GESETZ
„1. Die von einer Regierung verordneten und auf ein Volk anwendbaren Grundsätze und Bestimmungen, sei es in Form von erlassenen Gesetzen oder durch Gerichtsentscheid anerkannten und festgesetzten Bräuchen und Ordnungsregeln. 2. Irgendeine von der Autorität des Staates oder der Nation vorgeschriebene schriftliche oder festgelegte Regel oder Regelsammlung“ (The American College Dictionary, herausgegeben von C. L. Barnhart, 1966). „Ein göttliches Gebot oder eine Offenbarung des Willens Gottes ... die Gesamtheit der Gebote oder Offenbarungen Gottes: der Wille Gottes ...: eine Richtschnur für einen rechten Lebenswandel oder gutes Verhalten, bes[onders] wenn sie dem Willen Gottes, dem Gewissen oder dem Sittlichkeitsempfinden oder der natürlichen Gerechtigkeit entspricht“ (Webster’s Third New International Dictionary, 1981).
Mit dem Wort „Gesetz“ wird in den Hebräischen Schriften vorwiegend das Wort tōráh wiedergegeben, das von einer Form des Verbs jaráh abgeleitet wird, das „weisen (zeigen)“, „lehren“, „unterweisen“ bedeutet. In einigen Fällen ist es eine Übersetzung des aramäischen Ausdrucks dath (Da 6:5, 8, 15). Andere in der Lutherbibel zuweilen mit „Gesetz“ wiedergegebene Wörter lauten mischpát (richterliche Entscheidung, Rechtsspruch) und mizwáh (Gebot). In den Griechischen Schriften wird mit „Gesetz“ das Wort nómos übersetzt, das von dem Verb némō (verteilen, austeilen) kommt.
Jehova Gott wird als Urheber des Gesetzes, als höchster Gesetzgeber bezeichnet (Jes 33:22). Er ist der Souverän, der Gewalt übertragen kann (Ps 73:28; Jer 50:25; Luk 2:29; Apg 4:24; Off 6:10) und ohne dessen Erlaubnis oder Zulassung keine Gewalt ausgeübt werden kann (Rö 13:1; Da 4:35; Apg 17:24-31). Sein Thron wird durch Gerechtigkeit und Gericht gestützt (Ps 97:1, 2). Der geäußerte Wille Gottes wird für seine Geschöpfe zum Gesetz. (Siehe RECHTSFALL.)
Gesetz für Engel. Die Engel (Geschöpfe, die über dem Menschen stehen) sind dem Gesetz und den Geboten Gottes unterworfen (Heb 1:7, 14; Ps 104:4). Jehova erlegte sogar seinem Widersacher, Satan, Gebote und Einschränkungen auf (Hi 1:12; 2:6). Der Erzengel Michael anerkannte und respektierte Jehovas Stellung als höchster Richter, als er bei einer Auseinandersetzung mit dem Teufel sagte: „Jehova schelte dich“ (Jud 9; vgl. Sach 3:2). Jehova Gott hat alle Engel dem verherrlichten Jesus Christus unterworfen (Heb 1:6; 1Pe 3:22; Mat 13:41; 25:31; Php 2:9-11). Somit wurde auf Jesu Anweisung ein Engelbote zu Johannes gesandt (Off 1:1). Nach den Worten des Apostels Paulus in 1. Korinther 6:3 sind die geistigen Brüder Christi dazu bestimmt, Engel zu richten; offensichtlich werden sie in gewisser Weise an der Vollstreckung des Gerichts an bösen Geistern beteiligt sein.
Gesetze der Schöpfung Gottes. Das Deutsche Wörterbuch (1987) von G. Wahrig definiert den Begriff „Gesetz“ u. a. wie folgt: „Ordnungsregel, auf Grund deren etwas ist oder geschieht (Natur-)“. Als Schöpfer aller Dinge im Himmel und auf der Erde (Apg 4:24; Off 4:11) hat Jehova Gesetze geschaffen, die die ganze Schöpfung beherrschen. In Hiob 38:10 ist davon die Rede, dass er dem Meer eine „Grenze“ bestimmt hat; in Vers 12 desselben Kapitels heißt es, dass er ‘dem Morgen gebietet’, und in Vers 31-33 werden „Sternbilder“ und die „Satzungen der Himmel“ erwähnt. Ebenfalls in diesem Kapitel wird darauf hingewiesen, dass Gott Herr ist über das Licht, den Schnee, den Hagel, die Wolken, den Regen, den Tau und die Blitze. In den Kapiteln 39 bis 41 wird gezeigt, wie Gott sich um die Tiere kümmert und dass ihre Geburt, ihr Lebensrhythmus und ihre Gewohnheiten bestimmten von ihm festgelegten Regeln, nicht einer evolutionären „Anpassung“ unterworfen sind. Schon bei der Erschaffung der verschiedenen Lebensformen legte Gott fest, dass sich jede von ihnen „nach ihrer Art“ fortpflanzen sollte, was eine Evolution unmöglich machte (1Mo 1:11, 12, 21, 24, 25). Auch der Mensch brachte Söhne „in seinem Gleichnis, in seinem Bilde“, hervor (1Mo 5:3). In Psalm 139:13-16 wird vom Wachstum des Embryos eines Kindes im Mutterleib gesprochen und gezeigt, dass seine Teile in Jehovas „Buch“ eingeschrieben waren, als noch nicht einer von ihnen da war. In Hiob 26:7 heißt es von Jehova: „Er ... hängt die Erde auf an nichts.“ Wissenschaftler schreiben heute die Stellung der Erde im Weltraum hauptsächlich der Wechselwirkung zwischen dem Gesetz der Gravitation und dem Gesetz der Zentrifugalkraft zu.
Gesetz für Adam. Im Garten Eden gebot Gott Adam und Eva, 1. die Erde zu füllen, 2. sie sich zu unterwerfen und 3. sich die übrigen lebenden Geschöpfe – die Tiere auf der Erde, im Meer und in der Luft – untertan zu halten (1Mo 1:28). Er gab ihnen Gesetze über ihre Ernährung, die ihnen gestatteten, alle Samen tragenden Pflanzen und Baumfrüchte zu essen (1Mo 1:29; 2:16). Doch das Essen vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse wurde Adam verboten (1Mo 2:17), und dieses Gebot wurde auch Eva mitgeteilt (1Mo 3:2, 3). Adam wird als Übertreter und Sünder dargestellt, weil er ein feststehendes Gesetz verletzte (Rö 5:14, 17; 4:15).
Gottes Gesetze für Noah; patriarchalisches Gesetz. Noah wurde geboten, wie er die Arche zur Rettung seiner Familie bauen sollte (1Mo 6:22). Nach der Sintflut wurden ihm Gesetze gegeben, die dem Menschen gestatteten, auch Fleisch zu essen, ferner Gesetze, die die Heiligkeit des Lebens – und daher auch des Blutes, in dem das Leben ist – betonten, den Blutgenuss verboten, Mord verurteilten und dafür die Todesstrafe vorsahen (1Mo 9:3-6).
Der Patriarch war das Oberhaupt der Familie. Jehova kann als das große Familienoberhaupt oder der große Patriarch bezeichnet werden; er ist der „Vater, dem jede Familie im Himmel und auf Erden ihren Namen verdankt“ (Eph 3:14, 15). Noah, Abraham, Isaak und Jakob waren als Patriarchen hervorragende Beispiele. Jehova verfuhr mit ihnen auf besondere Weise. Abraham wurde geboten, zum Zeichen des Bundes, den Gott mit ihm geschlossen hatte, alles, was männlich war in seinem Haus, zu beschneiden (1Mo 17:11, 12). Er befolgte Jehovas „Befehle“, „Satzungen“ und „Gesetze“. Er kannte Jehovas Weg, der die Ausübung von Recht und Gerechtigkeit verlangte, und gebot seinen Hausgenossen, sich daran zu halten (1Mo 26:4, 5; 18:19).
Die Gesetze, an die sich die Patriarchen hielten, wurden auch allgemein anerkannt und fanden zum Teil in den Gesetzen der damaligen Nationen, die alle von den drei Söhnen des Patriarchen Noah abstammten, ihren Niederschlag. Pharao, der König von Ägypten, wusste zum Beispiel, dass ein Mann nicht die Frau eines anderen Mannes nehmen durfte (1Mo 12:14-20). Auch die Könige der Philister wussten dies, was sich im Fall Saras und Rebekkas zeigte (1Mo 20:2-6; 26:7-11).
In den Tagen Mose befanden sich die Israeliten in ägyptischer Sklaverei. Sie waren zu Lebzeiten Jakobs freiwillig nach Ägypten gegangen, wurden aber nach dem Tod seines Sohnes Joseph, der erster Minister war, versklavt. Demnach waren sie praktisch ohne Preis in die Sklaverei verkauft worden. In Übereinstimmung mit dem patriarchalischen Gesetz des Loskaufs und des Vorrangs des Erstgeborenen ließ Jehova durch Moses und Aaron zu Pharao sagen: „Israel ist mein Sohn, mein erstgeborener. Und ich sage zu dir: Sende meinen Sohn weg, dass er mir dient. Solltest du dich aber weigern, ihn wegzusenden, siehe, so töte ich deinen Sohn, deinen erstgeborenen“ (2Mo 4:22, 23). Für diese Freilassung war kein Loskaufspreis erforderlich, und Ägypten erhielt auch keinen. Und als die Israeliten ihre Sklaventreiber, die Ägypter, verließen, „[gab] Jehova ... dem Volk Gunst in den Augen der Ägypter, sodass diese ihnen das Erbetene gewährten; und sie plünderten die Ägypter aus“ (2Mo 3:21; 12:36). Die Israeliten waren mit der Zustimmung Pharaos ins Land gekommen, nicht als Kriegsgefangene, sondern als freies Volk. Die Sklaverei war ungerechtfertigt gewesen, weshalb Jehova offensichtlich dafür sorgte, dass sie nun den Lohn für ihre schwere Arbeit erhielten.
Die Familie wurde für Gesetzesübertretungen einzelner Angehöriger verantwortlich gemacht. Der Patriarch war ihr verantwortlicher Vertreter. Er musste für die Verfehlungen eines seiner Angehörigen geradestehen und ihn strafen (1Mo 31:30-32).
Ehe und Erstgeburtsrecht. Die Eltern arrangierten die Heirat ihrer Söhne und Töchter (1Mo 24:1-4). Das Zahlen eines Brautpreises war allgemein üblich (1Mo 34:11, 12). Mischehen zwischen Anbetern Jehovas und Götzendienern galten als Ungehorsam und als Verstoß gegen die Interessen der Familie (1Mo 26:34, 35; 27:46; 28:1, 6-9).
Das Erstgeburtsrecht war durch Vererbung dem Erstgeborenen vorbehalten. Er bekam einen doppelten Anteil des Besitzes. Der Vater konnte als Familienoberhaupt das Erstgeburtsrecht jedoch auf einen anderen Sohn übertragen (1Mo 48:22; 1Ch 5:1). Wenn der Vater starb, so wurde normalerweise der älteste Sohn das patriarchalische Oberhaupt. Die Söhne konnten nach ihrer Heirat einen eigenen Haushalt gründen und wurden dann selbstständiges Oberhaupt ihrer eigenen Familie.
Moral. Hurerei galt als etwas Schändliches und wurde bestraft, besonders wenn es sich bei den Betreffenden um verlobte oder verheiratete Personen (Ehebruch) handelte (1Mo 38:24-26; 34:7). Die Schwagerehe war üblich, wenn ein Mann starb, ohne einen Sohn zu hinterlassen. Dann hatte sein Bruder die Pflicht, die Witwe zur Frau zu nehmen, und der Erstgeborene aus dieser Verbindung erhielt das Erbe des Verstorbenen und auch seinen Namen (5Mo 25:5, 6; 1Mo 38:6-26).
Eigentum. Im Allgemeinen scheint es in der patriarchalischen Gesellschaft kein persönliches Eigentum gegeben zu haben. Abgesehen von einigen wenigen persönlichen Dingen, war alles –die Herden und der ganze Hausrat – Gemeingut der Familie (1Mo 31:14-16).
Aufgrund geschichtlicher Belege vertreten manche Gelehrte die Auffassung, dass man bei der Übertragung von Land dem Käufer das Land von einer übersichtlichen Stelle aus zeigte und die genauen Grenzen festlegte. Sagte der Käufer: „Ich sehe“, brachte er seine gesetzliche Zustimmung zum Ausdruck. Als Jehova Abraham die Verheißung gab, er werde das Land Kanaan erhalten, wies er Abraham zunächst an, in alle vier Richtungen zu schauen. Abraham sagte nicht: „Ich sehe“, vielleicht weil Gott erklärte, er werde später Abrahams Samen das Land der Verheißung geben (1Mo 13:14, 15). Moses, der gesetzmäßige Vertreter Israels, sollte das Land „sehen“, was – falls die obige Auffassung richtig ist – der gesetzlichen Übertragung des Landes auf die Israeliten entsprach, eines Landes, das sie unter der Führung Josuas einnehmen sollten (5Mo 3:27, 28; 34:4; siehe auch Satans Angebot in Mat 4:8, das er Jesus machte). Ein weiteres Vorgehen, das ähnlichen gesetzlichen Charakter zu haben schien, war das Durchwandern oder das Betreten des Landes, um es in Besitz zu nehmen (1Mo 13:17; 28:13). In manchen alten Urkunden war bei jedem Grundstücksverkauf die Zahl der Bäume auf einem Landstück aufgeführt. (Vgl. 1Mo 23:17, 18.)
Anvertrautes Gut. Das Versprechen, eine Person, ein Tier oder eine Sache zu hüten oder zu „bewachen“, brachte eine gesetzliche Verpflichtung mit sich (1Mo 30:31). Als Erstgeborener Jakobs war Ruben für das Verschwinden Josephs verantwortlich (1Mo 37:21, 22, 29, 30). Der Hüter musste sich um das, was ihm anvertraut worden war, richtig kümmern. Gestohlene Tiere musste er ersetzen. Für verendete Tiere oder für solche, die durch unvermeidliche Umstände – z. B. durch einen Überfall bewaffneter Viehdiebe – verloren gingen, musste er keinen Ersatz leisten. Wurde ein Tier von einem wilden Tier getötet, so musste der Hüter etwas von dem gerissenen Tier als Beweis darbringen, um seine Schuldlosigkeit nachzuweisen (1Mo 37:12-30, 32, 33; 2Mo 22:10-13).
Sklaverei. Sklaven konnten durch Kauf erworben worden sein oder von Eltern abstammen, die Sklaven waren (1Mo 17:12, 27). Es gab Sklaven, die in der patriarchalischen Familie sehr angesehen waren, wie das bei Elieser, dem Diener Abrahams, der Fall war (1Mo 15:2; 24:1-4).
Das Gesetz Gottes für Israel – das Gesetz Mose. Im Jahr 1513 v. u. Z. gab Jehova Israel durch seinen Mittler Moses in der Wildnis Sinai das Gesetz. Es wurde am Berg Horeb während einer scheueinflößenden Kundgebung der Macht Jehovas eingeführt (2Mo 19:16-19; 20:18-21; Heb 12:18-21, 25, 26). Der Bund wurde durch das Blut von Stieren und Ziegenböcken rechtskräftig gemacht. Das Volk brachte Gemeinschaftsopfer dar. Das Buch des Bundes wurde ihm vorgelesen, wonach es sich bereit erklärte, allen Worten, die Jehova geredet hatte, zu gehorchen. Viele der früheren patriarchalischen Gesetze waren in das durch Moses übermittelte Gesetz aufgenommen worden (2Mo 24:3-8; Heb 9:15-21; siehe BUND).
Die ersten fünf Bücher der Bibel (die fünf Bücher Mose) werden oft als „das Gesetz“ bezeichnet. Manchmal wird dieser Ausdruck auf die ganze Sammlung der inspirierten Hebräischen Schriften angewandt. Im Allgemeinen teilten die Juden die Gesamtheit der Hebräischen Schriften jedoch in drei Teile ein: „Gesetz Mose“, „PROPHETEN“ und „Psalmen“ (Luk 24:44). Die von Propheten geäußerten Gebote waren für Israel bindend.
Jehova wurde im Gesetz als absoluter Souverän anerkannt. Er war auch in einem besonderen Sinn König. Da er Israels Gott und König war, galt Ungehorsam gegenüber dem Gesetz als Verstoß gegen die Religion und als Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Staatsoberhauptes, in diesem Fall des Königs Jehova. Von David und Salomo sowie ihren Nachfolgern auf dem Thron Judas wurde gesagt, sie säßen auf dem „Thron Jehovas“ (1Ch 29:23). Die irdischen Könige und Herrscher Israels waren verpflichtet, das Gesetz zu halten; handelten sie despotisch, so übertraten sie das Gesetz und mussten sich vor Gott dafür verantworten (1Sa 15:22, 23). Königtum und Priestertum waren getrennt, was zu einer gleichmäßigen Machtverteilung führte und einen Schutz vor Tyrannei bildete. Es erinnerte die Israeliten auch daran, dass Jehova ihr Gott und ihr wirklicher König war. Das Verhältnis des Einzelnen zu Gott und zu seinem Mitmenschen wurde im Gesetz genau erklärt, und ein jeder konnte sich durch die Priester Gott nahen.
Das Gesetz gab den Israeliten die Möglichkeit, „ein Königreich von Priestern und eine heilige Nation“ zu werden (2Mo 19:5, 6). Da das Gesetz ausschließliche Ergebenheit gegenüber Jehova verlangte, jede Form von Interkonfessionalismus streng untersagte und genaue Vorschriften über rituelle Reinheit und die Ernährung enthielt, bildete es eine „Wand“, die Israel von anderen Völkern deutlich trennte (Eph 2:14). Es war für einen Juden kaum möglich, das Zelt oder das Haus eines Nichtjuden zu betreten oder mit Nichtjuden zu essen, ohne sich dadurch rituell zu verunreinigen. Als Jesus auf der Erde war, dachte man, dass sich ein Jude schon verunreinige, wenn er ein nichtjüdisches Haus oder Gebäude betrete (Joh 18:28; Apg 10:28). Die Heiligkeit des Lebens, Ehre und Ansehen der Familie, die Ehrbarkeit der Ehe und die Würde des Menschen waren geschützt. Darüber hinaus wirkte sich die durch den Gesetzesbund hervorgerufene religiöse Trennung günstig auf die Gesundheit der Israeliten aus und schützte sie vor Krankheiten, die unter ihren Nachbarvölkern verbreitet waren. Ohne Zweifel war die Befolgung der Gesetze über sittliche Reinheit, Körperpflege und Ernährung von großem Vorteil.
Der eigentliche Zweck des Gesetzes bestand, wie der Apostel Paulus sagt, jedoch darin, „Übertretungen offenbar zu machen, bis der Same gekommen wäre“. Das Gesetz war ein ‘Erzieher, der zu Christus führte’, es wies auf Christus als das angestrebte Ziel hin („Christus ist das Ende des GESETZES“) und ließ erkennen, dass alle Menschen, auch die Juden, der Sünde unterworfen sind und dass Leben nicht durch „Gesetzeswerke“ erlangt werden kann (Gal 3:19-24; Rö 3:20; 10:4). Es war sowohl „geistig“ (stammte von Gott) als auch „heilig“ (Rö 7:12, 14). In Epheser 2:15 wird es das „aus Verordnungen bestehende GESETZ“ genannt. Es war ein vollkommener Maßstab und kennzeichnete denjenigen, der es halten konnte, als vollkommen, als des Lebens würdig (3Mo 18:5; Gal 3:12). Da das Gesetz von unvollkommenen Menschen nicht gehalten werden konnte, bewies es, dass ‘alle gesündigt hatten und die Herrlichkeit Gottes nicht erreichten’ (Rö 3:23). Nur Jesus Christus hielt es einwandfrei (Joh 8:46; Heb 7:26).
Da das Gesetz auch „einen Schatten der künftigen guten Dinge“ war und die damit verbundenen Dinge „sinnbildliche Darstellungen“ waren, beriefen sich Jesus und die Apostel oft darauf, um Dinge zu erklären, die den Himmel, die christliche Lehre und den christlichen Wandel betrafen. Es ist daher ein Wissensgebiet, mit dem sich Christen unbedingt befassen sollten (Heb 10:1; 9:23).
Jesus sagte, das ganze Gesetz hänge an den beiden Geboten, Gott und seinen Nächsten zu lieben (Mat 22:35-40). Es ist interessant, dass im 5. Buch Mose (wo das Gesetz in etwas abgeänderter Form, den neuen Verhältnissen im Land der Verheißung entsprechend, wiedergegeben wird) die hebräischen Wörter für „lieben“ über 20-mal vorkommen.
Die Zehn Worte (2Mo 34:28) oder Zehn Gebote bildeten den wesentlichsten Teil des Gesetzes, waren aber mit ungefähr 600 anderen Gesetzen verbunden, die für die Israeliten alle gleich verbindlich waren (Jak 2:10). Die ersten vier der Zehn Gebote definierten das Verhältnis des Menschen zu Gott, das fünfte sein Verhältnis zu Gott und zu den Eltern und die letzten fünf sein Verhältnis zu seinem Mitmenschen. Diese fünf waren entsprechend dem Schweregrad des für den Mitmenschen entstehenden Schadens angeordnet: Mord, Ehebruch, Diebstahl, falsches Zeugnis und Habsucht oder selbstsüchtige Begierde. Durch das zehnte Gebot unterschied sich das mosaische Gesetz von den Gesetzen aller anderen Völker, denn das Verbot gegen selbstsüchtige Begierde machte es zu einem Gebot, dem eigentlich nur Gott Geltung verschaffen konnte. Es ging in Wirklichkeit gegen die Ursache für die Übertretung aller anderen Gebote an (2Mo 20:2-17; 5Mo 5:6-21; vgl. Eph 5:5; Kol 3:5; Jak 1:14, 15; 1Jo 2:15-17).
Das Gesetz enthielt viele Grundsätze und Richtlinien. Die Richter hatten die Freiheit, die Beweggründe und die Einstellung eines Übertreters sowie die Umstände, unter denen eine Übertretung erfolgt war, zu untersuchen und zu berücksichtigen. Ein willentlicher, respektloser oder reueloser Übertreter erhielt die volle Strafe (4Mo 15:30, 31). In anderen Fällen konnte ein milderes Urteil gefällt werden. Während zum Beispiel ein Mörder unweigerlich zu Tode gebracht werden musste, konnte einem unabsichtlichen Totschläger Barmherzigkeit erwiesen werden (4Mo 35:15, 16). Der Besitzer eines gewohnheitsmäßig stößigen Stiers, der jemand tötete, konnte getötet werden; die Richter konnten ihm aber auch ein Lösegeld auferlegen (2Mo 21:29-32). Die aus 2. Mose 22:7 und 3. Mose 6:1-7 hervorgehende unterschiedliche Bestrafung eines Diebes ist offenbar darauf zurückzuführen, dass es sich in dem einen Fall um einen vorsätzlichen Dieb handelt und im anderen Fall um einen Sünder, der seine Tat freiwillig bekennt.
Das Gesetz des Gewissens. Die Bibel zeigt, dass dieses Gesetz ein Gesetz ist, das den Menschen „ins Herz geschrieben ist“. Personen, die nicht unmittelbar unter einem von Gott stammenden Gesetz stehen (wie dem von Moses übermittelten), sind „sich selbst ein Gesetz“, weil ihr Gewissen sie veranlasst, „inmitten ihrer eigenen Gedanken angeklagt oder auch entschuldigt [zu] werden“ (Rö 2:14, 15). Viele gerechte Gesetze heidnischer Gesellschaften sind der Niederschlag des Gewissens, das ihrem Vorvater Adam ursprünglich gegeben und durch Noah auf sie übertragen wurde. (Siehe GEWISSEN.)
In 1. Korinther 8:7 erklärt der Apostel Paulus, dass ein Mangel an genauer christlicher Erkenntnis ein schwaches Gewissen zur Folge haben kann. Das Gewissen kann ein guter oder ein schlechter Führer sein, je nach Erkenntnisstand und Schulung des Einzelnen (1Ti 1:5; Heb 5:14). Jemandes Gewissen kann befleckt sein und den Betreffenden irreführen (Tit 1:15). Einige, die ständig gegen ihr Gewissen handeln, tragen dazu bei, dass es wie unempfindliches, vernarbtes Gewebe wird und schließlich kein sicherer Führer mehr ist (1Ti 4:1, 2).
„Gesetz des Christus“. Paulus schrieb: „Fahrt fort, einander die Bürden zu tragen, und so erfüllt das Gesetz des Christus“ (Gal 6:2). Der Gesetzesbund wurde zu Pfingsten des Jahres 33 u. Z. zwar aufgehoben („da das Priestertum gewechselt wird, tritt notwendigerweise auch ein Wechsel des Gesetzes ein“; Heb 7:12), aber Christen sind seither „unter Gesetz gegenüber Christus“ (1Ko 9:21). Dieses Gesetz wird das „vollkommene Gesetz, das zur Freiheit gehört“, genannt, „das Gesetz eines freien Volkes“ und „das Gesetz des Glaubens“ (Jak 1:25; 2:12; Rö 3:27). Dieses neue Gesetz wurde von Gott durch den Propheten Jeremia vorhergesagt, als er von einem neuen Bund sprach und davon, dass er seinem Volk sein Gesetz ins Herz schreiben werde (Jer 31:31-34; Heb 8:6-13).
Wie Moses der Mittler des Gesetzesbundes war, so ist auch Jesus Christus der Mittler des neuen Bundes. Moses legte das Gesetz schriftlich nieder. Jesus dagegen machte keine schriftlichen Aufzeichnungen über ein Gesetz. Er sprach mit seinen Jüngern und legte ihnen sein Gesetz in ihren Sinn und in ihr Herz. Auch seine Jünger legten nicht so etwas wie eine in Paragrafen und Absätze unterteilte Gesetzessammlung für Christen nieder. Dennoch sind die Christlichen Griechischen Schriften voll von Gesetzen, Geboten und Verordnungen, die Christen befolgen müssen (Off 14:12; 1Jo 5:2, 3; 4:21; 3:22-24; 2Jo 4-6; Joh 13:34, 35; 14:15; 15:14).
Jesus wies seine Jünger an, die „gute Botschaft vom Königreich“ zu predigen. Sein Gebot ist in Matthäus 10:1-42, Lukas 9:1-6 und 10:1-12 zu finden. Gemäß Matthäus 28:18-20 gab Jesus seinen Jüngern ein neues Gebot: Sie sollten nicht nur zu den Juden, sondern zu allen Nationen gehen und Jünger machen und sie mit einer neuen Taufe taufen, „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“. Er fügte noch hinzu: „Und lehrt sie, alles zu halten, was ich euch geboten habe.“ Somit lehrte und erteilte Jesus Befehle mit göttlicher Befugnis, sowohl als er auf der Erde war (Apg 1:1, 2) als auch nach seiner Himmelfahrt (Apg 9:5, 6; Off 1:1-3). Das ganze Buch der Offenbarung besteht aus Prophezeiungen, Geboten, Ermahnungen und Anweisungen an die Christenversammlung.
Das „Gesetz des Christus“ beherrscht das ganze Leben des Christen, seinen Wandel und seine Tätigkeit. Mithilfe des Geistes Gottes ist es ihm möglich, die Gebote zu befolgen, damit er von diesem Gesetz günstig beurteilt wird, denn es ist „das Gesetz des Geistes, der in Gemeinschaft mit Christus Jesus Leben gibt“ (Rö 8:2, 4).
„Gesetz Gottes“. Der Apostel Paulus weist darauf hin, dass der Kampf des Christen von zwei Faktoren beeinflusst wird: von dem „Gesetz Gottes“ oder dem „Gesetz des Geistes, der ... Leben gibt“, einerseits und von dem „Gesetz der Sünde“ oder „dem Gesetz der Sünde und des Todes“ andererseits. Paulus erwähnt in seiner Beschreibung dieses Kampfes, dass das gefallene, mit Sünde behaftete Fleisch dem „Gesetz der Sünde“ versklavt ist. „Das Sinnen des Fleisches bedeutet Tod“, doch „Gott [verurteilte] die Sünde im Fleisch, indem er seinen eigenen Sohn in der Gleichheit des sündigen Fleisches und der Sünde wegen sandte“. Durch Gottes Geist kann ein Christ, der Glauben an Christus ausübt, „die Handlungen des Leibes zu Tode bringt“ und sich von Gottes Geist leiten lässt, den Kampf gewinnen und Leben erlangen (Rö 7:21 bis 8:13).
Gesetz der Sünde und des Todes. Der Apostel Paulus wies darauf hin, dass wegen der Sünde Adams, des Vaters der Menschheit, „der Tod als König“ von Adam bis zur Zeit Mose (als das Gesetz gegeben wurde) herrschte und dass das Gesetz dann Übertretungen offenbar machte und die Menschen der Sünde beschuldigte (Rö 5:12-14; Gal 3:19). Diese Herrschaft oder dieses Gesetz der Sünde, das im unvollkommenen Fleisch wirksam ist, übt über das Fleisch Macht aus und fördert darin die Neigung, Gottes Gesetz zu übertreten (Rö 7:23; 1Mo 8:21). Sünde verursacht den Tod (Rö 6:23; 1Ko 15:56). Das Gesetz Mose konnte die Herrschaft der Könige Sünde und Tod nicht überwinden; Freiheit und Sieg werden zufolge der unverdienten Güte Gottes durch Jesus Christus kommen (Rö 5:20, 21; 6:14; 7:8, 9, 24, 25).
„Gesetz des Glaubens“. Das „Gesetz des Glaubens“ und das Gesetz „der Werke“ werden einander gegenübergestellt. Der Mensch kann weder durch seine eigenen Werke noch durch die vom mosaischen Gesetz geforderten Werke gerechtgesprochen werden (gewissermaßen als Belohnung), sondern Gerechtigkeit kommt durch den Glauben an Jesus Christus (Rö 3:27, 28; 4:4, 5; 9:30-32). Jakobus sagt aber, dass ein solcher Glaube mit Werken verbunden ist, zu denen man durch den Glauben angetrieben wird und die dem Glauben entsprechen (Jak 2:17-26).
Gesetz des Ehemannes. Für eine verheiratete Frau ist das „Gesetz ihres Mannes“ verbindlich (Rö 7:2; 1Ko 7:39). Der Grundsatz, dass der Mann das Haupt der Frau ist, wird in der ganzen Organisation Gottes anerkannt. Aber nicht nur Gottes Volk, sondern auch viele andere Völker halten sich daran. Gott nimmt die Stellung eines Ehemannes ein, und das „Jerusalem droben“ ist seine „Frau“ (Gal 4:26, 31; Off 12:1, 4-6, 13-17). Die Juden als Nation standen zu Jehova in einem Verhältnis wie eine Frau zu ihrem Mann (Jes 54:5, 6; Jer 31:32).
Unter dem patriarchalischen Gesetz war der Mann das unbestrittene Oberhaupt der Familie, während die Frau ihm unterstand, ihm aber Vorschläge machen durfte (1Mo 21:8-14). Sara nannte Abraham „Herr“ (1Mo 18:12; 1Pe 3:5, 6). Als Zeichen der Unterwürfigkeit gegenüber ihrem Ehemann und Haupt trugen die Frauen eine Kopfbedeckung (1Mo 24:65; 1Ko 11:5).
Unter dem Gesetz, das dem Volk Israel gegeben wurde, war die Frau ihrem Mann untertan. Wenn eine Frau ein Gelübde ablegte, so stand es dem Mann frei, es anzuerkennen oder aufzuheben (4Mo 30:6-16). Eine Frau erbte zwar nicht, blieb aber auf dem Landerbteil, und wenn das Erbe von einem Verwandten zurückgekauft wurde, so wurde auch sie zurückgekauft (Ru 4:5, 9-11). Eine Frau durfte ihren Mann nicht durch Scheidung entlassen; der Mann aber hatte das Recht dazu (5Mo 24:1-4).
Im Christentum ist die Frau verpflichtet, die Stellung des Mannes anzuerkennen; sie darf nicht versuchen, sie an sich zu reißen. Der Apostel Paulus spricht davon, dass die verheiratete Frau dem Gesetz ihres Mannes unterworfen ist, solange er lebt, dass sie aber davon befreit ist, wenn er stirbt, und somit keinen Ehebruch begeht, wenn sie wieder heiratet (Rö 7:2, 3; 1Ko 7:39).
„Königliches Gesetz“. Das „königliche Gesetz“ ist zu Recht das höchstrangige und wichtigste aller die zwischenmenschlichen Beziehungen regelnden Gesetze, die ein König für Menschen erlassen würde (Jak 2:8). Der Grundgedanke des Gesetzesbundes war Liebe, und das zweite der Gebote, an denen das ganze „GESETZ“ und die „PROPHETEN“ hingen, lautete: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (das königliche Gesetz) (Mat 22:37-40). Christen stehen nicht unter dem Gesetzesbund, sondern unter dem Gesetz des Königs Jehova und seines Sohnes, des Königs Jesus Christus, in Verbindung mit dem neuen Bund.
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EINIGE MERKMALE DES GESETZESBUNDES
THEOKRATISCHE REGIERUNG
Jehova Gott ist der höchste Souverän (2Mo 19:5; 1Sa 12:12; Jes 33:22)
Der König saß auf dem „Thron Jehovas“ und war Gottes Vertreter (1Ch 29:23; 5Mo 17:14, 15)
Andere Beamte (Vorsteher der Stämme; Oberste über Tausendschaften, über Hundertschaften, über Fünfzigschaften und über Zehnerschaften) wurden wegen ihrer Gottesfurcht sowie ihrer Zuverlässigkeit und Unbestechlichkeit ausgewählt (2Mo 18:21, 25; 4Mo 1:44)
Jeder, der von Gott verliehene Autorität ausübte, verdiente Respekt: Beamte, Priester, Richter, Eltern (2Mo 20:12; 22:28; 5Mo 17:8-13)
RELIGIÖSE PFLICHTEN
(Diese wurden in dem größten Gebot des Gesetzes zusammengefasst – Jehova mit ganzem Herzen, ganzem Sinn, ganzer Seele und ganzer Kraft zu lieben (5Mo 6:5; 10:12; Mar 12:30)
Nur Jehova durfte angebetet werden (2Mo 20:3; 22:20; 5Mo 5:7)
Liebe sollte die treibende Kraft in jemandes Verhältnis zu Jehova sein (5Mo 6:5, 6; 10:12; 30:16)
Alle sollten Gott fürchten und ihm gehorchen (2Mo 20:20; 5Mo 5:29)
Gottes Name durfte nicht in unwürdiger Weise gebraucht werden (2Mo 20:7; 5Mo 5:11)
Man konnte sich ihm nur auf die Art und Weise nahen, die er billigte (4Mo 3:10; 3Mo 10:1-3; 16:1)
Alle waren verpflichtet, den Sabbat zu halten (2Mo 20:8-11; 31:12-17)
Versammeln zur Anbetung (5Mo 31:10-13)
Alle Männlichen mussten sich dreimal im Jahr versammeln: am Passah und am Fest der ungesäuerten Brote, am Fest der Wochen und am Laubhüttenfest (5Mo 16:16; 3Mo 23:1-43)
Ein Mann, der absichtlich versäumte, das Passah zu feiern, wurde „abgeschnitten“ (4Mo 9:13)
Unterstützung der Priesterschaft
Die Leviten erhielten von allen anderen Stämmen einen Zehnten des ganzen Ertrages des Landes (4Mo 18:21-24)
Die Leviten mussten der Priesterschaft einen Zehnten geben, und zwar vom Allerbesten, was sie erhalten hatten (4Mo 18:25-29)
Darbringen von Opfern (Heb 8:3-5; 10:5-10)
Verschiedene im Gesetz vorgeschriebene Opfer: regelmäßige Brandopfer (3Mo, Kap. 1; 4Mo, Kap. 28), Gemeinschaftsschlachtopfer (3Mo, Kap. 3; 19:5), Sündopfer (3Mo, Kap. 4; 4Mo 15:22-29), Schuldopfer (3Mo 5:1 bis 6:7), Getreideopfer (3Mo, Kap. 2), Trankopfer (4Mo 15:5, 10), Webeopfer (3Mo 23:10, 11, 15-17)
Mit der falschen Anbetung verbundene Bräuche waren verboten
Götzendienst (2Mo 20:4-6; 5Mo 5:8-10)
Das Anbringen von Einschnitten im Fleisch wegen eines Verstorbenen oder Tätowierung des Körpers (3Mo 19:28)
Das Pflanzen eines Baumes als heiliger Pfahl (5Mo 16:21)
Etwas Verabscheuungswürdiges, der Vernichtung Geweihtes in sein Haus bringen (5Mo 7:26)
Gegen Jehova Auflehnung reden (5Mo 13:5)
Für die falsche Anbetung eintreten (5Mo 13:6-10; 17:2-7)
Zur falschen Anbetung überwechseln (5Mo 13:12-16)
Seine Nachkommen falschen Göttern weihen (3Mo 18:21, 29)
Spiritismus, Zauberei (2Mo 22:18; 3Mo 20:27; 5Mo 18:9-14)
AUFGABEN DER PRIESTERSCHAFT
(Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wurden die Priester von den Leviten unterstützt; 4Mo 3:5-10)
Das Gesetz Gottes lehren (5Mo 33:8, 10; Mal 2:7)
Als Richter dienen und das göttliche Gesetz anwenden (5Mo 17:8, 9; 19:16, 17)
Opfer zugunsten des Volkes darbringen (3Mo, Kap. 1 bis 7)
Urim und Tummim benutzen, um Gott zu befragen (2Mo 28:30; 4Mo 27:18-21)
ZUGEHÖRIGKEIT ZUR VERSAMMLUNG ISRAELS
Zugehörigkeit zur Versammlung Israels nicht auf diejenigen beschränkt, die in die Nation hineingeboren waren
Personen anderer Nationen konnten beschnittene Anbeter werden
Solche ansässigen Fremdlinge waren verpflichtet, alle Satzungen des Gesetzesbundes zu halten (3Mo 24:22)
Einschränkungen der Zugehörigkeit zur Versammlung Israels
Kein durch Zerquetschen der Hoden oder Abschneiden des männlichen Gliedes Entmannter (5Mo 23:1)
Kein illegitimer Sohn und seine Nachkommen bis zur „zehnten Generation“ (5Mo 23:2)
Kein Ammoniter oder Moabiter (offensichtlich männliche Personen) auf unabsehbare Zeit, weil sie Israel nach dem Auszug aus Ägypten keine Gastfreundschaft erwiesen, sondern Widerstand geleistet hatten (5Mo 23:3-6)
Söhne, die den Ägyptern „als die dritte Generation“ geboren wurden, durften aufgenommen werden (5Mo 23:7, 8)
RECHTSORDNUNG
(Gesetze über Rechtsfälle hoben Jehovas Gerechtigkeit und Barmherzigkeit hervor. Den Richtern wurde die Freiheit eingeräumt, Barmherzigkeit zu bekunden, wenn es die Umstände erlaubten. Diese Gesetze bewahrten die Nation auch rein und schützten das Wohl jedes einzelnen Israeliten)
Richter
Priester, Könige und andere als Richter eingesetzte Männer (2Mo 18:25, 26; 5Mo 16:18; 17:8, 9; 1Kö 3:6, 9-12; 2Ch 19:5)
Vor Richtern zu stehen hieß so viel wie, vor Jehova zu stehen (5Mo 1:17; 19:16, 17)
Anhörung von Fällen
Gewöhnliche Fälle wurden den Richtern unterbreitet (2Mo 18:21, 22; 5Mo 25:1, 2; 2Ch 19:8-10)
Konnte die untere Instanz einen Fall nicht entscheiden, so kam er vor eine höhere Instanz (2Mo 18:25, 26; 1Kö 3:16, 28)
Außergewöhnliche oder schwierige Fälle kamen vor die Priester:
Fälle von Eifersucht oder von ehelicher Untreue einer Frau (4Mo 5:12-15)
Wenn ein Zeuge jemanden der Auflehnung beschuldigte (5Mo 19:16, 17)
Jede Gewalttat oder ein Fall von Blutvergießen oder ein Fall, der schwierig zu entscheiden oder umstritten war (5Mo 17:8, 9; 21:5)
Wenn ein Mann auf dem Feld erschlagen gefunden wurde und der Mörder unbekannt war (5Mo 21:1-9)
Zeugen
Mindestens zwei Zeugen mussten eine Aussage als wahr bestätigen (5Mo 17:6; 19:15; vgl. Joh 8:17; 1Ti 5:19)
Die Zeugen mussten als erste Hand an den Schuldigen legen und ihn töten. Dies war ein Abschreckungsmittel gegen falsche, übereilte oder unüberlegte Zeugenaussagen (5Mo 17:7)
Falschaussagen
Meineid war streng verboten (2Mo 20:16; 23:1; 5Mo 5:20)
Wenn jemand einen anderen fälschlich anklagte, wurde dem falschen Zeugen die Strafe auferlegt, die er dem Angeklagten zugedacht hatte (5Mo 19:16-19)
Bestechung und Parteilichkeit beim Richten
Bestechung verboten (2Mo 23:8; 5Mo 27:25)
Rechtsverdrehung verboten (2Mo 23:1, 2, 6, 7; 3Mo 19:15, 35; 5Mo 16:19)
Jemand wurde nur dann in Gewahrsam gehalten, wenn ein Fall schwierig war und Jehova ihn entscheiden musste (3Mo 24:11-16, 23; 4Mo 15:32-36)
Strafen
Prügelstrafe war auf 40 Schläge beschränkt, um zu vermeiden, dass der Geschlagene in den Augen des Schlägers verächtlich wurde (5Mo 25:1-3; vgl. 2Ko 11:24)
Als Todesstrafe diente die Steinigung. Manchmal wurde die Leiche eines Verbrechers nach der Steinigung als etwas Verfluchtes an einen Pfahl gehängt (5Mo 13:10; 21:22, 23)
Vergeltung – eine Bestrafung, bei der Gleiches mit Gleichem vergolten wurde (3Mo 24:19, 20)
Schadenersatz: Wenn jemandes Tier das Eigentum einer anderen Person beschädigte (2Mo 22:5; 21:35, 36); wenn jemand durch ein Feuer, das er angezündet hatte, das Eigentum eines anderen beschädigte (2Mo 22:6); wenn jemand das Haustier einer anderen Person tötete (3Mo 24:18, 21; 2Mo 21:33, 34); unabsichtliche persönliche Verwendung von etwas „Heiligem“, z. B. von Zehntabgaben oder Opfern (3Mo 5:15, 16); wer seinen Genossen um etwas ihm Anvertrautes, etwas in seine Hand Hinterlegtes oder etwas Geraubtes betrog oder wer etwas Gefundenes verhehlte und hinsichtlich all dieser Dinge falsch schwor (3Mo 6:2-7; 4Mo 5:6-8)
Zufluchtsstädte
Unabsichtlicher Totschläger konnte in die am nächsten gelegene fliehen (4Mo 35:12-15; 5Mo 19:4, 5; Jos 20:2-4)
Dann wurde in dem Gerichtsbezirk, wo sich der Vorfall ereignet hatte, ein Gerichtsverfahren durchgeführt
Wer als unabsichtlicher Totschläger erachtet wurde, musste bis zum Tod des Hohen Priesters in der Zufluchtsstadt wohnen (4Mo 35:22-25; Jos 20:5, 6)
Ein Mörder musste zu Tode gebracht werden (4Mo 35:30, 31)
EHE, VERWANDTSCHAFTSVERHÄLTNISSE, GESCHLECHTSMORAL
(Das Gesetz schützte Israel, indem es die heilige Ehe- und Familieneinrichtung aufrechterhielt)
Jehova schloss die erste Ehe (1Mo 2:18, 21-24)
Ehemann war der Besitzer seiner Frau, aber Gott gegenüber verantwortlich, wie er sie behandelte (5Mo 22:22; Mal 2:13-16)
Polygamie wurde gestattet, jedoch so geregelt, dass die Frau und ihre Nachkommen geschützt waren (5Mo 21:15-17; 2Mo 21:10)
Wenn ein Mann ein Mädchen verführt hatte, musste er es heiraten (es sei denn, ihr Vater ließ es nicht zu) (2Mo 22:16, 17; 5Mo 22:28, 29)
Leviratsehe war eine Einrichtung, bei der ein Mann die Witwe seines Bruders heiratete, der bei seinem Tod keinen männlichen Nachkommen hinterlassen hatte. Ein Mann, der sich weigerte, die Schwagerehe einzugehen, brachte Schande über sich (5Mo 25:5-10)
Ehebündnisse mit Fremden waren verboten (2Mo 34:12-16; 5Mo 7:1-4). Ehen mit weiblichen Kriegsgefangenen waren jedoch gestattet (5Mo 21:10-14)
Frauen, die Land geerbt hatten, mussten innerhalb ihres Stammes heiraten (4Mo 36:6-9)
Scheidung
Nur der Mann hatte das Recht zur Scheidung (wenn er an seiner Frau etwas Anstößiges gefunden hatte). Er musste ihr ein Scheidungszeugnis ausschreiben (5Mo 24:1-4)
Hatte der Mann die Frau verführt und dann geheiratet, durfte er sie nie durch Scheidung entlassen (5Mo 22:28, 29)
Ein Mann durfte eine Frau, die er durch Scheidung entlassen hatte, nicht wieder heiraten, nachdem sie wieder geheiratet hatte, selbst wenn ihr zweiter Mann sie durch Scheidung entlassen hatte oder gestorben war (5Mo 24:1-4)
Ehebruch zog für beide schuldigen Teile die Todesstrafe nach sich (2Mo 20:14; 5Mo 22:22)
Blutschande
Ein Israelit durfte keine der folgenden Personen heiraten: seine Mutter, Stiefmutter oder eine Nebenfrau seines Vaters (3Mo 18:7, 8; 20:11; 5Mo 22:30; 27:20); seine Schwester oder Halbschwester (3Mo 18:9, 11; 20:17; 5Mo 27:22); seine Enkelin (3Mo 18:10); seine Tante (weder die Schwester seiner Mutter noch die Schwester seines Vaters) (3Mo 18:12, 13; 20:19); seine angeheiratete Tante (weder die Frau des Bruders seines Vaters noch die Frau des Bruders seiner Mutter) (3Mo 18:14; 20:20); seine Schwiegertochter (3Mo 18:15; 20:12); seine Tochter, Stieftochter, die Tochter seiner Stieftochter, die Tochter seines Stiefsohnes, seine Schwiegermutter (3Mo 18:17; 20:14; 5Mo 27:23); die Frau seines Bruders (3Mo 18:16; 20:21), außer im Fall einer Leviratsehe (5Mo 25:5, 6); die Schwester seiner Frau zu Lebzeiten seiner Frau (3Mo 18:18)
Eine israelitische Frau durfte keine der folgenden Personen heiraten: den eigenen Sohn oder ihren Stiefsohn (3Mo 18:7, 8; 20:11; 5Mo 22:30; 27:20); ihren Bruder oder Halbbruder (3Mo 18:9, 11; 20:17; 5Mo 27:22); ihren Großvater (3Mo 18:10); ihren Neffen (weder den Sohn ihres Bruders noch den Sohn ihrer Schwester) (3Mo 18:12, 13; 20:19); ihren Neffen (weder den Sohn des Bruders ihres Mannes noch den Sohn der Schwester ihres Mannes) (3Mo 18:14; 20:20); ihren Schwiegervater (3Mo 18:15; 20:12); ihren Vater, Stiefvater, den Stiefvater der Mutter, den Stiefvater des Vaters, den Schwiegersohn (3Mo 18:7, 17; 20:14; 5Mo 27:23); den Bruder ihres Mannes (3Mo 18:16; 20:21), außer im Fall einer Leviratsehe (5Mo 25:5, 6); den Mann ihrer Schwester zu Lebzeiten ihrer Schwester (3Mo 18:18)
Strafe für Blutschande: Tod (3Mo 18:29; 20:11, 12, 14, 17, 20, 21)
Geschlechtsverkehr während der Menstruation
Hatten ein Mann und eine Frau während der Menstruation absichtlich Intimbeziehungen, wurden sie getötet (3Mo 18:19; 20:18)
Hatte ein Ehemann während dieser Zeit der Unreinheit mit seiner Frau unwissentlich Verkehr (vielleicht während des unerwarteten Eintritts der Menstruation), so war er sieben Tage unrein (3Mo 15:19-24)
Eltern-Kind-Beziehung
Die Eltern (besonders die Väter) waren verpflichtet, die Kinder über Gottes Gesetz zu belehren (5Mo 6:6-9, 20-25; 11:18-21; Jes 38:19)
Die Kinder sollten ihre Eltern ehren (2Mo 20:12; 21:15, 17; 3Mo 19:3; 5Mo 5:16; 21:18-21; 27:16)
Das Tragen von Kleidungsstücken des anderen Geschlechts (um zu unsittlichen Zwecken zu täuschen) war verboten (5Mo 22:5)
Homosexualität zog für beide Beteiligten die Todesstrafe nach sich (3Mo 18:22; 20:13)
Sodomie hatte sowohl für den betreffenden Menschen als auch für das Tier den Tod zur Folge (2Mo 22:19; 3Mo 18:23, 29; 20:15, 16; 5Mo 27:21)
Der unanständige tätliche Angriff einer Frau, die während eines Streits, den ihr Mann mit einem anderen Mann hatte, die Geschlechtsteile dieses Mannes ergriff, wurde damit bestraft, dass der Frau – statt ihr Gleiches mit Gleichem zu vergelten – die Hand abgehauen wurde, da Jehova ihre Fortpflanzungsfähigkeit und das Recht ihres Mannes, von ihr Kinder zu haben, berücksichtigte (5Mo 25:11, 12)
GESCHÄFTSMETHODEN
(Das Gesetz förderte sowohl die Ehrlichkeit in Geschäftsangelegenheiten als auch die Achtung vor dem Heim und dem Besitz anderer)
Landbesitz
Die Familien erhielten das Land durch das Los zugeteilt (4Mo 33:54; 36:2)
Land konnte nicht für immer verkauft werden, sondern sollte im Jubeljahr zu seinem Eigentümer zurückkehren; sein Verkaufswert richtete sich nach der Zahl der Ernten bis zum Jubeljahr (3Mo 25:15, 16, 23-28)
Wenn es zu einem Verkauf kam, hatte der nächste Verwandte das Vorkaufsrecht (Jer 32:7-12)
Der Staat verfügte nicht über das Enteignungsrecht, d. h. das Recht, jemandes Landerbteil gegen eine Entschädigung für öffentliche Zwecke zu beanspruchen (1Kö 21:2-4)
Der Anteil der Leviten bestand aus Städten und ihren Weidegründen
Von den 48 durch das Los zugeteilten Städten waren 13 Priesterstädte (4Mo 35:2-5; Jos 21:3-42)
Das Feld des Weidegrundes einer Levitenstadt durfte nicht verkauft werden; es gehörte der Stadt, keiner Einzelperson (3Mo 25:34)
Wenn jemand ein Stück eines Feldes Jehova heiligte (es dem Heiligtum, d. h. der Priesterschaft, zur Benutzung übergab oder ihm den Ertrag zur Verfügung stellte), richtete sich der Schätzwert nach der Grundfläche, die mit einem Homer Gerste besät werden konnte. Der Wert dieser Fläche betrug 50 Schekel Silber und verringerte sich entsprechend den bis zum nächsten Jubeljahr verbleibenden Jahren (3Mo 27:16-18)
Wollte der Betreffende das Feldstück zurückkaufen, so musste er 20 Prozent zum Schätzwert dazugeben (3Mo 27:19)
Wenn er es nicht zurückkaufte, sondern es jemand anders verkaufte, wurde es im Jubeljahr etwas Jehova Heiliges und fiel dem Priester zu (3Mo 27:20, 21)
Wenn jemand ein Stück Feld, das er käuflich erworben hatte, Jehova heiligte, ging es im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück (3Mo 27:22-24)
Etwas, was von seinem Besitzer als „Banngut“ geweiht worden war („Banngut“ wurde für immer dem Heiligtum zur Verfügung gestellt oder war der Vernichtung geweiht; Jos 6:17; 7:1, 15; Hes 44:29), durfte nicht verkauft oder zurückgekauft werden; es gehörte Jehova (3Mo 27:21, 28, 29)
Rückkauf von Grundbesitz
Im Jubeljahr ging alles Land wieder in den Besitz des ursprünglichen Eigentümers über (mit den zuvor erwähnten Ausnahmen) (3Mo 25:8-10, 15, 16, 24-28)
Die Leviten konnten ihre Häuser in den Levitenstädten jederzeit loskaufen (3Mo 25:32, 33)
Das Jubeljahr begann am Sühnetag des 50. Jahres, von dem Jahr an gerechnet, in dem die Israeliten in das Land eingezogen waren (3Mo 25:2, 8-19)
Erbe
Der Erstgeborene erhielt einen doppelten Erbanteil (5Mo 21:15-17)
Wenn kein Sohn da war, ging das Erbe auf die Töchter über (4Mo 27:6-8). Hatte ein Mann weder Söhne noch Töchter, so ging das Erbe auf seine Brüder, auf die Brüder seines Vaters oder auf seinen nächsten Blutsverwandten über (4Mo 27:9-11)
Waagen, Gewichte und Maße
Jehova verlangte Ehrlichkeit und Genauigkeit (3Mo 19:35, 36; 5Mo 25:13-15)
Betrug war für ihn etwas Verabscheuungswürdiges (Spr 11:1)
Schulden
Am Ende von je sieben Jahren wurden hebräischen Brüdern die Schulden erlassen (5Mo 15:1, 2)
Ein Ausländer durfte zur Zahlung seiner Schulden gedrängt werden (5Mo 15:3)
Pfand
Wer jemandes Überwurf als Pfand genommen hatte, durfte ihn nicht über Nacht behalten (Die Armen schliefen oft im Überwurf, weil sie kein anderes Bettzeug hatten) (2Mo 22:26, 27; 5Mo 24:12, 13)
Wer jemandem ein Darlehen gewährte, durfte dessen Haus nicht betreten, um das, was ihm als Pfand oder als Sicherheit gegeben wurde, in Empfang zu nehmen. Er musste draußen warten, bis der Betreffende es ihm herausbrachte (Dadurch wurde die Unverletzlichkeit seiner Wohnung gewahrt) (5Mo 24:10, 11)
Niemand durfte eine Handmühle oder deren oberen Mühlstein als Pfand nehmen (Der Betreffende hätte dann für sich und seine Familie kein Getreide mahlen können) (5Mo 24:6)
GESETZE ÜBER DEN KRIEGSDIENST
(Diese Gesetze regelten die von Gott angeordneten Kriege Israels im Land der Verheißung. Kriege aus selbstsüchtigen Beweggründen oder Eroberungen, die über die von Gott festgesetzten Grenzen hinausgingen, waren streng verboten)
Kriege
Es durften nur Kriege Jehovas sein (4Mo 21:14; 2Ch 20:15)
Soldaten wurden geheiligt, bevor sie in die Schlacht zogen (1Sa 21:1-6; vgl. 3Mo 15:16, 18)
Alter der Soldaten
Zwanzig Jahre und darüber (4Mo 1:2, 3; 26:1-4)
Nach Josephus (Jüdische Altertümer, 3. Buch, Kap. 12, Abs. 4) dienten sie bis zum 50. Lebensjahr
Vom Kriegsdienst befreit:
Leviten als Diener Jehovas (4Mo 1:47-49; 2:33)
Ein Mann, der sein neu gebautes Haus noch nicht eingeweiht oder seinen neu gepflanzten Weingarten noch nicht genutzt hatte (5Mo 20:5, 6; vgl. Pr 2:24; 3:12, 13)
Ein Verlobter, der seine Frau noch nicht genommen hatte. Ein Jungverheirateter war ein Jahr lang befreit (Ein Mann hatte das Recht, einen Erben zu haben und diesen zu sehen) (5Mo 20:7; 24:5)
Ein Mann, der furchtsam war (Er hätte die Moral der anderen Soldaten schwächen können) (5Mo 20:8; Ri 7:3)
Das Lager musste rein erhalten werden (denn die Soldaten waren für den Krieg geheiligt) (5Mo 23:9-14)
Keine Frauen durften als Dirnen für die Soldaten mit ins Feld ziehen; während des Kriegszuges enthielten sich die Soldaten vom Geschlechtsverkehr. Das bot die Gewähr für rituelle und körperliche Reinheit (3Mo 15:16; 1Sa 21:5; 2Sa 11:6-11)
Frauen aus dem feindlichen Lager durften nicht vergewaltigt werden, denn das wäre Hurerei gewesen; es durfte mit ihnen auch keine Ehe geschlossen werden, bevor der Feldzug zu Ende war. Das trug nicht nur zur rituellen Reinheit bei, sondern mochte die Feinde auch dazu bewegen, sich zu ergeben, da sie wussten, dass ihre Frauen unbehelligt blieben (5Mo 21:10-13)
Vorgehen gegen feindliche Städte
Beim Angriff auf eine Stadt, die zu den in 5. Mose 7:1 erwähnten sieben kanaanitischen Nationen gehörte, mussten alle Bewohner der Vernichtung geweiht werden (5Mo 20:15-17; Jos 11:11-14; 5Mo 2:32-34; 3:1-7). Wären sie im Land gelassen worden, so wären sie eine ständige Gefahr für das Verhältnis Israels zu Jehova Gott gewesen. Er hatte sie im Land wohnen lassen, bis ihre Vergehung vollendet war (1Mo 15:13-21)
Den Städten, die nicht zu den sieben Nationen gehörten, wurden zuerst Friedensbedingungen angeboten (5Mo 20:10, 15). Ergab sich die Stadt, so mussten die Bewohner Zwangsarbeit leisten. Ergab sie sich nicht, so wurden alle Männer und alle Frauen mit Ausnahme der Jungfrauen getötet. Andere wurden am Leben gelassen und als Gefangene weggeführt (5Mo 20:11-14; vgl. 4Mo 31:7, 17, 18). Durch die Tötung aller Männer wurde der Gefahr eines späteren Aufstandes der Stadt vorgebeugt und eine Verheiratung dieser Männer mit israelitischen Frauen verhindert. Diese Maßnahmen halfen auch, die Israeliten vor dem Phalluskult und vor Krankheiten zu schützen
Fruchtbäume durften nicht umgehauen und zum Bau von Belagerungswerken verwendet werden (5Mo 20:19, 20)
Kriegswagen wurden verbrannt; Pferden wurden die Sehnen durchgeschnitten, um sie kampfunfähig zu machen; später wurden sie getötet (Jos 11:6)
SPEISE- UND HYGIENEGESETZE
(Ihr Zweck bestand darin, die Israeliten von den heidnischen Nationen getrennt zu halten, die Reinheit und Gesundheit der Israeliten zu fördern und sie daran zu erinnern, dass sie ihre Heiligkeit gegenüber Gott bewahren mussten; 3Mo 19:2)
Verwendung von Blut
Blutgenuss war streng verboten (1Mo 9:4; 3Mo 7:26; 17:12; 5Mo 12:23-25); Todesstrafe für Übertretung (3Mo 7:27; 17:10)
Leben (Seele) ist im Blut (3Mo 17:11, 14)
Blut eines geschlachteten Tieres musste wie Wasser auf die Erde ausgegossen und mit Staub bedeckt werden (3Mo 17:13; 5Mo 12:16)
Ein verendetes oder tot aufgefundenes Tier durfte nicht gegessen werden (weil es unrein und nicht richtig ausgeblutet war) (5Mo 14:21)
Einzige rechtmäßige Verwendung von Blut: auf dem Altar als Sühnemittel und bei vorgeschriebenen Reinigungsriten (3Mo 17:11, 12; 5Mo 12:27; 4Mo 19:1-9)
Verwendung von Fett
Fett durfte nicht gegessen werden; Fett gehörte Jehova (3Mo 3:16, 17; 7:23, 24)
Wer Fett von einem Opfertier aß, wurde mit dem Tod bestraft (3Mo 7:25)
Geschlachtete Tiere
In der Wildnis mussten alle Haustiere, die geschlachtet wurden, zur Stiftshütte gebracht werden. Sie wurden als Gemeinschaftsschlachtopfer gegessen (3Mo 17:3-6)
Todesstrafe für Übertretung (3Mo 17:4, 8, 9)
Auf der Jagd erbeutete reine Tiere konnten an Ort und Stelle getötet werden; ihr Blut musste man ausgießen (3Mo 17:13, 14)
Nach dem Einzug in das Land der Verheißung durften reine Tiere am Wohnort geschlachtet und gegessen werden, sofern er weit vom Heiligtum entfernt war, doch das Blut musste auf die Erde gegossen werden (5Mo 12:20-25)
Landtiere, Fische und Insekten, die als Nahrung erlaubt waren:
Jedes Geschöpf, das gespaltene Hufe hat (einen völligen Spalt darin aufweist) und wiederkäut (3Mo 11:2, 3; 5Mo 14:6)
Alles im Wasser, was Flossen und Schuppen hat (3Mo 11:9-12; 5Mo 14:9, 10)
Insekten und geflügelte wimmelnde Geschöpfe, die auf allen vieren gehen und Springbeine haben: Wanderheuschrecke, essbare Heuschrecke, Grille und Grashüpfer (alle nach ihrer Art) (3Mo 11:21, 22)
Landtiere, Fische, Vögel, wimmelnde Geschöpfe, die als Nahrung verboten waren:
Landtiere: Kamel, Klippdachs, Hase, Schwein (3Mo 11:4-8; 5Mo 14:7, 8)
Fische und andere wimmelnde Geschöpfe im Wasser, die keine Flossen oder Schuppen haben (3Mo 11:10)
Vögel und andere fliegende Geschöpfe: Adler, Fischadler, Schwarzgeier, Roter Milan, Schwarzer Milan, Weihe, Rabe, Strauß, Eule, Möwe, Falke, Käuzchen, Waldohreule, Schwan, Pelikan, Geier, Kormoran, Storch, Reiher, Wiedehopf, Fledermaus, jedes geflügelte Geschöpf des Gewimmels, das auf allen vieren geht (d. h., das sich wie vierbeinige Tiere fortbewegt). In der Bibel wird nicht ausdrücklich gesagt, welche Faktoren entscheidend dafür waren, dass fliegende Geschöpfe als zeremoniell „unrein“ galten. Zwar waren die meisten „unreinen“ Vögel Greifvögel oder Aasfresser, aber nicht alle (5Mo 14:12-19; 3Mo 11:13-20; siehe VÖGEL und die Stichwörter unter den einzelnen Vogelnamen)
Geschöpfe des Gewimmels auf der Erde: Blindmaus, Springmaus, Eidechse, Gecko, Großeidechse, Salamander, Sandechse, Chamäleon, jedes Geschöpf, das sich auf dem Bauch oder auf allen vieren fortbewegt oder viele Füße hat (3Mo 11:29, 30, 42)
Ein verendetes, also bereits totes Tier oder eines, das von einem wilden Tier zerrissen worden war (3Mo 17:15, 16; 5Mo 14:21; 2Mo 22:31)
Tiere, die als Gelübdegabe, als freiwillige Gabe oder als Gemeinschaftsschlachtopfer dargebracht worden waren, durften am gleichen Tag, an dem sie geopfert wurden, oder auch am zweiten Tag gegessen werden; wer aber am dritten Tag davon aß, wurde mit dem Tod bestraft. Danksagungsschlachtopfer mussten am gleichen Tag gegessen werden; es durfte nichts davon bis zum nächsten Morgen (zweiten Tag) übrig gelassen werden. Vom Passah durfte nichts übrig gelassen werden; was nicht gegessen wurde, musste verbrannt werden (3Mo 7:16-18; 19:5-8; 22:29, 30; 2Mo 12:10)
Was verunreinigte:
Samenerguss
Der Betreffende musste baden und war bis zum Abend unrein (3Mo 15:16; 5Mo 23:10, 11)
Ein Kleidungsstück, auf das der Samenerguss gekommen war, musste gewaschen werden und war unrein bis zum Abend (3Mo 15:17)
Mann und Frau, die Geschlechtsverkehr gehabt hatten, mussten baden und waren unrein bis zum Abend (3Mo 15:18)
Geburt eines Kindes
Frau war nach der Geburt eines männlichen Kindes 7 Tage und nochmals 33 Tage unrein (in den ersten 7 Tagen war sie für alle unrein wie während der Menstruation; in den 33 Tagen war sie nur insofern unrein, als sie nichts Heiliges, z. B. etwas von einem Opfermahl, berühren und nicht an die heilige Stätte kommen durfte) (3Mo 12:2-4)
Bei einem weiblichen Kind war die Frau 14 Tage und 66 weitere Tage unrein (3Mo 12:5)
Menstruation der Frau (3Mo 12:2)
Bei der üblichen Menstruation war die Frau sieben Tage unrein; bei ungewöhnlichen oder länger anhaltenden Blutungen war sie während der ganzen Zeit und noch sieben Tage danach unrein (3Mo 15:19, 25, 28)
Während ihrer Unreinheit war irgendetwas, worauf sie saß oder lag, unrein (3Mo 15:20)
Wer ihr Bett oder etwas, worauf sie gesessen hatte, berührte, musste seine Kleider waschen und sich baden und war unrein bis zum Abend (3Mo 15:21-23)
Wenn ihre menstruale Unreinigkeit an einen Mann kam, war er sieben Tage unrein, und ein Bett, auf dem er gelegen hatte, war unrein (3Mo 15:24)
Sie war während der ganzen Zeit ihres Ausflusses unrein (3Mo 15:25)
Vorsichtsmaßnahmen gegen Krankheiten
Aussatz und andere Plagen
Der Priester musste feststellen, ob es Aussatz war oder nicht (3Mo 13:2)
Der Betreffende wurde sieben Tage unter Quarantäne gestellt, dann untersucht und, wenn die Plage zum Stillstand gekommen war, sieben weitere Tage unter Quarantäne gestellt (3Mo 13:4, 5, 21, 26); wenn sich die Plage nicht ausgebreitet hatte, wurde er für rein erklärt (3Mo 13:6); hatte sich die Plage ausgebreitet, so war es Aussatz (3Mo 13:7, 8)
Ein Aussätziger musste seine Kleider zerreißen, sein Haupthaar ungepflegt herabhängen lassen, seinen Schnurrbart (oder die Oberlippe) bedecken und ausrufen: „Unrein, unrein!“ Er musste abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers, bis er von der Plage geheilt war (3Mo 13:45, 46; 4Mo 5:2-4)
Ausfluss aus dem Geschlechtsorgan (offenbar zufolge einer Erkrankung) (3Mo 15:2, 3)
Das Bett oder irgendetwas, worauf der Kranke gelegen oder gesessen hatte, war unrein (3Mo 15:4)
Wer den Kranken, sein Bett oder etwas, worauf er gesessen hatte, berührte, war unrein, oder wenn der Kranke auf jemand spuckte, galt dieser als unrein (3Mo 15:5-11)
Irdene Gefäße mussten zerschlagen und hölzerne mit Wasser ausgespült werden, wenn sie von jemandem, der einen Ausfluss hatte, berührt worden waren (3Mo 15:12)
Kam der Ausfluss zum Stillstand, so war der Betreffende sieben Tage unrein (3Mo 15:13)
Das Heerlager wurde dadurch rein erhalten, dass jeder seine Notdurft außerhalb des Lagers verrichtete und seine Exkremente dort bedecken musste (5Mo 23:12, 13)
Bestimmungen über das Verhalten gegenüber Leichen
Wer die Leiche eines Menschen, einen Menschenknochen oder eine Grabstätte berührte (selbst auf freiem Feld), war sieben Tage unrein (4Mo 19:11, 16). Wer sich nicht reinigte, wurde mit dem Tod bestraft (4Mo 19:12, 13) (Siehe das in 4. Mose 19:17-19 beschriebene Reinigungsverfahren)
Jeder, der in das Zelt kam oder sich in dem Zelt aufhielt, wo sich eine Leiche befand, war unrein, ebenso jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel war (4Mo 19:14, 15)
Bestimmungen bezüglich Tierleichen
Wer ein verendetes reines Tier trug, berührte oder aß, wurde unrein; wer den toten Körper eines unreinen Tieres berührte, wurde unrein. Der Betreffende musste sich reinigen (3Mo 11:8, 11, 24-31, 36, 39, 40; 17:15, 16)
Gefäße, Topfgestelle, Öfen, Kleider, Felle und Sacktuch wurden durch die Berührung mit dem toten Körper unreiner Tiere unrein (3Mo 11:32-35)
Beute, die aus einer Stadt genommen wurde
Alles, was mit Feuer behandelt werden konnte (Metalle), musste mit Feuer behandelt und dann durch das Reinigungswasser entsündigt werden; andere Dinge mussten gewaschen werden (4Mo 31:20, 22, 23)
ANDERE VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER MITMENSCHEN ODER TIEREN
(Das Gesetz besagte: „Du sollst deinen Mitmenschen lieben wie dich selbst“; 3Mo 19:18. Jesus wies darauf hin, dass dies das zweitgrößte Gebot des Gesetzes war; Mat 22:37-40)
Gegenüber Mitisraeliten
Man sollte ihnen Liebe erweisen; Mord war verboten (2Mo 20:13; Rö 13:9, 10)
Man durfte an seinem Mitmenschen nicht Rache nehmen noch Groll gegen ihn hegen (3Mo 19:18)
Fürsorge für die Armen (2Mo 23:6; 3Mo 25:35, 39-43)
Fürsorge für Witwen und Waisen (2Mo 22:22-24; 5Mo 24:17-21; 27:19)
Achtung vor dem Besitz
Diebstahl war verboten; Ersatzleistung erforderlich (2Mo 20:15; 22:1-4, 7)
Falsche Begierde nach den Besitztümern eines Mitmenschen war verboten (2Mo 20:17)
Rücksichtnahme gegenüber Behinderten
Man durfte einen Tauben nicht verspotten oder Übles auf ihn herabrufen; er war nicht in der Lage, sich gegen Äußerungen zu verteidigen, die er nicht hören konnte (3Mo 19:14)
Wer vor einen Blinden ein Hindernis legte oder ihn irreführte, war verflucht (3Mo 19:14; 5Mo 27:18)
Gegenüber ansässigen Fremdlingen: Sie durften nicht misshandelt werden (2Mo 22:21; 23:9; 3Mo 19:33, 34; 5Mo 10:17-19; 24:14, 15, 17; 27:19)
Gegenüber Sklaven
Hebräischer Sklave wurde im siebten Jahr seiner Sklaverei oder im Jubeljahr (je nachdem, was zuerst kam) freigelassen. Als Sklave musste er wie ein Lohnarbeiter gut behandelt werden (2Mo 21:2; 5Mo 15:12; 3Mo 25:10)
Wenn ein Mann mit seiner Frau kam, ging sie mit ihm frei aus, d. h. wurde mit ihm entlassen (2Mo 21:3)
Wenn ihm sein Herr eine Frau gab (offenbar eine Ausländerin), während er ihm als Sklave diente, ging nur er frei aus; wenn ihm diese Frau Kinder geboren hatte, gehörten sie und die Kinder weiterhin dem Herrn (2Mo 21:4)
Wurde ein hebräischer Sklave freigelassen, so musste sein Herr ihm Geschenke gemäß seinen Möglichkeiten mitgeben (5Mo 15:13-15)
Ein Sklave durfte von seinem Herrn geschlagen werden (2Mo 21:20, 21). Wurde er verstümmelt, so musste er freigelassen werden (2Mo 21:26, 27). Starb ein Sklave unter den Schlägen seines Herrn, so konnte dieser mit dem Tod bestraft werden; die Richter mussten über die Strafe entscheiden (2Mo 21:20; 3Mo 24:17)
Gegenüber Tieren
Einem hilflosen Tier eines anderen musste geholfen werden, selbst wenn es einem Feind gehörte (2Mo 23:4, 5; 5Mo 22:4)
Lasttiere durften nicht geschunden oder misshandelt werden (5Mo 22:10; vgl. Spr 12:10)
Einem Stier durfte beim Dreschen nicht das Maul verbunden werden, damit er von dem Getreide, das er drosch, fressen konnte (5Mo 25:4; vgl. 1Ko 9:7-10)
Man durfte nicht den weiblichen Altvogel und die Eier nehmen und so die Familie ausrotten (5Mo 22:6, 7)
Man durfte einen Stier oder ein Schaf und sein Junges nicht an ein und demselben Tag schlachten (3Mo 22:28)
ZWECK DES GESETZES
Es machte Übertretungen offenbar; es zeigte, dass die Israeliten der Vergebung ihrer Übertretungen bedurften und dass ein größeres Opfer nötig war, das tatsächlich ihre Sünden sühnen konnte (Gal 3:19)
Als Erzieher schützte und leitete es die Israeliten an, wodurch es sie auf den Messias als ihren Unterweiser vorbereitete (Gal 3:24)
Verschiedene Aspekte des Gesetzes waren Schatten, die künftige, größere Dinge darstellten; diese Schatten halfen aufrichtigen Israeliten, den Messias zu identifizieren, da sie sehen konnten, wie sich diese prophetischen Muster an ihm erfüllten (Heb 10:1; Kol 2:17)