4 Wenn eine Witwe aber Kinder oder Enkel hat, sollen sie zuerst lernen, in ihrem eigenen Haus Gottergebenheit zu zeigen+ und ihren Eltern und Großeltern das zurückzugeben, was ihnen zusteht,+ denn das gefällt Gott.+
4 Wenn aber irgendeine Witwe Kinder oder Enkel hat, so laß diese zuerst lernen, in ihrem eigenen Hause Gottergebenheit* zu pflegen+ und ihren Eltern und Großeltern beständig eine gebührende Vergütung zu erstatten,+ denn das ist in Gottes Augen annehmbar.+