GALLIO
(Gạllio).
Der Prokonsul von Achaia, vor dessen Richterstuhl die Juden Paulus anklagten, die Menschen zu einer anderen Überzeugung in der Anbetung zu führen. Gallio wies den Fall ab, weil keine Übertretung des römischen Gesetzes vorlag. Darauf begann die Volksmenge, den Synagogenvorsteher Sosthenes zu schlagen, aber Gallio kümmerte sich auch darum nicht (Apg 18:12-17).
Laut weltlichen Quellen wurde Gallio zu Beginn des 1. Jahrhunderts u. Z. in Corduba (Spanien) geboren. Er war der Sohn des Rhetorikers Seneca und der ältere Bruder des Philosophen Seneca. Gallios ursprünglicher Name war Lucius Annaeus Novatus. Doch nachdem er von dem Rhetoriker Lucius Junius Gallio adoptiert worden war, nahm er den Namen seines Adoptivvaters an.
Eine Inschrift aus Delphi ist eine Hilfe bei der Datierung von Gallios Amtszeit als Prokonsul von Achaia (Apg 18:12). Da der Text der Inschrift nur fragmentarisch erhalten geblieben ist, musste er rekonstruiert werden, aber er enthält eindeutig den Namen „[Lucius Ju]nius Gallio, ... Prokonsul“. Historiker stimmen allgemein darin überein, dass es sich bei dem Text um einen Brief des Kaisers Claudius handelt und dass sich die darin enthaltene Zahl 26 darauf bezieht, dass Claudius die 26. imperatorische Akklamation erhalten hatte. (Claudius gab Achaia den Status einer eigenen Provinz wieder, die dem Senat verantwortlich war und daher einen Prokonsul hatte.) Wahrscheinlich wurde dieser Brief in der ersten Hälfte des Jahres 52 u. Z. geschrieben, denn wie aus anderen Inschriften hervorgeht, erfolgte die 27. imperatorische Akklamation des Claudius vor dem 1. August 52 u. Z. Gemäß einer karischen Inschrift und einer Inschrift auf dem Aquädukt „Aqua Claudia“ in Rom erhielt Claudius seine 26. und seine 27. imperatorische Akklamation in der 12. Periode seiner tribunizischen Gewalt. Diese 12. tribunizische Periode begann am 25. Januar 52 u. Z. und endete am 24. Januar 53 u. Z. Gallios Zeit als Prokonsul von Achaia (sie belief sich gewöhnlich jeweils auf ein Jahr und begann im Frühsommer) erstreckte sich daher anscheinend vom Sommer des Jahres 51 u. Z. bis zum Sommer des Jahres 52 u. Z. (einige Gelehrte ziehen allerdings 52/53 u. Z. vor).