DARLEHEN
Bestimmtes Kapital, meist in Form von Geld, das jemandem für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird, in der Erwartung, dass er es später wieder zurückgibt oder in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückerstattet.
Bei den Völkern des Altertums wurden oft sehr hohe Zinsen verlangt, und wer Darlehen nicht zurückzahlen konnte, wurde hart bestraft. Wie aus alten Berichten hervorgeht, waren ein Zinssatz für die Nutzung eines Feldes, der die Hälfte der Ernte ausmachte, und die Forderung, dass ein Kaufmann das Doppelte des Geliehenen zurückzahlen musste, nicht ungesetzlich (Altorientalische Texte zum Alten Testament, herausgegeben von H. Greßmann, Berlin und Leipzig 1926, S. 387, 391). Zuweilen behandelte man einen Schuldner recht streng (Titus Livius, Römische Geschichte, II, XXIII, 2–7; vgl. Mat 18:28-30).
Im alten Israel war dies jedoch ganz anders. Gewöhnlich lieh man armen Mitisraeliten, die finanzielle Rückschläge erlitten hatten, Geld oder Nahrungsmittel, und das mosaische Gesetz verbot, Zins von ihnen zu verlangen. Wenn ein Israelit einem bedürftigen Mitisraeliten Zins auferlegt hätte, hätte er dessen Notlage ausgenutzt (2Mo 22:25; 3Mo 25:35-37; 5Mo 15:7, 8; 23:19). Es durfte allerdings von Ausländern Zins gefordert werden. Doch selbst diese Vorkehrung des Gesetzes mag nur auf Darlehen zu Geschäftszwecken zugetroffen haben und nicht auf Notfälle. Ausländer hielten sich in Israel meist nur vorübergehend auf und trieben oft Handel, weshalb von ihnen mit Recht erwartet werden konnte, dass sie Zins zahlten, umso mehr, als sie anderen auch auf Zins liehen (5Mo 23:20).
In den Hebräischen Schriften wird ein Borgender, der ein Darlehen nicht zurückzahlt, getadelt (Ps 37:21), und gleichzeitig wird dazu ermuntert, Bedürftigen zu leihen (5Mo 15:7-11; Ps 37:26; 112:5). In Sprüche 19:17 heißt es: „Wer dem Geringen Gunst erweist, leiht Jehova, und ER wird ihm sein Tun vergelten.“
Der Fall Hannas veranschaulicht, dass Jehova großzügig zurückzahlt. Nachdem sie Jehova ihren einzigen Sohn, Samuel, für den Dienst im Heiligtum „geliehen“ und damit ihr Gelübde erfüllt hatte, wurde sie nicht nur mit e i n e m weiteren Sohn gesegnet, sondern mit drei Söhnen und zwei Töchtern (1Sa 1:11, 20, 26-28; 2:20, 21).
Als sich Christus Jesus auf der Erde befand, spiegelte er die Freigebigkeit seines Vaters Jehova wider und lehrte andere, ebenfalls großzügig zu sein. Über das Gewähren von Darlehen gab Jesus folgende Erklärung: „Wenn ihr ohne Zins denen leiht, von denen ihr zu empfangen hofft, zu welchem Verdienst gereicht euch dies? Auch Sünder leihen ohne Zins Sündern, damit sie ebenso viel zurückerhalten. Dagegen fahrt fort, ... ohne Zins zu leihen, ohne etwas zurückzuerhoffen; und euer Lohn wird groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein, denn er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen“ (Luk 6:34, 35).
Jesu jüdische Zuhörer waren gemäß dem mosaischen Gesetz verpflichtet, bedürftigen Mitisraeliten zinslose Darlehen zu geben. Es war nicht ungewöhnlich, dass Sünder denen zinslos liehen, die in der Lage waren zurückzuzahlen. Man mag sogar mit der Absicht zinslos geliehen haben, von dem Borgenden später irgendwelche Vergünstigungen zu bekommen. Andererseits würde jemand, der Gott nachahmen wollte, mehr tun als ein Sünder, indem er Bedürftigen lieh, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage möglicherweise nie imstande wären zurückzuzahlen.
Die Anwendung der Worte Jesu wird natürlich durch gewisse Umstände eingeschränkt. Zum Beispiel hat die Verpflichtung, für die Bedürfnisse Familienangehöriger zu sorgen, Vorrang. Es wäre somit verkehrt, einem anderen ein Darlehen zu gewähren, wenn man seiner Verpflichtung nicht nachkommen könnte, seine Familie mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen (Mar 7:11-13; 1Ti 5:8). Auch die Einstellung und die Verhältnisse des voraussichtlich Borgenden müssen berücksichtigt werden. Ist er in Not, weil er verantwortungslos, faul und arbeitsunwillig ist, obwohl es Arbeit für ihn gibt? Wenn dem so ist, treffen die Worte des Apostels Paulus zu: „Wenn jemand nicht arbeiten will, soll er auch nicht essen“ (2Th 3:10; siehe SCHULDEN, SCHULDNER; ZINS).