucht und nur auf Geschlechtsbeziehungen zwischen unverheirateten (ledigen) Personen angewandt. Das ist zum Beispiel in 1. Korinther 6:9 der Fall, wo „Hurer“ ausdrücklich erwähnt werden neben Personen, die sich ein anderes sexuelles Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, wie Ehebruch oder Homosexualität. Doch kurz davor, in 1. Korinther 5:9-11, wo Paulus Christen den Rat gibt, keinen Umgang mit „Hurern“ zu haben, gebraucht er das gleiche Wort. Wäre es vernünftig, anzunehmen, daß er damit nur nicht verheiratete unsittliche Personen meinte? Kaum, denn in Kapitel 6 wird eine ganze Reihe unzulässiger sexueller Verhaltensweisen einschließlich Ehebruch und Homosexualität aufgeführt, die vermieden werden sollten. Auch in Judas 7 und Offenbarung 21:8, wo gezeigt wird, daß Gott reuelose „Hurer“ zu ewiger Vernichtung verurteilt, können kaum nur unverheiratete Personen, die Geschlechtsverkehr hatten, gemeint sein. Ebenso muß der in Apostelgeschichte 15:29 aufgezeichnete Beschluß der leitenden Körperschaft in Jerusalem — ‘sich der Hurerei zu enthalten’ — in erweitertem Sinne aufgefaßt werden.b
Das Wort „Hurerei“ bezieht sich also in erweitertem Sinne — so, wie es in Matthäus 5:32 und 19:9 gebraucht wird — auf eine ganze Reihe rechtswidriger oder illegitimer Geschlechtsbeziehungen außerhalb der Ehe. pornéia schließt den offenkundig unsittlichen Gebrauch des Geschlechtsorgans (der Geschlechtsorgane) mindestens einer Person (sei es auf natürliche oder widernatürliche Weise) ein; außerdem muß an der unsittlichen Handlung noch jemand — ein Mann, eine Frau oder ein Tier — beteiligt sein.c Selbstbefleckung oder Onanie (so unratsam und in geistiger Hinsicht gefährlich sie auch sein mag) ist demnach keine pornéia. Doch bis auf den heutigen Tag umfaßt der Ausdruck pornéia die verschiedenen Arten von sexuellen Handlungen, die in einem Bordell vorgenommen werden, wo Liebesgenüsse gekauft und verkauft werden. Personen, die zu männlichen oder weiblichen Prostituierten gehen, um irgendeine Art von Liebesgenuß zu kaufen, würden sich der pornéia schuldig machen. (Vergleiche 1. Korinther 6:18.)
Verheiratete Christen
Was ist nun zur sexuellen Verhaltensweise von Verheirateten innerhalb der Ehe zu sagen? Es ist nicht die Aufgabe der Ältesten, in die Intimsphäre verheirateter Christen einzudringen. Doch die Bibel sollte ihr Leben bestimmt beeinflussen. Alle, die ‘beständig durch den Geist wandeln’, dürfen die biblischen Hinweise auf Gottes Gedanken nicht außer acht lassen. Sie tun auch gut, alles zu hassen, was in den Augen Jehovas unrein ist. Dazu gehören alle offensichtlich perversen sexuellen Praktiken. Ehepaare sollten so handeln, daß sie ein reines Gewissen haben und dem Hervorbringen der „Frucht des Geistes“ ihre ungeteilte Aufmerksamkeit schenken können (Galater 5:16, 22, 23; Epheser 5:3-5).
Was aber, wenn der eine Partner von dem anderen wünscht oder sogar verlangt, daß er mit ihm eine offensichtlich perverse sexuelle Handlung vornimmt? Die obenerwähnten Tatsachen zeigen, daß es sich bei pornéia um illegitime sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der Ehe handelt. Demnach wären erzwungene perverse Handlungen (z. B. oraler oder analer Geschlechtsverkehr) innerhalb der Ehe kein schriftgemäßer Scheidungsgrund, der den beiden das Recht zur Wiederverheiratung gäbe.d Ein gläubiger Ehepartner ist in einer solchen Situation sicherlich unglücklich, aber sein Bemühen, an biblischen Grundsätzen festzuhalten, wird ihm Jehovas Segen einbringen. Es mag in einem solchen Fall auch gut sein, mit dem Partner offen über das Problem zu sprechen. Dabei sollte man besonders im Sinn behalten, daß der Geschlechtsverkehr etwas Ehrbares und Natürliches, ein Ausdruck inniger Liebe sein sollte. Das schließt sicherlich alles aus, was den Partner unglücklich machen oder ihm schaden könnte (Epheser 5:28-30; 1. Petrus 3:1, 7).
Wie bereits erwähnt, haben die Ältesten nicht die Aufgabe, die intimen Angelegenheiten der Ehepaare in der Versammlung zu „kontrollieren“. Sollte aber von einem Angehörigen der Versammlung bekanntwerden, daß er perverse sexuelle Handlungen innerhalb der Ehe vornimmt oder offen dafür eintritt, wäre er bestimmt nicht untadelig und käme deshalb für besondere Vorrechte, wie den Dienst eines Ältesten, eines Dienstamtgehilfen oder eines Pioniers, nicht in Frage. Die Ausübung und Befürwortung solcher Handlungen könnte sogar zum Ausschluß aus der Versammlung führen. Warum?
In Galater 5:19-21 werden eine ganze Anzahl Untugenden und Laster aufgeführt, die nicht unter den Begriff pornéia fallen, die aber zur Folge haben können, daß jemand für das Königreich Gottes untauglich wird. Dazu gehören „Unreinheit“ (griechisch: akatharsía, Schmutz, Lasterhaftigkeit, Unzucht) und „zügelloser Wandel“ (griechisch: asélgeia, Ausschweifung, Üppigkeit, Schamlosigkeit). Wie pornéia, so können auch diese Untugenden und Laster — sofern sie schwerwiegend sind — zwar ein Grund für einen Ausschluß aus der Christenversammlung sein, nicht aber für eine schriftgemäße Scheidung. Wer auf unverschämte Weise schockierende und widerliche sexuelle Handlungen befürwortet, macht sich eines zügellosen Wandels schuldig. Natürlich könnte ein solcher schließlich so weit herunterkommen, daß er pornéia begeht; das wäre dann ein schriftgemäßer Scheidungsgrund.e Wie sehr sollten sich daher treue Christen bemühen, alle diese „Werke des Fleisches“ zu meiden und zu bekämpfen! (Galater 5:24, 25).
Alle Diener Jehovas, ob verheiratet oder ledig, sollten jede Art von Unsittlichkeit meiden. Sie sollten die Einrichtungen Jehovas, auch die Ehe, loyal verteidigen (Psalm 18:21-25). Die Verheirateten sollten als „e i n Fleisch“ bestrebt sein, Jehova zu ehren, indem sie sich gegenseitig echte Liebe und Achtung erweisen (1. Mose 2:23, 24; Epheser 5:33; Kolosser 3:18, 19). Dadurch können sie beweisen, daß sie auf diesem Gebiet genauso wie auf anderen Gebieten „kein Teil der Welt“ sind — einer Welt, die Satan in den Sumpf der Unsittlichkeit und Verderbtheit hinabgezogen hat und die nun im Begriff ist, ‘samt ihrer Begierde zu vergehen’. Im Hinblick darauf, daß der, ‘der den Willen Gottes tut, immerdar bleibt’, sollten alle bestrebt sein, in Verbindung mit der Ehe, der so beglückenden göttlichen Einrichtung, Gottes Willen zu tun (Johannes 17:16; 1. Johannes 2:17).
[Fußnoten]
a Siehe Wachtturm, 15. Februar 1980, S. 31, 32; ferner 15. Juni 1981, S. 31.
b In Webster’s New Collegiate Dictionary wird „Hurerei“ in erster Linie als „Geschlechtsverkehr zwischen zwei nicht miteinander verheirateten Personen“ erklärt, und zu „Geschlechtsverkehr“ (heterosexueller, analer, oraler) wird in diesem Werk gesagt, daß dabei „die Genitalien von mindestens einer Person“ mitwirken müssen. Diese Erklärung des Wortes „Hurerei“ deckt sich also mit der Bedeutung des griechischen Wortes pornéia.
Nach dem Theologischen Begriffslexikon zum Neuen Testament (hrsg. v. L. Coenen, 1979) bedeutet pornéia zum Beispiel „Unzucht, Hurerei“. Ferner heißt es darin: „Die Wortgruppe [zu der pornéia gehört] kann die verschiedenen außerehelichen sexuellen Verhaltensweisen, soweit sie von der jeweils offiziellen gesellschaftlichen oder religiösen Norm abweichen, beschreiben (zB Homosexualität, Promiskuität, Pädophilie [Unzucht mit Kindern] etc.), wie vor allem auch die Prostitution im eigentlichen Sinne.“ Demnach würde pornéia auch Ehebruch (griechisch: moichéia) und viele andere außereheliche unsittliche Handlungen einschließen, wie oralen oder analen Geschlechtsverkehr und Sodomie.
In Walter Bauers Wörterbuch zum Neuen Testament (1971) wird pornéia wie folgt definiert: „d. Unzucht, d. Hurerei v. jeder Art illegitimen Geschlechtsverkehrs“.
c Eine männliche oder eine weibliche Person, die vergewaltigt wird, macht sich nicht der pornéia schuldig.
d Das stellt eine Erweiterung und Berichtigung des Verständnisses dar, das in den Wachtturm-Ausgaben vom 15. Februar 1975, Seite 127, 128 und vom 15. Mai 1978, Seite 30—32 zum Ausdruck kam. Niemand, der aufgrund der Erkenntnis, die er damals hatte, handelte, sollte kritisiert werden. Auch hat dies keinen Einfluß auf die Stellung jemandes, der in der Vergangenheit dachte, die perverse sexuelle Verhaltensweise seines Partners innerhalb der Ehe sei als pornéia aufzufassen, und sich deshalb scheiden ließ und jetzt wieder verheiratet ist.
[Bild auf Seite 28]
Die Ehe muß ehrbar bleiben und vor der heutigen Unmoral bewahrt werden.